Hallo,
ich habe bei Ebay ein Produkt verkauft. Es handelt sich im grunde um eine Flüssigkeit, mit der man Wände abdichten kann. Praktisch eine Silikon-Oberflächen-Hydrophobierung.
Das Produkt kostet normalerweise 120 Euro aufwärts, ich hatte es für 75,- drin. Hintergrund ist der, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist (8/2013).
Nun öffnet der KÄUFER einen Fall, weil ihm die Ware nicht schnell genug da war. Ich konnte nachweisen, dass die Ware nun bei ihm ist.
Dann meinte er auf einmal im Fall, das MHD wäre ja abgelaufen und sowas darf man nicht verkaufen weils ja unbrauchbar ist, er möchte das Geld zurück.
Daraufhin schrieb ich, dass alles in der Artikelbeschreibung drin stand und ich einer Rücknahme nicht zustimme. Daraufhin übergab ich den Fall an den Ebay-Kundenservice, der gestern auch zu meinen Gunsten entschieden hat.
Ich dachte, nun ist das endlich geklärt, doch Pustekuchen.
Der Käufer legt Einspruch ein, erzählt teilweise Unwahrheiten (habe bestimmt keine 2 Mails geschickt) und fordert sofort das Geld zurück:
Ich schilderte darauf erneut den Fall (nervig ist es ja irgendwie):
Ich finde es ja schon bemerkenswert, wenn man mir gleich mit Behörden droht.
Im Anhang habe ich die Ebay-Beschreibung von mir.
Also ich bin momentan noch davon überzeugt das ich Recht habe. Aber das ohne jegliches Hintergrundwissen (bin kein Anwalt). Aber vom Prinzip her, habe ich eigentlich alles reingeschrieben und mehr oder weniger meine Pflicht erfüllt. Ich habe es nicht fett gemacht, okay. Viele Unternehmen schreiben kleingedrucktes so klein, das man eine Lupe benötigt. Ich habe alles einfach nur in einer gleichen Schrift geschrieben.
Wie seht ihr die Sache? Bin ich wirklich zur Rücknahme als Privatperson in diesem Fall verpflichtet? Ich denke zwar nein, bin aber auf andere Meinungen sehr gespannt.
Normalerweise komme ich Käufern immer sehr entgegen. Wenn mich jemand anschreibt: Hallo, habe echt einen Fehler gemacht... können wir nicht irgendwie eine Lösung finden? Dann bin ich der letzte der nein sagt! Aber der Typ hat sich während des Falls nie gemeldet, dann hat er sich erst 1 Tag vorher gemeldet, ehe ich es frühstens dem Kundenservice übergeben konnte (OBWOHL er die Ware schon hatte). Dann kommt er nun so. Er hat nie Kontakt gesondert mit mir aufgenommen... Nun halt die obige Meldung mit Androhung...! Ich bin eigentlich jemand der seine Ruhe will und meist nachgibt. Aber in diesem Fall bin ich so sauer, das ich es (sollte ich wirklich Recht haben) drauf ankommen lassen möchte.
Danke für jede Antwort.
Liebe Grüße
ich habe bei Ebay ein Produkt verkauft. Es handelt sich im grunde um eine Flüssigkeit, mit der man Wände abdichten kann. Praktisch eine Silikon-Oberflächen-Hydrophobierung.
Das Produkt kostet normalerweise 120 Euro aufwärts, ich hatte es für 75,- drin. Hintergrund ist der, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist (8/2013).
Nun öffnet der KÄUFER einen Fall, weil ihm die Ware nicht schnell genug da war. Ich konnte nachweisen, dass die Ware nun bei ihm ist.
Dann meinte er auf einmal im Fall, das MHD wäre ja abgelaufen und sowas darf man nicht verkaufen weils ja unbrauchbar ist, er möchte das Geld zurück.
Daraufhin schrieb ich, dass alles in der Artikelbeschreibung drin stand und ich einer Rücknahme nicht zustimme. Daraufhin übergab ich den Fall an den Ebay-Kundenservice, der gestern auch zu meinen Gunsten entschieden hat.
Ich dachte, nun ist das endlich geklärt, doch Pustekuchen.
Der Käufer legt Einspruch ein, erzählt teilweise Unwahrheiten (habe bestimmt keine 2 Mails geschickt) und fordert sofort das Geld zurück:
Käufer schrieb:
Hallo, wir legen hiermit Widerspruch ein. 1. Die ware wurde erst am 2.10.2015 durch Hermes 19:30 Uhr geliefert. Wir wurden vom Verkäufer zweimal per e-Mail angeschrieben, daß er die Ware verschickt hätte. 2x die Unwahrheit. Die Ware ist im Originalzustand der Lieferung. Nach Anlieferung entdeckten wir ein Lieferaufkleber vom 11.09.2012 an Herrn Kiene. Somit ist die Flüssigkeit unbrauchbar geworden. Der Verkäufer hätte die wertlos gewordene Flüssigkeit niemals nach so langer Zeit verkaufen dürfen. Wir wurden getäuscht. Wir hätten niemals die Ware geordert, wenn dickgedrukt abgaufener Inhalt oder B oder Ausschußware gestanden hätte. Wir senden Ihnen den Knister zu unserer Entlastung zurück. Wir waren der Meinung, daß es sich um einen seriöse Verkaufsfirma handelt und nicht um eine Privatperson, die versucht unbrauchbare Ware an den Mann zu bringen. Gegebenfalls werden die Behörden entscheiden, daß man es darauf angelegt hatt, zu täuschen. mit vorzüglicher Hochachtung XXX
Ich schilderte darauf erneut den Fall (nervig ist es ja irgendwie):
Ich schrieb:
Ich werde dieser Rückabwicklung nicht zustimmen. Die Gründe hierzu hatte ich bereits mehrfach genannt. 1. In der Auktion stand einmal oben B-Ware (Vom System her schon) 2. In der Beschreibung steht das Ablaufdatum! 3. Der Ebay Kundenservice hat dieses auch richtig erkannt und daher zu meinen Gunsten entschieden. 4. Gewerbliche Verkäufer werden bei Ebay gesondert gekennzeichnet. 5. In der Beschreibung stand auch drin das ich eine Privatperson bin. Ich weiß nicht was Sie damit bezwecken wollen?!?. Sie haben, wenn Sie einen Artikel kaufen, die PFLICHT die Artikelbeschreibung zu lesen. Das kann ich IHNEN NICHT abnehmen. Wenn Sie das nicht tun, kann ich es doch bitte auch nicht ändern. Desweiteren stand dort alles. Sie hätten also nicht kaufen müssen! Natürlich darf ich das verkaufen. Prinzipiell darf man alles verkaufen, sofern es nicht gegen die Grundsätze verstößt. Dann kann der Käufer es kaufen oder es lassen. So wie bei Rewe, wenn man abgelaufene Ware verkauft. Und nochmal möchte ich an den Ebay-Kundenservice verweisen, der diesen Vorfall bereits geprüft und auch entschieden hat. Mit dem Vermerk: das ich den Artikel genau so beschrieben habe wie er ist. Nochmal: Ich kann nichts dafür wenn Sie sich nicht VOR dem Kauf über das Produkt informieren. Als Privatperson MUSS ich nichts zurücknehmen und werde es auch nicht. Sorry aber ich komme nicht dafür auf, wenn jemand offenbar keine Lust hatte a) die Beschreibung zu lesen b) mal nachzudenken warum der Preis weniger als die Hälfte vom Neupreis ist. Was Sie machen ist wirklich mal eine ganz dreiste Nummer. Dieses Spiel möchte ich keinesfalls mitspielen und sage daher: Nein.
Ich finde es ja schon bemerkenswert, wenn man mir gleich mit Behörden droht.
Im Anhang habe ich die Ebay-Beschreibung von mir.
Also ich bin momentan noch davon überzeugt das ich Recht habe. Aber das ohne jegliches Hintergrundwissen (bin kein Anwalt). Aber vom Prinzip her, habe ich eigentlich alles reingeschrieben und mehr oder weniger meine Pflicht erfüllt. Ich habe es nicht fett gemacht, okay. Viele Unternehmen schreiben kleingedrucktes so klein, das man eine Lupe benötigt. Ich habe alles einfach nur in einer gleichen Schrift geschrieben.
Wie seht ihr die Sache? Bin ich wirklich zur Rücknahme als Privatperson in diesem Fall verpflichtet? Ich denke zwar nein, bin aber auf andere Meinungen sehr gespannt.
Normalerweise komme ich Käufern immer sehr entgegen. Wenn mich jemand anschreibt: Hallo, habe echt einen Fehler gemacht... können wir nicht irgendwie eine Lösung finden? Dann bin ich der letzte der nein sagt! Aber der Typ hat sich während des Falls nie gemeldet, dann hat er sich erst 1 Tag vorher gemeldet, ehe ich es frühstens dem Kundenservice übergeben konnte (OBWOHL er die Ware schon hatte). Dann kommt er nun so. Er hat nie Kontakt gesondert mit mir aufgenommen... Nun halt die obige Meldung mit Androhung...! Ich bin eigentlich jemand der seine Ruhe will und meist nachgibt. Aber in diesem Fall bin ich so sauer, das ich es (sollte ich wirklich Recht haben) drauf ankommen lassen möchte.
Danke für jede Antwort.
Liebe Grüße
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