Guten Tag,
vorweg: ich möchte (noch) nicht zu viele Informationen preisgeben, da das gerichtliche Verfahren immernoch in der Schwebe ist.
Schilderung der Situation:
Anfang des Jahres hat ein eBay-Mitglied mit mir Kontakt aufgenommen und mir Waren zum Verkauf angeboten. Dieses eBay-Mitglied besitzt ebenfalls ein angemeldetes Gewerbe (eine UG) aber verkauft selbst nicht aktiv auf eBay.
Ich habe ein/zwei/drei Testkäufe durchgeführt, die Lieferungen kamen püntklich, die Artikel waren absolut in Ordnung.
Dann wurde eine größere Bestellung von uns platziert, die Bezahlung erfolgte wie die vorherigen Bezahlungen per PayPal. Der Verkäufer meinte, ich solle erstmal einen kleinen Teil anzahlen, er müsse die Artikel ebenfalls beziehen und kann diese nicht vollständig aus einiger Tasche finanzieren. Soweit so gut, die Anzahlung wurde durchgeführt (via PayPal, PayPal-Text: Anzahlung für 5 Artikel..) 2 Wochen später bekam ich die Nachricht, dass nun alles vollständig wäre und die restliche Zahlung nun durchgeführt werden solle und dann die Lieferung erfolgt. Die restliche Bezahlung erfolgte ebenfalls via PayPal.
Das war - wie gesagt - Anfang des Jahres, Waren haben wir keine bekommen. Rechtzeitig bei Paypal Konfilkte geöffnet haben wir. Wir staunten nicht schlecht, als wir erfahren hatten, dass es keinen Käuferschutz für Teilzahlungen gibt.
Der Fall wurde dem Anwalt übergeben, einen gerichtlichen Titel haben wir bereits erwirkt, die geschäftliche Kontopfändung war erfolglos. Bis heute haben wir keine weitere Lieferungen bzw. das Geld zurück erhalten.
Vor einer Woche habe ich herausgefunden, dass der oben besagte Geschäftsführer eine neue GmbH gegründet hat an der mit 75 % des Gründungskapitales beteiligt ist (ich habe mir den Auszug aus dem HR gekauft)
Nun stellen sich mir mehrere Fragen:
Seine erste Firma war eine UG - in jeglichem Schriftverkehr ist er mir gegenüber als GmbH aufgetreten - reicht sowas nicht für die Durchgriffshaftung einer UG? Siehe auch BGH, Urteil v. 12.06.2012 - II ZR 256/11
Wie kann so ein Geschäftsführerer eine neue Firma gründen?
Ich bitte um Verständnis, dass ich konkrete Fakten nicht nennen möchte. Den Moderatoren stelle ich gerne den Namen, dass Gerichtsurteil sowie ergänzende Daten zur Verfügung.
vorweg: ich möchte (noch) nicht zu viele Informationen preisgeben, da das gerichtliche Verfahren immernoch in der Schwebe ist.
Schilderung der Situation:
Anfang des Jahres hat ein eBay-Mitglied mit mir Kontakt aufgenommen und mir Waren zum Verkauf angeboten. Dieses eBay-Mitglied besitzt ebenfalls ein angemeldetes Gewerbe (eine UG) aber verkauft selbst nicht aktiv auf eBay.
Ich habe ein/zwei/drei Testkäufe durchgeführt, die Lieferungen kamen püntklich, die Artikel waren absolut in Ordnung.
Dann wurde eine größere Bestellung von uns platziert, die Bezahlung erfolgte wie die vorherigen Bezahlungen per PayPal. Der Verkäufer meinte, ich solle erstmal einen kleinen Teil anzahlen, er müsse die Artikel ebenfalls beziehen und kann diese nicht vollständig aus einiger Tasche finanzieren. Soweit so gut, die Anzahlung wurde durchgeführt (via PayPal, PayPal-Text: Anzahlung für 5 Artikel..) 2 Wochen später bekam ich die Nachricht, dass nun alles vollständig wäre und die restliche Zahlung nun durchgeführt werden solle und dann die Lieferung erfolgt. Die restliche Bezahlung erfolgte ebenfalls via PayPal.
Das war - wie gesagt - Anfang des Jahres, Waren haben wir keine bekommen. Rechtzeitig bei Paypal Konfilkte geöffnet haben wir. Wir staunten nicht schlecht, als wir erfahren hatten, dass es keinen Käuferschutz für Teilzahlungen gibt.
Der Fall wurde dem Anwalt übergeben, einen gerichtlichen Titel haben wir bereits erwirkt, die geschäftliche Kontopfändung war erfolglos. Bis heute haben wir keine weitere Lieferungen bzw. das Geld zurück erhalten.
Vor einer Woche habe ich herausgefunden, dass der oben besagte Geschäftsführer eine neue GmbH gegründet hat an der mit 75 % des Gründungskapitales beteiligt ist (ich habe mir den Auszug aus dem HR gekauft)
Nun stellen sich mir mehrere Fragen:
Seine erste Firma war eine UG - in jeglichem Schriftverkehr ist er mir gegenüber als GmbH aufgetreten - reicht sowas nicht für die Durchgriffshaftung einer UG? Siehe auch BGH, Urteil v. 12.06.2012 - II ZR 256/11
Wie kann so ein Geschäftsführerer eine neue Firma gründen?
Ich bitte um Verständnis, dass ich konkrete Fakten nicht nennen möchte. Den Moderatoren stelle ich gerne den Namen, dass Gerichtsurteil sowie ergänzende Daten zur Verfügung.
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