Diese anstehende Entscheidung sollt man im Auge behalten:
123recht.net/BGH-Schadensersat…ay-Auktion-__a156858.html
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wealth350 schrieb:
Damit werden die Bieter auf Ebay weiter gestärkt. Nun reicht das Indiz von zu vielen Gebotsrücknahmen auch nicht mehr aus, um einen fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen.
Im Endeffekt kann man nun als Höchstbietender hundertfach Gebote zurücknehmen. Wenn dann ein Verkäufer ohne berechtigten Grund die Auktion abbricht und ebendiese Person dann Höchstbietender ist, hat der Anbieter eben Pech gehabt.
monza30 schrieb:
Wobei: eine Streichung aller Gebote, weil einer anscheinend unseriös ist, dürfte ebenfalls keinen Bestand haben. Man kann gezielt diesen einen Bieter streichen und ausschliessen, aber nicht alle Gebote der unterschiedlichen Bieter einfach wegwischen....
grafiksammler schrieb:
wobei der Kommentar von eloq m.Ea. schon heftig fehlerhaft ist.
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wealth350 schrieb:
Ja das stimmt. Das Verhalten spricht dafür, dass der Anbieter aus einen ganz anderen Grund die Auktion abgebrochen hat, als er mitgeteilt hat.
wealth350 schrieb:
In deinem Beispiel mit dem "Hammer" ist es auch gar nicht so einfach. Denn der Anbieter hätte die Auktion auch weiterlaufen lassen und in der Zeit das Handy in Reparatur bringen können.
Kaiolito schrieb:
Die Anzahl der Gebotsrücknahmen als Todschlagargument zu nehmen war völlig daneben
karakorum666 schrieb:
Findet hier wohl jeder. Trotzdem, wie man sieht, es gibt sogar Landgerichte, die auf solchen Zinnober reinfallen.
Pandora schrieb:
Drüber streiten könnte man in dem Zusammenhang höchstens darüber ob denn zu viele Gebotsrücknahmen den Verkäufer zur Streichung und zum Ausschluss des jeweiligen Bieters berechtigen, aber das ist wieder ein anderer Schuh.
Kaiolito schrieb:
Nur damit mich hier keiner falsch versteht, ich stelle Gebotsrücknahmen nicht unter Generalverdacht.
Die Anzahl lässt mich in diesem Fall aber tatsächlich erschrecken und hinterlässt einen ziemlich faden Beigeschmack.
Auch Bieter sollten die AGB lesen und kennen................