Interessanter dem BGH zur Entscheidung vorliegender Sachverhalt bei vorzeitiger Beendigung eines Angebotes

    • karakorum666 schrieb:

      Seh ich genauso. Allerdings ist mir als VK eine Rücknahme bei laufender Auktion allemal lieber als ein stillschweigendes NichtZahlen.
      Hmmm... das ist aber zweischneidig.
      Einmal siehts dann doch schonmal als "Puschel hat rückgezogen" aus, wenn der HB zurückzieht.... und dann sagt der Zweitbieter "Ich will nicht mehr". Bietet keiner mehr haste die Gebühren am Hacken (erstmal)....
    • Hab ich noch nie erlebt.
      Und auch die Dauerbehauptung der Äkschpärden, damit würden Auktionen "zerschossen", halte ich für reine Zweckpropaganda.
      Ich habe selber schon mehrmals Gebote zurückgenommen - berechtigt (AB-Änderungen bzw. Gebotsauslotung). ALLE gingen später erheblich höher zuende, als mein Gebot gewesen war. (Insofern war meine Rücknahme unnötig - aber das weiß man ja vorher nicht.)

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      berechtigt (AB-Änderungen bzw. Gebotsauslotung). ALLE gingen später erheblich höher zuende, als mein Gebot gewesen war. (Insofern war meine Rücknahme unnötig - aber das weiß man ja vorher nicht.)
      Vor allem waren sie unnötig, weil du durch solche Änderungen oder Überbietungen zur Gebotsauslotung sowieso nicht meht ans Gebot gebunden bist! Also: sowieso unnötig.

      Ok, solange die Gebotsauslotung unterhalb deines Gebots stattfindet, ist es natürlich im Schnäppchensinne fiese, aber das wäre auch durch ein echtes Gebot passiert, da muss man halt mit seinen höheren und Höchst-Geboten doch lieber auf den Endspurt warten.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Vor allem waren sie unnötig, weil du durch solche Änderungen oder Überbietungen zur Gebotsauslotung sowieso nicht meht ans Gebot gebunden bist! Also: sowieso unnötig.
      Das weiß ich natürlich, Schlaulieschen - und wusste es auch zum Zeitpunkt der Rücknahme.
      Aber weiß es auch der VK? Zumal die Ausloter es ja darauf anlegen. Und v.a. da eBay sie auch noch in ihrem Irrtum bestätigt. indem es ihnen mitteilt, der Artikel sei an den Höchstbietenden verkauft?
      Nö, bevor ich mich möglicherweise auf einen wochenlangen Mailwechsel mit einem VK einlasse über einen ohnehin gescheiterten Handel - und bevor ich dann vielleicht auch noch eine eBay-"Verwarnung" abwehren muss - nehm ich zurück. Und gut is.
      Würd ich im vergleichbaren Fall jederzeit wieder so machen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Wobei wir zu diesem Thema gerade ins OT geraten langsam.... denn bei diesen Gebotsrücknahmen des Ks aus dem Urteil riecht es schon mehr in die Gegenrichtung "Gebotsabschirmungen". Muss ja nicht sein, aber um als "unseriöser" Bieter das Gebot durch VK gestrichen zu bekommen, reichts allemal...
    • Stubentiger schrieb:

      ich würde befürchten, eine Rücknahme würde mindestens ebensoviel "Mailverkehr" verursachen, besonders, wenn der Verkauf dann "ins Stocken" geraten sollte.

      Ich wüsste gar nicht wie das geht :O
      Nicht eine.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Es riecht viel mehr nach Abbruchjäger (wie ich dieses Wort mittlerweile nicht mehr hören kann) der grundsätzlich hoch pokert um eben möglichst lang Höchstbietender zu sein und dann im Zweifel kurz vor Ende eben doch noch schnell zurückzieht. Deshalb hätte die Argumentation auch auf Rechtsmissbrauch hinauslaufen müssen und auf nichts anderes.
      Und ich sage Argumentation, denn eigentlich hätte man ja den Schaden belegen müssen.
    • monza30 schrieb:

      Wobei wir zu diesem Thema gerade ins OT geraten langsam...
      Findest du?

      Wir müssen uns doch jetzt nicht den Kopf des LG zerbrechen, das erneut zu dem Einzelfall zu entscheiden hat.
      Vielmehr geht es doch um das Grundsätzliche im Urteil des BGH.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Pandora schrieb:

      Deshalb hätte die Argumentation auch auf Rechtsmissbrauch hinauslaufen müssen und auf nichts anderes.
      Das hat man ja versucht... ist aber in die Hose gegangen. Der VK hat ja quasi damit argumentiert, nur eben nicht als Erstes. Und vor allem: er hat die Streichung ALLER Gebote damit begründet, ohne seine ZUERST ergangene Argumentation "Artikel zerstört" zu beachten.

      karakorum666 schrieb:

      Wir müssen uns doch jetzt nicht den Kopf des LG zerbrechen, das erneut zu dem Einzelfall zu entscheiden hat.
      Nö.. stimmt... aber das LG wird ja jetzt das "zerstörungsargument" zu prüfen haben.... ist ja ins Stammbuch geschrieben worden.....

      OT meinte ich wegen "Gebotsauslotungen".... wenn der zusammen mit seinem Bruder bietet und nachher (wie hier) versucht Ware einzufordern, riecht das eher nach Gebotsabschirmungen meine ich. OT deswegen, weil dieser Bereich für das Urteil keine Rolle spielte....
      Ich will ja keine Schimpfe vom Nachtgeschwader beschwören... *ggg*