Moins allerseits. Ich brauche mal einen Tipp, wie man eine "zustellfähige" Postanschrift ermittelt.
Hintergrund: Nach einem Privatdarlehen vor 2 Jahren möchte ich, daß "mein" Schuldner seine Rückzahlung beginnt oder am besten die Schuldsumme auf einen Schlag zurück zahlt, was ich aber für illusorisch halte, besonders wenn ich meiner Forderung keinen Nachdruck verleihen kann. Die Situation hat sich zwischenzeitlich etwas verkompliziert. Bis vor wenigen Wochen noch war der Aufenthalt und damit die Erreichbarkeit gegeben. Inzwischen hat mein Spezi seinen Aufenthaltsort nach "unbekannt" verlegt. Seine bisherige Wohnanschrift gilt nicht mehr wegen Auszug. Ich weiß nicht, wie ich nun zu seiner aktuellen Adresse kommen kann. Ich möchte eine gepflegte "Brieffreundschaft" beginnen und etwas Druck aufbauen.
Welche Möglichkeiten habe ich? Wen kann offiziell ich nach der aktuellen Wohnanschrift befragen? Das berechtigte Interesse halte ich für gegeben.
Hintergrund: Nach einem Privatdarlehen vor 2 Jahren möchte ich, daß "mein" Schuldner seine Rückzahlung beginnt oder am besten die Schuldsumme auf einen Schlag zurück zahlt, was ich aber für illusorisch halte, besonders wenn ich meiner Forderung keinen Nachdruck verleihen kann. Die Situation hat sich zwischenzeitlich etwas verkompliziert. Bis vor wenigen Wochen noch war der Aufenthalt und damit die Erreichbarkeit gegeben. Inzwischen hat mein Spezi seinen Aufenthaltsort nach "unbekannt" verlegt. Seine bisherige Wohnanschrift gilt nicht mehr wegen Auszug. Ich weiß nicht, wie ich nun zu seiner aktuellen Adresse kommen kann. Ich möchte eine gepflegte "Brieffreundschaft" beginnen und etwas Druck aufbauen.
Welche Möglichkeiten habe ich? Wen kann offiziell ich nach der aktuellen Wohnanschrift befragen? Das berechtigte Interesse halte ich für gegeben.
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Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()