Habe ich Recht oder habe ich Unrecht?

    • monza30 schrieb:

      Ja sicher.... klar, logo. Genauso argumentieren Pappenverkäufer auch. Unglücklich positioniert... ich sags mal so: ich will dir garnicht unterstellen, bewusst "bescheissen" zu wollen. Nur... du schreibst in der Artikelbeschreibung zunächst alle wichtigen Details zum Produkt. Dann liest der K das mit "Selbstabholung in... möglich"
      Och komm - man muss ja nicht für Legastheniker schreiben,
      es ist doch wirklich wenig Text in kurzen, übersichtlichen Sätzen,
      wer das nicht mal überblicken kann, wird noch bei Ebay rausevolutioniert.

      NOCH, bis alle nur noch per ÄBB, nur noch bebildert kaufen oder mit "Textansage" :S
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Er hätte mich ja auch einfach anschreiben können monza. So bin ich komplett der jenige, der alles falsch gemacht hat?

      Die Position war sicher etwas unglücklich. Allerdings habe ich es weder kleiner gemacht, noch grau geschrieben... zumal ich mich damit nie wirklich befasst habe. Meist trage ich es im Smartphone ein (ohne Formatierung) und abschicken.

      Ich kann ihn auch verstehen, klar! Aber das ich sauer bin, wenn jemand einfach kauft ohne zu lesen (war ja kein Kaufzwang, Auktion ging 30 Tage) oder gar mich mal anzuschreiben VOR DEM KAUF... Aber nein, er sieht der Preis ist günstig, kauf ich mal ohne zu lesen und beschwert sich dann. Das finde ich halt gemein, aus meiner Sicht.

      Seine Sicht verstehe ich schon... aber meine sollte man oder er vll. auch verstehen. Denn betuppen wollte ich keinen, sonst hätte ich es rausgelassen.
    • monza30 schrieb:

      Stubentiger schrieb:

      Verkauft werden darf auch nach Ablauf MHD, allerdings müssen die zugesicherten Eigenschaften schon noch vorhanden sein:
      Jooo... nur wer will das denn bei einem solchen Produkt feststellen, wioe lange oder wie gut das noch hält wenns an die Wand geklatscht wurde? Dann werden Gutachten fällig, die teuer sind. Und dann? Wie willste vor Gericht Schadensersatz einfordern, wenn du das zeugs trotz abgelaufenem Datum (und schon lange abgelaufenem !) verwendet hast? da bleibste drauf sitzen.....

      monza30 schrieb:

      Commylein schrieb:

      Stand ja auch drin Privatperson
      Auch als Privatperson hast du Pflichten....

      Sicher! Aber wenn du einen Pudding bei Rewe kaufst der abgelaufen ist und du am nächsten Tag hingehst und sagst: er ist schlecht... dann ist es irgendwie komisch... Daher war er ja auch billiger, mit der Chance es könnte besser sein.

      Wieso Gutachten? Die Aufgabe von diesem Mittel ist einfach nur das kein Wasser in die Wände von Außen einzieht. In unserem Fall wars halt wegen den sandigen Steinen interessant. Im schlimmsten Fall wirkt es nicht zu 100 %. Ist natürlich doof wenn man, wie er, ein Unternehmen ist, der es vll. für einen Kunden gekauft hat. Aber auch in diesem Fall sage ich: dafür gibts eigentlich Lieferanten. Wie gesagt 2 Kunden haben sich nicht beschwert und haben das Zeug nicht nur ausprobiert sondern auch verwendet.

      Und nein ich bescheisse keinen!
    • Damit ist doch nix, und das ist ja auch gar nicht das was "reklamiert" wird, es wird reklamiert, dass nicht angegeben war, dass das >MHD abgelaufen ist - was nachweislich nicht stimmt. Ganz klar ein Fall von: Lesen hätte geholfen.

      Es gibt ja so Fanatiker, die alles was übers MHD ist (am besten noch vorher) automatisch in die Tonne kloppen wollen, dabei ist das nur eine Begrenzung der "Garantie auf die Eigenschaften" - bis dahin sind sie 100 % sicher, danach wird sozusagen die Verantwortung abgelehnt.

      Aber meistens ist das MHD ein relativ über-abgesichertes, willkürliches Datum, vielleicht sogar, damit der übervorsichtige Kunde keine Reste nutzt, sondern lieber gleich neu kauft, ist ja auch gut für den Umsatz.

      Ich denke nur an MHD auf Honig, Salz oder Zucker :wallbash
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    • einfach in d

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wenn man so etwas entsorgt, ist das dann kostenpflichtiger Sondermüll?
      en Gulli kippen kannste das nicht... wie auch Tiefgrund etc. Sowas gehört definitiv zum Sondermüll gebracht. Wie auch Farb- und Lackreste. An den Sammelstellen sollte das allerdings überall von Privatpersonen kostenlos abgegeben werden können. Und ein Gewerblicher bringts eben mit ein paar angebrochenen farbpötten in Kleinmenge per privatem PKW hin ;)
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wenn man so etwas entsorgt, ist das dann kostenpflichtiger Sondermüll?
      Nein, haushaltsübliche Mengen (also ein solcher Kanister oder zweie) kann man einfach bei der Müllumschlagsanlage/Entsorgungsstelle etc abgeben.

      Man sollte dann nicht mit dem Firmencaddy der Malerfirma vorfahren ;)

      @monza, mal wieder zwei Seelen/ ein Gedanke :D
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    • Stubentiger schrieb:

      Ganz klar ein Fall von: Lesen hätte geholfen.
      Tischa... das ist doch die Argumentation auch der Pappenverkäufer.... "steht doch drin... lesen bildet". So geht's doch wirklich nicht.... Produktrelevante Daten ganz oben alle hinschreiben incl. eines "Lockpreises", dann ganz unten, nach den höchstens sekundär zu wertenden Sächelkes, ein Ablaufdatum hinschreiben von vor JAHREN....
    • Was ich dazu sagen muss.. jeden Kanister (auch diesen beim aktuellen Fall) habe ich vorher etwas geschüttelt um zu prüfen ob noch Flüssig...

      Er hats ja auch nicht ausprobiert. Er sagt halt ich hätte ihn getäuscht, da er nicht wusste das des MHD abgelaufen ist und das ist halt in meinen Augen nicht korrekt.

      Ich habe es nicht fett gemacht. Aber ich habe B-Ware angeklickt, daraus machte Ebay so einen Standardsatz oben. Und dann mit Verweis auf die Artikelbeschreibung.

      Und da hatte ich es dann unten reingeschrieben, korrekt. Lag aber vorwiegend daran das ich per Smartphone oder war es Tablet? (weiß ich schon nicht mehr) es einfach nur schnell online bringen wollte, damit ich wieder Platz habe. Also ohne jegliche Absicht aber es stand halt drin. Hätte ich einen ROMAN geschrieben, könnte ich den Unmut über die Position noch verstehen. Aber es war ja fast ein 7 Zeiler oder waren es 9?

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    • Aber wenn es denn nun deutlich, in gleicher Schrift, in wenig Text drin steht? Und auch noch

      "habe einen anderen Kanister vor kurzem verwendet - klappte noch gut."

      dann ist da einfach kein Mangel da, wie gesagt, MHD=willkürliches Datum, Eigenschaften sind ja noch vorhanden.
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    • Stubentiger schrieb:

      Aber wenn es denn nun deutlich, in gleicher Schrift, in wenig Text drin steht? Und auch noch

      "habe einen anderen Kanister vor kurzem verwendet - klappte noch gut."

      dann ist da einfach kein Mangel da, wie gesagt, MHD=willkürliches Datum, Eigenschaften sind ja noch vorhanden.
      Naja fairerweise muss ich sagen, ganz so stimmt es nicht...

      So wie er meint, soll man das Zeug wohl nach 1 Jahr nicht mehr verwenden... jedoch gilt das auch für Silikon o.ä. Bin ja auch nicht davon ausgegangen das es ein Unternehmen kauft, denn Privatpersonen ist es eigentlich egal ob es nun noch zu 100% oder 80% funktioniert, hauptsache es klappt irgendwie und ich spare.. so bin ich in vielen bereichen ja auch. Und er hätte es ja auch nicht kaufen müssen, wenn er die Artikelbeschreibung (bestehend aus 8 Zeilen) gelesen hätte. Nur da er ja dachte ich bin gewerblich, hat er wohl bei Zeile 6 aufgehört oder überhaupt nicht gelesen!

      Trotzdem habe ich es in einem 8 Zeiler reingeschrieben, wenn auch zugegeben, unten. Aber ich habs nicht versteckt, es kleiner gemacht oder grau bzw. weiß geschrieben. Habe es beim Tablet einfach runtergetippt, daher auch recht große Entertasten...

      Vll. kann mir einer per PN mal erklären wie man normale Umbrüche dort macht, er macht immer doppelte bei mir :(

      Aber das ist OT :)

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    • Commylein schrieb:

      Also da bin ich aber auch davon ausgegangen das man 8 Zeilen kurz durchlesen kann.. Vll. habe ich da falsch gedacht?
      ich bin der gleichen Ansicht. DAS ist ja wohl das mindeste ...

      Commylein schrieb:

      ll. kann mir einer per PN mal erklären wie man normale Umbrüche dort macht, er macht immer doppelte
      das finde ich gut, ist doch schön übersichtlich
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    • So.. jetzt mal wieder die beliebte Theorie aus der Kiste "Ich wollte das Zeugs nur loswerden und dafür aber noch kassieren" (nein commylein... das ist jetzt keine Unterstellung an dich, nur ein Gedankenspiel. Aber mit deinem Fall, brauch ich nicht extra einen zu konstruieren).

      Der VK stellt das Produkt in die Bucht, wohlwissend dass das Zeugs seine besten Jahre schon lange hinter sich hat.... ich kenn das Zeugs nicht, aber es könnte ja sein dass bestimmte Inhaltsstoffe unbrauchbar werden oder ihre Eigenschaften durch Alterung verlieren. Der VK weiss um das Datum und versteckt es irgendwo an möglichst unauffälliger Stelle...
      Der K kennt die Eigenschaften, vermutet aber nicht dass an versteckter Stelle diese wichtige Eigenschaft noch geschrieben wird, alles andere stand ja angepriesen wie frische Brötchen oben im Text, da wo es auch hingehört.

      Könnte es sein, dass dann nachher eben JEDER "leicht unwirsch" reagiert?
    • Achso, noch was zum Anschein der Gewerblichkeit: Ich hätte bei dir nix gekauft, wegen der Bilder. Kannst du keine eigenen machen? Und nebenbei haben diese "Katalogbilder" den Nebeneffekt eben ziemlich gewerblich auszusehen. Besonders, da gleich mehrere Artikel so auftreten.
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    • Naja also ist es ja nicht monza!

      Ich verkaufe zum Beispiel auch einen defekten Fernseher und schreibe rein, vll. für Bastler.

      Ich wusste eben nicht das es theoretisch Bestandteile verlieren könnte, dachte aber vll. kann ja jemand etwas damit anfangen. Daher habe ich es ja auch angeboten.

      Dann liegt es doch am Käufer ob er es kauft oder er sich sagt: pffff der hat doch ein Vogel!

      Oder nich?

      Zur Sicherheit werde ich morgen mal einen Rechtsanwalt anrufen, sicher ist sicher.
      Wie gesagt, hätte er freundlich erstmal wenigstens gefragt, wäre alles ok gewesen und man hätte reden können... Aber er wollte ja nicht reden.
    • monza30 schrieb:

      B-ware ist etwas ganz anderes.... das ist keine Plörre mit ewig abgelaufenem MHD....
      Würde ich genau andersrum sehen. B-Ware hat definitiv einen Mangel, wenn auch meist einen unwesentlichen (Musterabweichung, Brandspritzer bei Porzellan z. B.)

      MHD abgelaufen ist nicht per se mangelhaft, hat aber u. U. ein Risiko irgendwann mangelhaft zu werden/geworden zu sein bei unsachgemäßer Lagerung oder bei leicht verderblichen Produkten - Radio Eriwan: es kommt halt darauf an ... beim einen füher oder beim andern später.
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    • Stubentiger schrieb:

      Achso, noch was zum Anschein der Gewerblichkeit: Ich hätte bei dir nix gekauft, wegen der Bilder. Kannst du keine eigenen machen? Und nebenbei haben diese "Katalogbilder" den Nebeneffekt eben ziemlich gewerblich auszusehen. Besonders, da gleich mehrere Artikel so auftreten.

      Doch aber die Bilder von mir sind schon älter die sieht man nicht mehr bei den Auktionen.

      Beim OTTO Siloxan konnte ich zwar ein Bild machen, allerdings waren die noch OVP vom Händler bei dem ich es kaufte, da konnte man nix sehen oder so, da komplett eingepackt in Luftpolsterfolie, so hatte ich es ja auch weiter versendet. Habe ja nur welche geöffnet, die ich auch anfänglich verwendet habe.

      Beim Stuhl selbst, die waren zerlegt. Sieht halt sch.. aus wenn ich zerlegte Stühle zeige... Aber auch das war ohne Hintergedanke.. Kann ja keine 11 Stühle aufgebaut hier stehen haben ;)
      Schließlich hatte sich das mit der Räumlichkeit durch guten neuen Job erledigt.. aber trotzdem wollte ich die halt hier nicht stehen lassen, wozu auch... kann nur auf einen sitzen ;) Habe meinen Chefsessel behalten zumindest als Andenken :D

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