Ich bin leider auf einen Ebayverkäufer reingfallen und bitte um euren Rat

    • Ich bin leider auf einen Ebayverkäufer reingfallen und bitte um euren Rat

      Hallo zusammen,

      im Moment fühle ich mich etwas hilflos und möchte euch um Rat bitten.

      Folgende Situation:
      Heute genau vor genau 2 Wochen am 25.08.habe ich über Ebay per Gebot einen Staubsauger gekauft. Da der Verkäufer kein PayPal anbot klärte ich vor Auktionsende mit dem Verkäufer ab ob ich mit PayPal bezahlen könnte. Er war einverstanden.
      Gesagt getan und das Geld nach gewonnener Auktion, an die von Ihm übermittelte E-Mail Adresse, per PayPal gesendet. Habe auch von Anfang an die Sendungsverfolgungsnummer von ihm verlangt sobald er den Staubsauger versendet hat.

      Am Freitag in der gleichen Woche schrieb mir der Verkäufer das er den Staubsauger gestern (also Donnerstag 27.08) versendet hat. Sofort kam die Nachfrage nach der Sendungsnummer von mir. Erst mal keine Reaktion. Am Samstag schrieb er mir dann nur das er in den Urlaub gefahren ist und der Staubsauger versendet wurde. Ich habe immer wieder nach der Sendungsnummer gefragt. Keine Reaktion seitens des Verkäufers. Da der Artikel am 31.08. immer noch nicht bei mir eingetroffen war habe ich dann nachdrücklich um die Nummer zum Nachverfolgen gebeten. Daraufhin schrieb er mir zurück das er ja im Moment im Urlaub ist und nicht an die Nummer ran kommt. Am 01.09. habe ich eine Anfrage bei Ebay eröffnet das ich den Artikel nicht erhalten habe. Der Verkäufer schrieb mir daraufhin am 02.09. das ich mir das Geld über den PayPal Käuferschutz zurückholen soll. habe dann sofort den Käuferschutz bei PayPal beantragt und mit dem Kundenservice bei Ebay telefoniert der mir auch dazu geraten hat den Käuferschutz über PP in Anspruch zu nehmen.

      Am darauffolgenden Tag schrieb mir der Verkäufer das er am Samstag wieder zuhause ist und mir dann Bescheid gibt was los ist. Das machte er dann auch und schrieb das der Staubsauger beim Postamt liegen geblieben sei und er am Montag verschickt wird und mir dann auch die Nummer zur Verfolgung durchgibt. Gestern Abend schrieb er mir dann das er sich mit mir gütig einigen möchte und mir mein Geld auf mein Konto überweisen will. Ich sagte nur das ich das Geld nur über mein PayPal Konto zurück haben möchte. daraufhin schrieb er mir das er das Geld erst auf sein PP Konto überweisen müsste und es maximal 2 Tage dauert bis ich mein Geld wieder habe.

      Ich weiß nicht was dieser Verkäufer im Schilde führt und wollte euch um Rat bitten ob und was ich unternehmen soll. Der Käuferschutz über PayPal steht ja seit dem 02.09. und der Verkäufer hätte noch bis 12.9. Zeit sich über PP dazu zu äußern.
      Zu was ratet ihr mir?

      Viele Grüße
      Kasundra
    • Kasundra schrieb:

      Der Käuferschutz über PayPal steht ja seit dem 02.09. und der Verkäufer hätte noch bis 12.9. Zeit sich über PP dazu zu äußern.
      Zu was ratet ihr mir?

      Ich versuche das mal zu sortieren.

      1.) Du abgeklärt ob PP möglich
      2.) VK sagt ja und gibt dir eine Mailadresse, von der Du jetzt nicht weisst, ob die dem VK gehört
      3.) Du "zahlst" per PP
      4.) Der Staubsaugre wird nicht verschickt
      5.) Du fragst über ebay "Wo ist mein Artikel"
      6.) Du öffnest einen Fall wegen Nichterhalt bei PP (?)
      7.) Du sollst warten bis 12.09. um den Fall zu übergeben
      8.) inzwischen erzählt dir dre VK einen vom Pferd, der STaubsauger läge bei der Post, er würde den Betrag zurücküberweisen und so weiter
      9.) Du hast weder Sendungsnummer noch Staubsauger

      Kommt das in etwa hin?

      Zu 2.) Du weisst nicht, wohin Di das Geld geschickt hast. Das kann ein vollkommen anderer Dritter sein, der jetzt aufgrund deiner PP-Zahlung seinen verkauften Artikel an deinen VK versendet. Wohlgemeerkt: kann. Muss nicht. Aber wenn das so ist, dann nennt man das Dreiecksbetrug und dre Dritte wird hier über kurz oder lang aufschlagen.

      Zu 6.) Für mich klingt das eher so, als ob Du den Fall bei ebay eröffnet hättest. Dann musst Du den Fall auch am 12.09. an ebay übergeben.

      Und nun wäre es mal nett, wenn Du die Nummer deines ebay-Angebots angeben würdest. Die Mailadresse, an die Du dein PP-Spielgeld geschickt hast schickst Du bitte per PN an die Redaktion.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Vielen Dank für deine Antwort. Ja das kommt in etwas hin. Entschuldige bitte, meinst du die Artikelnummer des Ebay Angebotes?

      Ebay hat den Fall geschlossen da der Verkäufer die Rückerstattung des Betrages gemeldet hat.
      Und es macht mir echt Angst das war viel Geld und der Verdacht den du unter zu 2.) erwähnst erhärtet sich bei mir. Habe ich den dann trotzdem den Käuferschutz wenn ein Dreiecksbetrug vorliegt?

      Sorry, bin gerade völlig durch den Wind.
    • Kasundra schrieb:

      Da der Verkäufer kein PayPal anbot klärte ich vor Auktionsende mit dem Verkäufer ab ob ich mit PayPal bezahlen könnte.
      Sind Dir in der Kaufabwicklung oder sonst wie (zunächst) die Bankdaten des Verkäfuers übermittelt worden? Wenn ja, bitte an kontakt@auktionshilfe.info senden

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und nun wäre es mal nett, wenn Du die Nummer deines ebay-Angebots angeben würdest
      Das wäre wichtig, dass man sich den Verkäufer mal anschauen könnte
    • Na, Mahlzeit.



      Ich verstehe absolut, dass dir Überweisung bei ka_flic zu unsicher war. Wenigstens soweit hast Du mitgedacht. Glückwunsch, das macht nicht jeder.

      Nochmal zurück zum Fall. Punkt 6.) Hast Du den Fall "Artikel nicht erhalten" bei ebay gemeldet oder hast Du ich dazu separat in deinen PP-Account eingeloggt und das dort gemacht?


      Kasundra schrieb:

      Habe ich den dann trotzdem den Käuferschutz wenn ein Dreiecksbetrug vorliegt?


      Das ist 'ne interessante Frage, die dir dann beantwortet werden wird, wenn Du den Fall an den Käuferschutz übergibst. Aber so weit sind wir ja noch nicht, wir wissen noch nicht mal, ob das der Fall ist. Aber im Regelfall ist beim Dreiecksbetrug der Dritte der Gearschte.

      Und nun schick bitte die Daten deines VK an die Redaktion. Wenn die schon bekannt sind, können die damit was anfangen. Bekannt heisst nicht automatisch, dass sie schon im Forum stehen, aber wenn der Account einschlägig aussieht, kann es sein, dass dein Fall früher zur Entscheidung reif ist, weil ebay den VK sperrt.

      Dein Angebot habe ich schon als Screenshot gesichert. Das ist sonst nämlich auch weg und Du brauchst das für den Fall dass es doch ein dreiecksbetrug war. Dann kommt nämlich der Dritte zu dir und will Geld. Da ist es sinnvoll, einen NAchweis zu haben. Bitte sichere Du jetzt im eingeloggten Zustand die Gebotsliste, das kann ich aus naheliegenden Gründen nicht.
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=262015645002
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • oldschmatterhand schrieb:

      ich hoffe, dass das nicht zum Problem wird.

      Könnte werden. Hab ich übersehen. Der Punkt ist, dass bei ebay im System nur Überweisung drin ist. Von einer Erstattung über PP wissen die da nichts weil die ja auch nichts von einer Zahlung wissen.


      Mirabella Neumann schrieb:

      Mich wundert, dass nach der Ebay-Fall-Schließung ein PayPal-Fall eröffnet werden konnte.
      Ich dachte, das geht nicht.

      Da hacke ich ja die ganze Zeit schon drauf rum. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Bei der Zahlung hattest du die Artikelnummer angegeben?
      Nein, aber ich habe ins Mitteilungsfeld geschrieben das es sich um den Ebay Kauf mit dem Staubsauger handelt.

      Es tut mir echt leid. Ich schreibe wahrscheinlich viel zu wirr.
      1.) Anfrage über Ebay geöffnet. Mit Ebay telefoniert. Die raten mir zum Käuferschutz über PP.

      2.) PayPal Konflikt gemeldet und sofort den Antrag auf Käuferschutz gestellt.

      3. Verkäufer lässt den Fall schließen da er den Kaufpreis zurückerstattet. Er schreibt aber dazu das ich mir das Geld über den PayPal Käuferschutz zurückholen soll.

      4.) Der aktuell Status bei PayPal Käuferschutz lautet: Dem Verkäufer wird jetzt bis zum 12. 09. Zeit gegeben sich zu äußern. Wenn sich der Verkäufer nicht dazu äußert würde ich mein Geld wieder bekommen.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:



      Dein Angebot habe ich schon als Screenshot gesichert. Das ist sonst nämlich auch weg und Du brauchst das für den Fall dass es doch ein dreiecksbetrug war. Dann kommt nämlich der Dritte zu dir und will Geld. Da ist es sinnvoll, einen NAchweis zu haben. Bitte sichere Du jetzt im eingeloggten Zustand die Gebotsliste, das kann ich aus naheliegenden Gründen nicht.
      http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=262015645002
      Wie sichere ich die Gebotsliste den. Reicht es wenn ich diese als PDF abspeichere?