Wird ja überall sonst OT die Diskussion, deshalb versuch ich mal hier eine solche anzustossen. Vielleicht finden wir ja den Knackpunkt.
Uhu hat "drüben" u.A. aus den Ebay-AGB gezittert:
In Zusammenhang mit einem, laut des Fragestellers nie verschlossenen (!), Autos nun die Frage, ob in diesem Fall das Abhandenkommen eines Artikels aus der offenen Kiste tatsächlich als "unverschuldet abhandengekommen" gelten kann.
M.M.: Nein... definitiv nicht. Ein Auto kann durch die Rennleitung (auch Ordnungsamt) sogar abgeschleppt und sichergestellt werden, wenn es nichtabgeschlossen irgendwo in der Gegend herumsteht. Ein Auto hat also verschlossen zu werden....
Wenn nun Gegenstände aus einem ungesicherten Fahrzeug entwendet werden, kanns doch nicht unverschuldet sein. Ebenso dürfte das Offenliegenlassen solche Dinge nicht zu einem unverschuldeten Diebstahl führen...
Uhu hat "drüben" u.A. aus den Ebay-AGB gezittert:
biguhu schrieb:
Es ist Ihnen unverschuldet unmöglich
biguhu schrieb:
Artikel wurde gestohlen
M.M.: Nein... definitiv nicht. Ein Auto kann durch die Rennleitung (auch Ordnungsamt) sogar abgeschleppt und sichergestellt werden, wenn es nichtabgeschlossen irgendwo in der Gegend herumsteht. Ein Auto hat also verschlossen zu werden....
Wenn nun Gegenstände aus einem ungesicherten Fahrzeug entwendet werden, kanns doch nicht unverschuldet sein. Ebenso dürfte das Offenliegenlassen solche Dinge nicht zu einem unverschuldeten Diebstahl führen...