schabbesgoi schrieb:
Monza erwähnte zum Beispiel den Trödelmarkt
Wie jetzt bei privaten VK... da unterscheidet Rostock ja auch im Text. Normal hat ein privater VK auf dem TM keine Standkarte mit Impressum zu liegen. Braucht man die Daten wenn man "normalen Trödel" kauft? Eigentlich ja nicht.... die Ware kann vor Ort geprüft werden und man entscheidet ob man kaufen will oder nicht. Bei Geräten, deren Funktionstüchtigkeit man nun nicht prüfen kann (z.B. die elektrische Bohrmaschine) kommts einmal darauf an, ob man dem Händler soweit Vertrauen entgegenbringt und zum zweiten kann man sich durchaus seine Daten geben lassen.... oder er bleibt auf seinem Krempel sitzen. Das dürfte soweit nicht anders sein wie in der Bucht. Ohne ein gewisses Maß an Vertrauen gegenüber dem Handelspartner geht's da nicht. Ein privater Händler wird nichts dagegen haben, wenn der K erstmal den namen haben will, wenn er seiner Sache sicher ist (und wie ein vernünftiger Trödler es hält: die Ware vorher auch prüfen). Oder mit Nichtverkauf bestraft oder zumindest mit einem gewaltigen Preisnachlass verkaufen muss.
Aber das passiert eben alles "vor Ort"... und da ist ein Datenaustausch auch nicht nötig und gefordert... Ausserdem könnte der Käufer auch "urplötzlich" wieder auftauchen auf dem TM und dem VK seine als "völlig in Ordnung" verkaufte Bohrmaschine irgendwo hinschieben, wo er es nicht gerne hätte (weil sich schlecht sitzen lässt anschliessend), wenn das Gerät höchstens noch als Briefbeschwerer dienlich sein könnte. Also muss der VK mit einer gewissen "Gefahr" rechnen wenn er Schmuh macht.
NUR... "eigentlich" gehören da auch die Daten ausgetauscht, strenggenommen ein schriftlicher Kaufvertrag. Aber es gibt ja den Handel "per Handschlag", Kaufverträge kann man ja in jeder Form abschliessen, auch mündlich. Nur ists dann eben Sache der Beweisbarkeit, wenns hinterher zu Schwierigkeiten kommt (Autokauf z.B.... dabei sollte man IMMER einen schriftlichen Kaufvertrag machen). Bei gebrauchten Schlüppern auf dem TM wäre das eher abträglich *ggg*
Also alleine aus Gründen der Rechtssicherheit ist der Datenaustausch im Internethandel, der ja eigentlich IMMER anonym ist, unbedingt erforderlich. Da Herr Ebay ja selbst sagt, dass man den Handelspartner selbst zu identifizieren hat, muss er da auch die notwendigen Daten bereitstellen. Die Gründe dafür hat die Schützin ja schön rausgearbeitet. Wie Herr Ebay die Anmeldungen der Nutzer handhabt, wissen wir ja wohl alle seit vielen Jahren. Ebenso wie er die Bereitstellung der Waren prüft.... siehe alleine DD-Kellers Goldfred....