Interessanter dem BGH zur Entscheidung vorliegender Sachverhalt bei vorzeitiger Beendigung eines Angebotes

    • Heute kam das Urteil!!

      Urteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14

      Damit werden die Bieter auf Ebay weiter gestärkt. Nun reicht das Indiz von zu vielen Gebotsrücknahmen auch nicht mehr aus, um einen fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen.
      Im Endeffekt kann man nun als Höchstbietender hundertfach Gebote zurücknehmen. Wenn dann ein Verkäufer ohne berechtigten Grund die Auktion abbricht und ebendiese Person dann Höchstbietender ist, hat der Anbieter eben Pech gehabt. Egal wie er lamentiert in Richtung "Abbruchjäger", "kein Rechtsbindungswillen", "Rechtsmissbrauch" usw.
      Es bleibt also dabei: Wer berechtigt abbricht hat nichts zu befürchten. Wer unberechtigt abbricht (was in den meisten Fällen wohl passiert), muss dann das Gerät der Begierde rausrücken oder darf Schadenersatz zahlen.

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    • Es war doch klar wie es endet, denn die Argumentation der bisherigen Urteile war zwar im Kern nicht falsch, dafür aber im Ergebnis. Zu viele Rücknahmen würden für Rechtsmissbrauch sprechen und damit den Schadensersatzanspruch in der Tat erlöschen lassen, aber in keinem Fall den Verkäufer zur Rücknahme seines Angebotes berechtigen. Und vor allem nicht wenn diese Begründung dann erst nachgeschoben wird, denn einer nachgeschobenen Begründung muss ja eine andere entscheidende, vorangegangen sein.
      Drüber streiten könnte man in dem Zusammenhang höchstens darüber ob denn zu viele Gebotsrücknahmen den Verkäufer zur Streichung und zum Ausschluss des jeweiligen Bieters berechtigen, aber das ist wieder ein anderer Schuh.

      Soviel dann auch zu den ganzen Nachgeschobenen Behauptungen, das bloße Vorliegen eines Anfechtungs/Abbruch-grundes reich insofern eben nicht. "hat der Bundesgerichtshof ferner entschieden, dass ein Grund für das Streichen eines Angebots während der laufenden Auktion nicht nur vorliegen, sondern hierfür auch ursächlich geworden sein muss."

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    • wealth350 schrieb:

      Damit werden die Bieter auf Ebay weiter gestärkt. Nun reicht das Indiz von zu vielen Gebotsrücknahmen auch nicht mehr aus, um einen fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen.
      Im Endeffekt kann man nun als Höchstbietender hundertfach Gebote zurücknehmen. Wenn dann ein Verkäufer ohne berechtigten Grund die Auktion abbricht und ebendiese Person dann Höchstbietender ist, hat der Anbieter eben Pech gehabt.
      Nö... die Bieter werden eigentlich nicht weiter gestärkt, die ANbieter werden lediglich weiter/stärker zur Wahrheit "erzogen". Hier hatte der VK erst im Nachhinein die Streichung ALLER Gebote mit der Begründung "der Höchstbietende ist nicht seriös" begründet, die Erstbegründung lautete ja "das Ding ist zerstört". Und das muss ja nun vor der zweiten Verhandlung am Landgericht geklärt werden.... Das Nachschieben von Begründungen geht also nicht.
      Wobei: eine Streichung aller Gebote, weil einer anscheinend unseriös ist, dürfte ebenfalls keinen Bestand haben. Man kann gezielt diesen einen Bieter streichen und ausschliessen, aber nicht alle Gebote der unterschiedlichen Bieter einfach wegwischen....

      Jeder VK sollte sich also völligst darüber im Klaren sein, was er tut wenn er ein Angebot vorzeitig beendet. Das war aber schon immer so, jetzt wird's den VK nochmals ins Stammbuch geschrieben...
    • monza30 schrieb:

      Wobei: eine Streichung aller Gebote, weil einer anscheinend unseriös ist, dürfte ebenfalls keinen Bestand haben. Man kann gezielt diesen einen Bieter streichen und ausschliessen, aber nicht alle Gebote der unterschiedlichen Bieter einfach wegwischen....
      Ja das stimmt. Das Verhalten spricht dafür, dass der Anbieter aus einen ganz anderen Grund die Auktion abgebrochen hat, als er mitgeteilt hat.

      grafiksammler schrieb:

      wobei der Kommentar von eloq m.Ea. schon heftig fehlerhaft ist.
      Der Kommentar ist echt ziemlich dran vorbei

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    • wealth350 schrieb:

      Ja das stimmt. Das Verhalten spricht dafür, dass der Anbieter aus einen ganz anderen Grund die Auktion abgebrochen hat, als er mitgeteilt hat.
      Das kommt dabei rum wenn man mit unterschiedlichen Begründungen durch die Gegend pfeffert.... wäre die Begründung "Artikel im Kofferraum" stimmig gewesen, wäre alles im Lack. Ich mach mal ne kleine Wette: misstrauisch gemacht hat den Höchstbieter (und das Gericht) die zweite, nachgereichte Begründung. Nun liegts am VK die Zerstörung nachzuweisen.
      Das könnte in die Büx gehen wenn er das Ding verscherbelt hat. Hat er es noch müsste er jetzt hergehen und mit nem Hammer etwas rumdengeln... *g*
    • Das Problem ist eben oft, dass das Ausreden sind. Und die kann man eigentlich ziemlich gut als solche entlarven.
      In deinem Beispiel mit dem "Hammer" ist es auch gar nicht so einfach. Denn der Anbieter hätte die Auktion auch weiterlaufen lassen und in der Zeit das Handy in Reparatur bringen können. Kommt natürlich darauf an, wie schwer die Beschädigungen sind. Ansonsten müsste man das aber auch beweisen, dass die Beschädigungen so schwer waren, dass man dann abbrechen durfte.
      Eine weitere schlechte Ausrede ist das mit dem gestohlenen Handy. Denn hier sollte/müsste eine Anzeige erstattet, der Polizei der Diebstahl also gemeldet werden. Was eben keiner macht, der das Gerät in Wirklichkeit anderweitig verkauft hat.

      Jede halbgare Argumentation führt schlussendlich zur Erkenntnis, dass es eine Ausrede war und demnach kein berechtigter Grund vorlag. Besonders beliebt scheinen aber wechselnde Ausreden zu sein. Das hatte ich mal vor 2 Jahren erlebt. Anfangs sei es weiterverkauft worden, dann auf einmal nur noch defekt weiterverkauft worden. Dann sei doch eher gestohlen worden etc. Allerdings kannte ich mich da noch nicht mit Ebay und meinem Recht aus, weshalb ich nichts unternommen habe.
    • Danke monza für den Link, hatte ich noch nicht gelesen.

      Es gab wohl recht viele Möglichkeiten, das Urteil in eine andere Richtung zu bewegen, aber diese Chancen sind schon länger vergeigt worden.
      Aber gut, wenn der Abbruch nicht nachweislich gerechtfertigt war und mit einer völlig abstrusen Konstruktion dann versucht wurde, noch einen Strohhalm zu finden, der nicht da war......... dann ist das halt so.

      Die Anzahl der Gebotsrücknahmen als Todschlagargument zu nehmen war völlig daneben, da hätte vielleicht ein Anwalt mal die Notbremse ziehen sollen.
    • Kaiolito schrieb:

      Die Anzahl der Gebotsrücknahmen als Todschlagargument zu nehmen war völlig daneben
      Findet hier wohl jeder. Trotzdem, wie man sieht, es gibt sogar Landgerichte, die auf solchen Zinnober reinfallen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Findet hier wohl jeder. Trotzdem, wie man sieht, es gibt sogar Landgerichte, die auf solchen Zinnober reinfallen.
      Jo.. im Prinzip finde ich Auktionsgebotsrückzieher auch als zum (hier bitte passendes Kotzsmiley einfügen).... erst recht wenn sie, wie hier, zig Gebote zurückziehen. Das man alle Rücknahmen unter Generalverdacht stellt (wie in der Komödie ja getan wird) sollte man auch lassen.
      Ich schätze, wenn der VK hier nicht so rumgehampelt hätte mit unterschiedlichen Begründungen (deren erste ich nun auch nicht glaube) sondern NUR das Gebot des K's gestrichen hätte wegen unseriösem Bietverhalten, wäre das (zumindest bei dem) glattweg durchgegangen....
    • Pandora schrieb:

      Drüber streiten könnte man in dem Zusammenhang höchstens darüber ob denn zu viele Gebotsrücknahmen den Verkäufer zur Streichung und zum Ausschluss des jeweiligen Bieters berechtigen, aber das ist wieder ein anderer Schuh.
      Interessant sind solche Gebotsrücknahmen doch nur, wenn der "Höchstbieter" (vielleicht auch noch mithilfe des Zweitaccounts) den Gebotsstand ausgelotet hätte ... und das öfter als einmal?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Wenn es wirklich sehr viele sind, liegt eher die Annahme nahe, dass der jedesmal, wenn er einen Artikel sucht, bei ganz vielen VK bietet. Und dann den genehmsten kauft und die andern Gebote zurückzieht.
      Ist m.E. eine verbreitete Strategie, wenn auch unfair und gegen eBay-AGB.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • die Strategie ist aber eine der Dämlichsten... kann ganz schön in die Büx gehen wennste da was verpasst. Völlig risikolos ist da doch, wenn man einen kleinen Betrag anbietet, dann stehts sogar in "Mein Ebay" unter bebotene Auktionen. Und entweder bietet niemand mehr mit, dann kannste billig was erwerben oder es geht jemand drüber... dann kannste immer noch überlegen ob du nachlegst....
      So kann man es feststellen und es steht als Makel in deinem Lebenslauf in der Bucht
    • Nur damit mich hier keiner falsch versteht, ich stelle Gebotsrücknahmen nicht unter Generalverdacht.
      Die Anzahl lässt mich in diesem Fall aber tatsächlich erschrecken und hinterlässt einen ziemlich faden Beigeschmack.

      Auch Bieter sollten die AGB lesen und kennen................
    • Kaiolito schrieb:

      Nur damit mich hier keiner falsch versteht, ich stelle Gebotsrücknahmen nicht unter Generalverdacht.
      Die Anzahl lässt mich in diesem Fall aber tatsächlich erschrecken und hinterlässt einen ziemlich faden Beigeschmack.

      Auch Bieter sollten die AGB lesen und kennen................
      Seh ich genauso. Allerdings ist mir als VK eine Rücknahme bei laufender Auktion allemal lieber als ein stillschweigendes NichtZahlen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal