Habe ich Recht oder habe ich Unrecht?

    • Habe ich Recht oder habe ich Unrecht?

      Hallo,

      ich habe bei Ebay ein Produkt verkauft. Es handelt sich im grunde um eine Flüssigkeit, mit der man Wände abdichten kann. Praktisch eine Silikon-Oberflächen-Hydrophobierung.

      Das Produkt kostet normalerweise 120 Euro aufwärts, ich hatte es für 75,- drin. Hintergrund ist der, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist (8/2013).

      Nun öffnet der KÄUFER einen Fall, weil ihm die Ware nicht schnell genug da war. Ich konnte nachweisen, dass die Ware nun bei ihm ist.

      Dann meinte er auf einmal im Fall, das MHD wäre ja abgelaufen und sowas darf man nicht verkaufen weils ja unbrauchbar ist, er möchte das Geld zurück.

      Daraufhin schrieb ich, dass alles in der Artikelbeschreibung drin stand und ich einer Rücknahme nicht zustimme. Daraufhin übergab ich den Fall an den Ebay-Kundenservice, der gestern auch zu meinen Gunsten entschieden hat.

      Ich dachte, nun ist das endlich geklärt, doch Pustekuchen.

      Der Käufer legt Einspruch ein, erzählt teilweise Unwahrheiten (habe bestimmt keine 2 Mails geschickt) und fordert sofort das Geld zurück:



      Käufer schrieb:

      Hallo, wir legen hiermit Widerspruch ein. 1. Die ware wurde erst am 2.10.2015 durch Hermes 19:30 Uhr geliefert. Wir wurden vom Verkäufer zweimal per e-Mail angeschrieben, daß er die Ware verschickt hätte. 2x die Unwahrheit. Die Ware ist im Originalzustand der Lieferung. Nach Anlieferung entdeckten wir ein Lieferaufkleber vom 11.09.2012 an Herrn Kiene. Somit ist die Flüssigkeit unbrauchbar geworden. Der Verkäufer hätte die wertlos gewordene Flüssigkeit niemals nach so langer Zeit verkaufen dürfen. Wir wurden getäuscht. Wir hätten niemals die Ware geordert, wenn dickgedrukt abgaufener Inhalt oder B oder Ausschußware gestanden hätte. Wir senden Ihnen den Knister zu unserer Entlastung zurück. Wir waren der Meinung, daß es sich um einen seriöse Verkaufsfirma handelt und nicht um eine Privatperson, die versucht unbrauchbare Ware an den Mann zu bringen. Gegebenfalls werden die Behörden entscheiden, daß man es darauf angelegt hatt, zu täuschen. mit vorzüglicher Hochachtung XXX



      Ich schilderte darauf erneut den Fall (nervig ist es ja irgendwie):



      Ich schrieb:

      Ich werde dieser Rückabwicklung nicht zustimmen. Die Gründe hierzu hatte ich bereits mehrfach genannt. 1. In der Auktion stand einmal oben B-Ware (Vom System her schon) 2. In der Beschreibung steht das Ablaufdatum! 3. Der Ebay Kundenservice hat dieses auch richtig erkannt und daher zu meinen Gunsten entschieden. 4. Gewerbliche Verkäufer werden bei Ebay gesondert gekennzeichnet. 5. In der Beschreibung stand auch drin das ich eine Privatperson bin. Ich weiß nicht was Sie damit bezwecken wollen?!?. Sie haben, wenn Sie einen Artikel kaufen, die PFLICHT die Artikelbeschreibung zu lesen. Das kann ich IHNEN NICHT abnehmen. Wenn Sie das nicht tun, kann ich es doch bitte auch nicht ändern. Desweiteren stand dort alles. Sie hätten also nicht kaufen müssen! Natürlich darf ich das verkaufen. Prinzipiell darf man alles verkaufen, sofern es nicht gegen die Grundsätze verstößt. Dann kann der Käufer es kaufen oder es lassen. So wie bei Rewe, wenn man abgelaufene Ware verkauft. Und nochmal möchte ich an den Ebay-Kundenservice verweisen, der diesen Vorfall bereits geprüft und auch entschieden hat. Mit dem Vermerk: das ich den Artikel genau so beschrieben habe wie er ist. Nochmal: Ich kann nichts dafür wenn Sie sich nicht VOR dem Kauf über das Produkt informieren. Als Privatperson MUSS ich nichts zurücknehmen und werde es auch nicht. Sorry aber ich komme nicht dafür auf, wenn jemand offenbar keine Lust hatte a) die Beschreibung zu lesen b) mal nachzudenken warum der Preis weniger als die Hälfte vom Neupreis ist. Was Sie machen ist wirklich mal eine ganz dreiste Nummer. Dieses Spiel möchte ich keinesfalls mitspielen und sage daher: Nein.



      Ich finde es ja schon bemerkenswert, wenn man mir gleich mit Behörden droht.

      Im Anhang habe ich die Ebay-Beschreibung von mir.

      Also ich bin momentan noch davon überzeugt das ich Recht habe. Aber das ohne jegliches Hintergrundwissen (bin kein Anwalt). Aber vom Prinzip her, habe ich eigentlich alles reingeschrieben und mehr oder weniger meine Pflicht erfüllt. Ich habe es nicht fett gemacht, okay. Viele Unternehmen schreiben kleingedrucktes so klein, das man eine Lupe benötigt. Ich habe alles einfach nur in einer gleichen Schrift geschrieben.

      Wie seht ihr die Sache? Bin ich wirklich zur Rücknahme als Privatperson in diesem Fall verpflichtet? Ich denke zwar nein, bin aber auf andere Meinungen sehr gespannt.

      Normalerweise komme ich Käufern immer sehr entgegen. Wenn mich jemand anschreibt: Hallo, habe echt einen Fehler gemacht... können wir nicht irgendwie eine Lösung finden? Dann bin ich der letzte der nein sagt! Aber der Typ hat sich während des Falls nie gemeldet, dann hat er sich erst 1 Tag vorher gemeldet, ehe ich es frühstens dem Kundenservice übergeben konnte (OBWOHL er die Ware schon hatte). Dann kommt er nun so. Er hat nie Kontakt gesondert mit mir aufgenommen... Nun halt die obige Meldung mit Androhung...! Ich bin eigentlich jemand der seine Ruhe will und meist nachgibt. Aber in diesem Fall bin ich so sauer, das ich es (sollte ich wirklich Recht haben) drauf ankommen lassen möchte.

      Danke für jede Antwort.

      Liebe Grüße
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    • Also bist du der Meinung: Ich muss den Artikel nicht zurücknehmen?

      Stimmt! Hätte es fett machen können aber ich hatte daran auch nicht mehr gedacht. Habe 3 verkauft und die anderen beiden waren damit zufrieden. Hatten sicher auch die Beschreibung gelesen und wussten was sie bekommen.

      Nur er macht einen auf: die Fehler wären bei mir.

      Allerdings frage ich mich halt, wo mein Fehler dann genau ist.

      Danke für deine Antwort und freue mich auch über weitere Meinungen...

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    • Wenn der dein Bewertungsprofil sehen kann- mach auf Kulanz und nimm es unter Abzug der Versandkosten zurück, werte es sozusagen als Widerruf, wenn der sich jetzt noch darauf einlässt. Ehe du noch Ärger wg gewerblichem (auf Dauer angelegtem) Bürostuhlhandel bekommst.

      Was war eigentlich mit dem Kanister vom Juli? http://www.ebay.de/itm/OTTO-Siloxan-290L-Silikon-Oberflaechen-Hydrophobierung-/301661998762 Ließ das sich noch ordentlich verarbeiten ?( hattest du da Feedback?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Warum mein Bewertungsprofil? Was ist denn damit?

      Warum soll ich es zurücknehmen? Habe ich mich doch unsachgemäß verhalten?

      Was soll mit dem Kanister vom Juni sein? Hatte ja geschrieben, habe 3 verkauft. Bei dem im Juni war ebenfalls Ablaufdatum hinfällig und Kanister war mir runtergefallen. Daher 10 Euro günstiger als der aktuelle. Der aktuelle war vom Kanister her okay und halt allerdings auch Ablaufdatum hinfällig.

      Der Kunde war zufrieden aus Juni und quittierte dies mit einer positiven.

      Oder meintest du was anderes mit deiner Frage?
    • naja, wenn man seit über einem Jahr ca. alle zwei Monate hochwertige Bürostühle verkauft, davon mindestens 4 "TOP!! Unbenutzt" ... könnte einem gewerbliches Handeln unterstellt werden, mit allen Auflagen und Pflichten.
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    • Meine Meinung: nimm das Zeugs gegen Erstattung aller Kosten zurück.... incl. Versand hin und her..... Du weisst doch, dass du in der Beschreibung nicht die Wahrheit geschrieben hast.
      das Datenblatt des Produkts sagt doch klipp und klar:
      Zitat:

      Lagerung:
      12 Monate ab Produktionsdatum in ungeöffneter Verpackung bei kühler (+5ºC und +25ºC) und trockener Lagerung. Anbruchgebinde gut verschließen und kurzfristig verbrauchen.

      Zitatende

      Link: dichtstoffhandel.de/siloxan-hydrophobierung.html

      Wie schreibst du noch in deiner Artikelbeschreibung? "Bei Ebay geht das Zeug für etwa 120€ weg". Und nun kannst du mir sicher sagen, wer 120€ für Müll ausgibt.... oder, wie du gnädigerweise schreibst, für nur 75€.....

      Ich würde mal sagen: kackendreist sowas. Und das Ablaufdatum 2013 (!) ganz unten unter "ferner liefen" hinzukrickeln, im der allgemeinen Beschreibung den Artikel aber als "mit kleinen Fehlern" anzupreisen IST kackendreist. Erinnert an Pappenverkäufer....
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Was sagen denn die Ebay-AGB zu MHD-Ablauf?

      wüsste nicht, dass das Wort Ebay wohl geläufig wäre ^^

      MHD ist ja nix schlimmes, das ist sozusagen eine Garantiegrenze, (nicht nur bei Lebensmitteln):


      http://www.it-recht-kanzlei.de/mindesthaltbarkeitsdatum-verbrauchsdatum.html schrieb:

      Es handelt sich beim MHD also gerade nicht um das Verfallsdatum. Es wird also nicht der Zeitpunkt angeben, in dem das Lebensmittel nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf.
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    • Sagen wir es mal so...

      er hätte es lesen können, der Text war ja nun nicht lang! Okay gebe zu etwas unglücklich positioniert, was nichtmal Absicht meinerseits war.

      Normal hätte ich den Artikel sofort zurückgenommen, wenn man auch mir irgendwie etwas fair gegenüber getreten wäre. Halt eine Spur von Freundlichkeit.

      Aber irgendwie kam da nix... nur Schweigen und dann halt immer nur was zur Falleröffnung bzw. jetzt zum Einspruch.

      Ärgere mich halt über solche Menschen.

      Wenn ich es nicht reingeschrieben hätte, okay das wäre total mies.

      Wäre ich mir allerdings zu 100% sicher, hätte ich es hier nicht gepostet und andere Meinungen verlangt. Ist also auch absolut okay wenn man mir diese "um die Ohren knallt"
    • Insgesamt waren es im Grunde 4 neue und 7 gebrauchte bzw. Vorführmodelle...

      Geplant war ein Call Center, dazu braucht man schon mehr als 3 Stühle.Es war alles fast soweit das ich beginnen wollte mit der Stellenausschreibung etc.

      Allerdings bin ich nun bei einer Firma auch etwas geworden, so dass ich mir das Risiko locker sparen konnte. Oder näher auf meine Position eingehen zu wollen.

      Weiß aber nicht was das jetzt mit der Sache zutun hat?

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    • Verkauft werden darf auch nach Ablauf MHD, allerdings müssen die zugesicherten Eigenschaften schon noch vorhanden sein:

      "Ideal um Hauswände Wetterfest zu machen. Schmutzabweisend."

      http://www.juraforum.de/ratgeber/zivilprozessrecht/darf-man-abgelaufene-lebensmittel-verkaufen schrieb:

      Zu beachten ist, dass generell durch den Kauf eines Lebensmittels, welches sein MHD erreicht oder überschritten hat, der Kunde sein Reklamationsrecht nicht verliert. Dies bedeutet, dass er durchaus auch derartige Waren ins Geschäft zurück bringen darf, wenn diese nicht mehr einwandfrei sind.
      Ich gehe mal einfach davon aus, dass das MHD bei Putzmitteln, Malerbedarf etc. jedenfalls nicht strenger als bei Lebensmitteln gehandelt werden wird. Deswegen meine Frage nach den andern Kanistern (gleiche Charge, gleich Lagerung?)
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    • Commylein schrieb:

      er hätte es lesen können, der Text war ja nun nicht lang! Okay gebe zu etwas unglücklich positioniert,
      Ja sicher.... klar, logo. Genauso argumentieren Pappenverkäufer auch. Unglücklich positioniert... ich sags mal so: ich will dir garnicht unterstellen, bewusst "bescheissen" zu wollen. Nur... du schreibst in der Artikelbeschreibung zunächst alle wichtigen Details zum Produkt. Dann liest der K das mit "Selbstabholung in... möglich". Da du die Daten bereits beschrieben hattest, warum soll ein K überhaupt noch annehmen, dass da noch etwas wichtiges ZUM PRODUKT SELBST kommt, was zur Funktionalität wichtig ist? Du hattest doch auch schon geschrieben wieviel Knete das Produkt in der Bucht bringt (also als Bezug auf dein Zeugs)...

      Commylein schrieb:

      was nichtmal Absicht meinerseits war.
      Wie gesagt: bewussten Beschiss unterstellt dir keiner

      Commylein schrieb:

      Normal hätte ich den Artikel sofort zurückgenommen, wenn man auch mir irgendwie etwas fair gegenüber getreten wäre.
      Dann sehe es auch mal von der anderen Seite: du hast eine unfaire Artikelbeschreibung abgeliefert und entrüstst dich hier, weil den Gegenüber deine Unfainiss bemängelt und einen Fall eröffnet....
    • ja die standen alle bei mir im Abstellraum... und gleiches Datum + Lagerung, korrekt.

      Eigentlich wollte ich unser Haus damit bearbeiten aber da mein Vater gestorben ist, hatte ich dann keine Lust mehr alleine das ganze Haus zu machen. Wir wollten eigentlich zusammen das machen... Aber das tut nu nicht zur Sache.. naja die standen rum und ich dachte mir halt, vll. kann ein anderer damit was beginnen... 2 Leute waren ja auch zufrieden, gut der dritte nun nicht..

      Wäre er mir anders gegenüber aufgetreten, hätte ich ja auch anders reagiert. Aber in dem Moment war ich so sauer, das er mich verantwortlich macht das er die Beschreibung nicht komplett gelesen hat. Stand ja auch drin Privatperson, er dachte gewerblich... also wahrscheinlich nichtmal überhaupt gelesen. Das machte mich etwas sauer :(

      Zudem hatte ich eigentlich Sebstabholung angeboten, aber ausversehen frei Haus draus gemacht oben. Sprich Kunde bekam es auch noch frei Haus, das hatte ich dann schon extra geschluckt in dem Moment :/

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    • Commylein schrieb:

      Weiß aber nicht was das jetzt mit der Sache zutun hat?
      Wie gesagt, Gewerblichkeit ist schnell erreicht, da gibt es ja viele abschreckende Beispiele. Und wenn der Käufer sich nun da bei dir auf die Suche macht, ist er bei deinem "nachhaltigen Verkauf" über längere Zeit ja auf einer u. U. erfolgversprechenden Schiene.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Verkauft werden darf auch nach Ablauf MHD, allerdings müssen die zugesicherten Eigenschaften schon noch vorhanden sein:
      Jooo... nur wer will das denn bei einem solchen Produkt feststellen, wioe lange oder wie gut das noch hält wenns an die Wand geklatscht wurde? Dann werden Gutachten fällig, die teuer sind. Und dann? Wie willste vor Gericht Schadensersatz einfordern, wenn du das zeugs trotz abgelaufenem Datum (und schon lange abgelaufenem !) verwendet hast? da bleibste drauf sitzen.....