hotel schrieb:
Kann das betreffende Hotel nämlich bei einem Rechtsstreit nachweisen, dass Roomnight hier die vereinbarten Gutscheinkapazitäten eigenmächtig überschritten hat, ist am Ende der Gast zum 2. Mal derjenige, der drauf zahlt.
Ein gewisses Risiko, insbesondere, da der Endkunde nicht den Vertrag des einzelnen Hotels mit den einzelnen Roomnight-Firmen kennt. Einen nicht vom Hotel freigegebenen Gutschein wird ein Hotel wohl nicht einlösen müssen nach meinem Gefühl. Spannend, ob die Verantwortlichen bei roomnight so "dumm" waren?
Hier könnte tatsächlich der Endkunde dann das Nachsehen gegenüber dem Hotel haben. Dann sind die Roomnight-Eigentümer persönlich dran und haften eventuell nicht mehr nur mit dem Firmenvermögen gegenüber den Endkunden.
Konnten die Hotels die Anzahl der verkauften Gutscheine denn nicht kontrollieren? Haben sie nicht eine Nachricht von Roomnight über jeden verkauften Gutschein bekommen? Auch "stillschweigendes Akzeptieren" wird ein Hotel als gewerblicher Partner von roomnight sich vorhalten lassen müssen.
Warum liest man im Netz aus Zeiten vor der Insolvenz so viele Beschwerden von Reisewilligen, dass "nie" ein Termin frei war, aber nicht, dass ein Hotel gesagt hätte "Diesen Gutschein hat roomnight ohne unsere Genehmigung verkauft, den erkennen wir nicht an"?
Insbesondere in den Fällen, wo dem Kunden schon eine Buchungsbestätigung gegeben wurde, wie im Fall von @helene hier, wird der Hotelier mit so einer Argumentation hoffentlich überhaupt nicht durchkommen.
@Monza #59, ja das wäre das unseriöse "Geschäftsmodell" Es gibt bisher aber keinen mir bekannten öffentlichen Hinweis darauf, dass irgendwelche Hoteliers mehr als vielleicht "fahrlässig" mitgemacht haben, indem sie mehr Gutscheine genehmigt oder akzeptiert hätten, als sie überhaupt erfüllen können. Soweit man lesen kann, hat ja kein Hotel je Geld gesehen, wenn der Endkunde nicht angereist ist und damit seinen Gutschein eingelöst hat.
Wenn roomnight die Hotels tatsächlich anteilig zum erzielten Kundenendpreis "bezahlt" hat, dann ist in vielen Fällen die Bewirtung von Gästen ein Zuschussgeschäft für die Hotels gewesen. Schon die Kosten für eine (angemessene) Bewirtung mit Frühstück und den Wechsel der Bettwäsche ist teilweise teurer, als das, was viele Kunden insgesamt bezahlt haben.
Letztendlich hat auch der Hotelier, der ständig Endkunden abgwiesen hat (nichts frei) damit ja nur Ärger gehabt und sich dazu noch in die Gefahr gebracht, seinen Ruf zu ruinieren und verklagt zu werden.
@Grachtenhamster #60. Je nach Vertragslage zwischen Hotel und roomnight kann das durchaus sein. Hierüber wird sich die Insolvenzverwaltung im Moment auch kaum öffentlich auslassen. Auch das ist dann meiner Meinung nach allerdings eine Sache zwischen Hotel und roomnight und der Endkunde davon erstmal nicht betroffen.
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