Habe ich Recht oder habe ich Unrecht?

    • Ääähh.... Caramba verliert auch an Wirksamkeit.... stinken tuts zwar noch genauso wie am ersten tag, aber durch Erstinken löst sich ne festgerostete Mutter definitiv NICHT :lach:

      Silikone können durchaus altern.... ich bin aber nicht der Chemiker, ich bin der Schrauber.... *lol*
    • Stubentiger schrieb:

      was sonst, außer der Verarbeitbarkeit sollte sich in einer sicher verschlossenen Verpackung ändern?
      Das ist aber noch nicht angebrochen gewesen und luftdichter verpackt als Kleister in der Pop-Dose ohne Deckel :P ^^ und wenn du das Caramba nicht vor Gebrauch schüttelst, haste die Silikone vielleicht vor dem Trägeröl (oder was immer das Stinkezeuchs ist) durch die Düse gejagt.

      Ach ja, und zum Schrauben lösen ist wohl W40 besser als Silikon, Silikonspray ist doch eher "Butter auf Mais" äh, Gleitmittel



      http://www.schaumstoff.com/zubehoer/silikonspray/silikonspray.htm schrieb:

      Pflege von Gummidichtungen bei Autotüren und Kühltruhen.Schmieren von Zylinderschlössern.Gleitmittel bei Fahrrädern, Bowdenzügen, Skibindungen.Wasserabweisende Ausrüstung von Gegenständen aller Art.Montagehilfe für Schlauchverbindungen.Wartungs- und Pflegeprodukt im Kfz.Bereich.Imprägnierung von Faltdächern.

      [...]

      Generell ist Silikonspray bestens geeignet zum fettfreien Schmieren von beweglichen Kunststoffteilen.Dieser Effekt macht sich besonders bei
      Reibungen zwischen Metall und Kunststoff bemerkbar.Silikonspray hat eine besondere Antihaftwirkung bei Frost.
      ach ja und: tata!: Zur Verringerung des Laufwiederstandes zwischen Mauspad und Maus. :lach:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Sooo.... ich hab mir mal eben das Produktdatenblatt bei Otto-Chemie selbst angeschaut.... darin steht ausdrücklich:
      Zitat:

      Technische Daten: Dichte bei + 23 °C [g/cm³] ~ 0,8
      Lagerstabilität bei 20 °C/50 % rLf [Monate] 12
      Diese Werte sind nicht zur Erstellung von Spezifikationen bestimmt. Bitte wenden Sie sich
      vor der Erstellung von Spezifikationen an OTTO-CHEMIE.

      Zitatende

      Also lagerstabil ist das Zeugs 12 Monate.... bei höchstens 30 Grad Lagertemperatur....
    • Stubentiger schrieb:

      und wenn du das Caramba nicht vor Gebrauch schüttelst, haste die Silikone vielleicht vor dem Trägeröl
      Caramba und Silikone? Das "normale" Caramba ist silikonfrei.... machte auch keinen Sinn, nen Rostlöser mit Silikon zu versehen....

      Ausserdem ist Caramba wie auch WD40 mit Vorsicht zu geniessen.... neulich hatte ich ne Uhr, die mit WD40 behandelt wurde.... :(

      Zur Alterung chemischer Produkte:
      die Dose Caramba die ich oben meinte, hat so ungefähr 40 Jahre auf dem Buckel... da geht nix mehr mit, ausser "erstinken" und eine gewisse Notschmierung *lol*
    • Wie gesagt, im Datenblatt steht ja auch was vom angeblich vorhandenen "Aufbrauchdatum", wenn es das entsprechend tatsächlich gibt, ist der Drops gelutscht.

      Aber die angegebene "Lagerstabilität bei 20 °C/50 % rLf [Monate] 12" ist ja nur die Übernahme der Verantwortung dafür durch den Hersteller für diese Zeit. Nun hat die Verantwortung der "private Weiterverkäufer" der gerade zusicherte: funktioniert noch. Jetzt noch, jedenfalls.
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • ach so, das hatte ich falsch verstanden. Obwohl. Wenn es die Zeit nach Anbruch wäre, hieße es ja Aufbrauchzeit,

      aber ein Aufbrauchdatum, das angegeben wäre, wär ja schon als "letzter Termin" festgelegt worden,

      so wie bei Hackfleisch: zu verbrauchen bis ...!

      [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Winken/smilie_winke_020.gif]Gn8
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Stubentiger schrieb:

      aber ein Aufbrauchdatum, das angegeben wäre, wär ja schon als "letzter Termin" festgelegt worden,
      dürfte sich dann so darstellen: bei geöffnetem Gebinde aufbrauchen innerhalb von.... oder: innerhalb von XX Tagen nach Öffnung aufzubrauchen

      Stubentiger schrieb:

      so wie bei Hackfleisch: zu verbrauchen bis ...!
      heute abend bei Kühlung . Wenn ungekühlt, spätestens wegschmeissen wenn das zeugs wieder von alleine rumläuft... *g*

      Mirabella Neumann schrieb:

      Haben Silikonbrüste auch ein MHD?
      Ich weiss nicht... aber die AUSSENverpackung wird ja wohl (hoffentlich) öfter geöffnet.... die Innenverpackung dagegen nicht (ebenfalls: hoffentlich) ;)
    • mittlerweile bin ich auch etwas verwirrt...

      ich hatte gehofft eher Meinungen zu hören, anstatt über Stühle oder ähnliches zu sprechen...

      Wäre ich mir zu 100% sicher gewesen, hätte ich ja auch nicht gefragt.

      Wird wohl so sein das ich morgen mal ein paar Rechtsverdreher anrufe und anfrage...

      Ich will einfach nur wissen wer vom Gesetz her Recht hat...

      Sprich: ob ich es zurücknehmen muss oder halt sagen kann: pech gehabt... nächstes mal besser informieren.

      Die Frage ist halt nicht was ich hätte besser machen können. Nun ist es ja so wie es ist und ich hab nu auch gelesen was ich künftig besser machen kann.

      Der Aktuelle Fall ist jedoch jetzt und da frage ich mich halt ob ich nun doch Fehler gemacht habe oder eigentlich der Käufer...

      Wenn der Fehler einzig bei mir liegen würde, müsste ich halt zurücknehmen.. Wenn gesetzlich aber eigentlich der Käufer selbst Schuld hat.... dann müsste ich es nicht...

      Was moralisch nun richtig wäre, lass ich mal auf ein anderes Blatt stehen. Denn moralisch ist es auch super, wenn man dem Verkäufer freundlich fragt ob... und nicht so kommt nach dem motto: los sieh zu und ich will sofort... aber ok sieht eh jeder anders :)
    • Mirabella Neumann schrieb:

      ich kapiere hier aber gar nix mehr, lese nur noch Silikon.

      Naja, das Zeug, das TE verkauft hat ist wohl auf Basis von Flüssigsilikon.


      Commylein schrieb:

      Ich will einfach nur wissen wer vom Gesetz her Recht hat...

      Das können wir nicht beantworten und wenn Du morgen drei Rechtverdreher fragst, wirst Du vermutlich hinterher vier unterschiedliche Antworten und ein Zeitschriftenabonnement haben. Rechtlich abschliessend kann das ein Richter klären und ob der dann recht hat oder nur ein Urteil spricht ist auch nicht sicher.

      Derzeit sieht es wohl so aus, dass jana, stubentiger, Pandora und ich der Ansicht sind, dass der Käufer das gelesen hat bzw hat lesen können und daher auch müssen.

      stubentiger meint ausserdem, Du könntest das kulanzhalber zurücknehmen.

      monza meint, der Käufer darf blöd genug sein, irgendwo mitten in der Artikelbeschreibung von acht Zeilen die Lesetätigkeit einzustellen.

      ebay meint, die Sache ist klar und hat den Fall zu deinen Gunsten geschlossen.

      Dein Käufer meint, das wäre unberechtigt, er muss nicht lesen, was da steht sondern es reicht, wenn er nach dem zweiten Foto aufhört, noch irgendetwas merken zu müssen.

      Ich hab dir geschrieben, Du sollst morgen direkt bei ebay in der Mängelabteilung (oder besser in der Käuferschutzabteilung) anrufen und denen den Einspruch des Käufers vorlegen.

      Sollte dann eine rote kommen, lass die über die Mängel- und Bewertungsabteilung löschen. Der Fall ist zu deinen Gunsten entschieden worden.

      Was Du im Anschluss machst musst (kannst) Du mit dem Käufer direkt abklären. Und setz ihn schon mal auf die Bietersperrliste.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Also würdest du auch kein Geld zurückzahlen?

      Käuferschutzabteilung? Gibt es da eine besondere Nummer? Oder ist es diese Nummer die immer kommt mit dem Code drunter?

      Der Einspruch erfolgte ja bereits über Ebay:

      Also Montag kam von Ebay:


      Ebay schrieb:


      Wir haben den Fall überprüft und festgestellt,dass Sie den Artikel korrekt und vollständig beschrieben haben. Wir werden denFall daher zu Ihren Gunsten schließen. Der vorübergehend gesperrte Betrag stehtIhnen nun wieder in voller Höhe zur Verfügung.
      Uns ist es wichtig, Sie vor unberechtigtenMängeln, wie zum Beispiel negativen Bewertungen, zu schützen. Daher werden wirinnerhalb der nächsten 7 Tage alle eventuell aufgetretenen Mängel für diesenFall entfernen. Ich versichere Ihnen, dass dieser Fall keinen Einfluss auf dieBerechnung Ihres Servicestatus hat.

      Dann kam Dienstag von ihm praktisch der Einspruch:


      Käufer schrieb:


      Hallo XXXX,
      XYZ hat uns mitgeteilt,dass mit OTTO Siloxan 290L Silikon-Oberflächen-Hydrophobierung etwas nichtstimmt. Daher möchte der Käufer den Artikel gegen eine Rückerstattungzurückschicken.
      Nächste Schritte:
      SehenSie sich die Einzelheiten zur Anfrage an und antworten Sie dem Käufer bis16. Okt. 2015. Ab diesem Tag kann der Käufer uns einschalten, indem er einenFall öffnet. Dies könnte sich negativ auf Ihren Servicestatus auswirken.

      Und ich soll nun bei Ebay anrufen oder wie? Nicht falsch verstehen! Habe zwar schon einige Bewertungen, allerdings bin ich absolut kein Profi.

      Frage mich halt nur ob ich einen Fehler gemacht habe und er mir theoretisch was ankreiden kann oder ob ich mich rechtlich korrekt verhalten habe. Wie gesagt.. bin kein Profi. Für mich war also nie die Überlegung irgendwas ggf. etwas höher zu schreiben oder links, rechts bzw. fett oder grün, gelb, blau oder was auch immer. Ich wollte einfach nur ein Produkt verkaufen, wo 2 Käufer vorher keine Probleme damit hatten und nur weils ein Unternehmen ist, welches das ggf. auch für einen Kunden nutzen wollte (vorher nicht richtig gelesen hat), hat man nun einen ärger den man nicht wollte.

      Wenn ich zur Polizei sage: "och das wusste ich nicht" dann höre ich immer "dann muss man sich informieren, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Ich habs reingeschrieben und er hätte daraufhin sehen können was Phase ist. Aber nein hat er nicht und meint nun ich wäre ein Betrüger. Genau das ist auch der Grund warum ich eine Rücknahme mehr oder weniger verweigere. Es geht mir nicht um 75,-... die interessieren mich nicht. Klar ist Geld und so aber eigentlich gehts mir ums Prinzip.

      Wenn ich irgendwo was kaufe und es nicht richtig gelesen habe (es spätestens im Fall merke), dann versuche ich eher nett mit dem Verkäufer zu sprechen und hole nicht gleich die Brechstange raus. Aber ist ja nicht jeder so wie ich ^^

      Also du würdest mir nun raten bei Ebay anzurufen und denen die Ohren vollzutexten :)
    • Kannst du mir vll. noch per PN schicken wie man jemanden in eine Bietersperrliste nimmt?

      Wie gesagt Ebay ist für mich nur ein Ort zum kaufen und verkaufen... bin kein Profi :)

      Wobei Verkaufen nun auch etwas weniger wird weil alle Stühle und Otto Siloxan weg sind *g*

      Allerdings nimmt so ein Fall einem auch irgendwie den Spaß dran...
    • Ich versuch's nochmal....
      Schau dir doch nochmal deine Artikelbeschreibung an (Löschbert ist da eher etwas verkäuferlastiger als ich).... In den Eigenschaften zur Auktion steht etwas von "B-ware, 2. Wahl, kleine Fehler" mit dem Zusatz: schauen sie für genaue Beschreibung ins Angebot", also in deine Beschreibung....

      da liest du dann drei Zeilen Beschreibung, dann zwei Zeilen in denen du erst andere Preise aufschreibst (das mit den 120€ für die das Zeugs verkauft wird), danach preist du deinen Verkaufspreis von 75€ an.

      Danach kommt dann das mit Selbstabholung und eventuellem Versand
      Danach folgt die "Allgemeinklausel" von wegen keine Garantie, kein Umtausch, keine Rechnung mit Mehrwertsteuer o.Ä......

      danach erst folgt die/eine weitere Produkteigenschaft, nämlich dass die Plörre schon überaltert ist.

      warum schreibt man sowas nicht da, wo die anderen Produkteigenschaften angepriesen werden? Und wo der Verkaufspreis angepriesen wird?

      Ich sags mal so: rechtlich geht das vielleicht in Ordnung (Frage wäre, wo man nun die Grenze zu Pappenverkäufern ziehen muss.... wieviel Zeilen Text müssen dazwischen liegen, bevor der Pappkarton enthüllt wird?). Nur da du dich ja hier MORALISCH angegriffen fühlst über die Reklamation des Ks, muss man dir auch die Moral entgegenhalten. Und da würde ich (wie angedeutet: hier werden nur persönliche Ratschläge erteilt, rechtliche Auskünfte gibt's beim Rechtsverdreher gegen Bares) behaupten: moralisch sauber ist das nun nicht. Irgendeinen Grund gibt's ja, dass das Ablaufdatum so weit unten steht.... hinter den "Allgemeinklauseln", wo niemand mehr sowas vermutet....
    • wenn ich ehrlich bin gibt es einen Grund...

      Per Tablet auf die schnelle geschrieben wie viele meiner Auktionen... nicht drüber nachgedacht aber mir halt gedacht ok alles rein was wichtig ist...

      Meine Artikelbeschreibung hat vll. keinen guten Aufbau (sprich wie in einem Brief, Betreff, Sehr geehrte Damen und Herren etc), allerdings wollte ich keinen Betrügen. Schon gar nicht für 75,- das hätte ich dann vorher bei anderen Summen machen können die mir schon überwiesen wurden (auch per Überweisung). Moral habe ich eigentlich immer gezeigt, sonst hätte ich auch keine 4xx positive Bewertungen. Die kommen nicht weil ich ein Miesepeter bin.

      Wie war der Spruch? Wie man in den Wald hinein..? Genau da sehe ich halt mein Problem. Wenn ich z.B. zum Autohändler gehe und mein Lieblingsauto für nur 2.000 Euro sehe... weiß aber das es normalerweise 10.000 wert ist... dann werde ist misstrauisch und lese. Angenommen ich mache es nicht (wie der Käufer auch) und kaufe das ding, ärgere ich mich vll. das ich diese Infos nicht beachtet habe und vll. das mich der Verkäufer nicht nochmals darauf hingewiesen hat (persönlich) auch wenns dort stand. Keine Frage.

      Ich gehe aber nicht bei und gehe dann in den Laden mit roten Kopf, brülle vll. noch vor anderen Kunden quer durch den Laden und unterstelle denen Betrug und was nicht alles. Dann brauche ich mich nicht wundern, wenn der Laden das Wort Kulanz nicht mehr kennt. Wenn ich nett rein gehe, könnte ich vermutlich bessere Chancen haben.. Kulanz bekommt man halt meist dann, wenn man sachlich aber auch höflich bleibt. Aber nicht wenn man wie ein Tornado durchgeht.

      Aber das ist meine Meinung. Wie gesagt... manchmal mache ich Sachen, wo ich dann auch sage: stimmt, hättest du echt oben erwähnen können. Aber deswegen bin ich kein Betrüger oder wollte jemanden wie auch immer betuppen etc. Dann hätte ich es gar nicht erwähnt, hätte es als Neuware ausgegeben... oder gar nichtmal verschickt.

      Ach ich liebe solche Fälle... wie gesagt normal lasse ich es nie soweit kommen weil ich mir sage "ach was solls"... aber in solchen Situationen... vor allem dann wenn ich eigentlich denke: "du hast doch irgendwie auch Recht! Vll. unglücklich gemacht aber trotzdem nix verschwiegen und nicht versteckt... wie gesagt waren doch echt nur 8 Zeilen". Privatauktion schreibe ich jedoch häufiger etwas höher... muss ich zugeben. Aber das ist auch nur, weils mir dann in dem Moment einfällt oder ich was kopiert habe, rauslösche und nicht dran denke es hoch oder runter zusetzen...
    • Commylein schrieb:

      Ich gehe aber nicht bei und gehe dann in den Laden mit roten Kopf, brülle vll. noch vor anderen Kunden quer durch den Laden und unterstelle denen Betrug und was nicht alles.
      Man unterstellt dir ja garkeine bewussten oder vorsätzlichen Beschissversuche....

      Nur sehs doch auch von der anderen Seite. Wenn du ins Autohaus gehst und deinen billig angespriesenen wagen abholst, unterwegs dann feststellst, dass die Kiste garnicht erst ein halbes Jahr sondern 2 Jahre auf dem Buckel hat, also garkein Neuwagen mehr ist, dir der VK aber sagt: "kuckst du gaaaanz unten.,... hinter der Werbung und unseren AGB... da steht das doch" und dann du auch noch feststellen musst, dass da kein Rostschutz angebracht ist und die Pellen auch schon etwas Zeit auf dem Profil haben, wirst du auch nicht besonders froindlich sein....

      Was du tust können wir nicht entscheiden... wir sagen nur unsere Meinungen und wie wir das einschätzen. Oder auch was wir im Fall des Falles tun würden.... aber entscheiden musst du alleine.... ob ich da noch einen Rechtsverdreher mit meinen Pinunzen glücklich machen würde? Nö... ich würd sagen: schicks zurück, ich geb dir die Knete wieder..... oder mich irgendwo zu einigen. Wie gesagt: ist aber alleine dein Bier. Andere Schreiber hier würden es eben anders halten und ebenso Recht damit haben....
    • Naja sicher hat er mir das unterstellt... Zitat:

      Wir wurden getäuscht.

      Das ist indirekt eine Unterstellung. Zumindest in meinen Augen.

      Natürlich wäre ich sauer... aber auf wen muss ich wirklich sauer sein? Auf den Verkäufer, der es hätte oben hinschreiben sollen? Oder auf mich, das ich keine 8 Zeilen lesen kann?

      Mir ist auch klar das im Grunde beide Schuld sind. Doch in diesem Fall bin ich der, der eigentlich bestraft wird.

      Wer zahlt mir die KM, die Arbeitszeit etc. die ich verbracht habe, um das Paket 15 km weiter abzugeben? Der Käufer hat in meinen Augen einfach nicht gelesen, nicht nachgedacht warum das Produkt weniger als die Hälfte kostet, bekommt volle 75,-.

      Ich hingegen zahle dann (wenn man z.B. deine Meinung nimmt -> übrigens interessiert mich diese genau so wie andere / ganz ehrlich) Lehrgeld. Einmal Versand hin (hatte ja ausversehen frei Haus eingegeben, obwohl nur Abholung sein sollte und Versand auf Anfrage... sprich Verkäufer hat so auch noch Versand gespart. Zusätzlich Versand zurück. Mein Dienstwagen wurde um weitere 30 km belastet. Ich habe etwa 2 Std. meiner Zeit verloren. Der Käufer (wenn er komplett gelesen hätte, stand ja faktisch einmal oben und einmal unten... zumindest oben der Hinweis mit schauen Sie bitte in die Beschreibung), der geht mit seinen 75,- nach Hause und dem gehts gut. Ich belohne in diesem Fall noch die (in meinen Augen) unhöfliche Art...

      Natürlich sollte der klügere nachgeben..! Aber mich ärgert sowas maßlos und trotzdem blieb ich weitgehend höflich und sachlich ihm gegenüber. Auch habe ich ihm nichts unterstellt.

      Frage mich, was passieren soll wenn ich es nicht zurücknehme? Anwalt würde mich nichts kosten, habe Rechtschutz. Aber wenn er damit durchkommen würde, dann hätte es halt nicht viel Sinn.

      Ich glaub ich werd heute mal drüber schlafen... habe ja zum Glück mal paar Meinungen gehört..
    • Commylein schrieb:

      Kannst du mir vll. noch per PN schicken wie man jemanden in eine Bietersperrliste nimmt?


      Och, das kann ich dir auch offen hier reinpacken. Bei den Links musst Du dich sowieso in deinen Account einloggen.

      HIer kanst Du eine gewisse Vorauswahl treffen, wer überhaupt bei dir bieten darf:
      pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html

      Bei den Dropdowns sind größere Werte für den Zeitraum und kleinere Werte für die Anzahl die schärferen Filter.
      Also 2 unbezahlte Artikel in 12 Monaten ist schärfer als 6 unbezahlte in 2 Monaten.

      Hier kannst Du ebay-Accounts namentlich sperren:
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

      Wer auf der Liste steht darf zukünftig bei dir nicht mehr bieten. Tut er das doch, dann mit anderem ebay-Namen und wenn Du den dabei erwischst, dann mach telefonsich Meldung an ebay und der Bieter ist relativ schnell Geschichte.

      Mit der Zeit füllt sich diese Liste dann auch und Du solltest dir eine Art eigene Liste zulegen. (z.B. Excel) Denn wenn ein Account von ebay gesperrt wird steht der hinterher als [zahl]@deleted drin. Meldet er sich selber ab, dann steht er als [lange zahlen-/buchstabenkombination] drin. Du kannst dann also eventuell nicht mehr erkennen, dass Du ihn schon auf der Liste hattest, wenn er dir mit neuem Account begegnet. Dann hilft nur die eigene Buchhaltung und ein gelegentlicher Abgleich. Der Support sieht aber natürlich, dass Du ihn auf der Liste hast. Lass diese "Leichen" also ruhig in der Liste drin, das sind keine. Wenn Du diese "Leichen" aus der Liste nimmst, heisst das im Grunde, dass Du die Bietersperre für diese Person zurückgenommen hast.

      Was mich gerade etwas wundert ist der Punkt, dass anscheinend der Fall wieder aufgelebt sein soll. Bist Du dir sicher, dass diese zweite Mail tatsächlich von ebay kam und nicht frei erfunden ist?

      Commylein schrieb:

      Käuferschutzabteilung? Gibt es da eine besondere Nummer? Oder ist es diese Nummer die immer kommt mit dem Code drunter?


      ocsnext.ebay.de/ocs/home?

      Dort dann auf den Button "Kontaktieren Sie uns" und dort Verkaufen -> ebay Käuferschutz -> Frage zu einem geöffneten Fall

      Unten dann auf keinen Fall auf "Community fragen" klicken. Egal, was Du sonst anklickst. Aber das nicht. Gar nie nicht. Auch nicht unter Strafandrohung, mit kalten Füßen und ohne Gummibärchen.

      Ich hab da dann normalerweise "Rufen Sie uns an" und "Mich anrufen". Ist im Prinzip das selbe (wobei ebay aber heute nicht unbedingt in die richtige Abteilung verbunden hat) nur sparst Du dir - wenn vorhanden - beim Rückruf das Gedudel in der Warteschleife und die Tipperei mit Telefonnummer und Code.


      monza30 schrieb:

      Man unterstellt dir ja garkeine bewussten oder vorsätzlichen Beschissversuche....


      Ehrlich monza - in diesem Fall bin ich geneigt, genau das beim Käufer zu vermuten. Um die Käufer müssen wir uns aber echt nicht kümmern, das erledigt inzwischen schon die Platte Form mit dem Betreuten Kaufen vollumfänglich und in absolut ausreichendem Umfang. Hier steht aber trotzdem schon eine Käuferschutzentscheidung von ebay im Raum, die zugunsten des VK ausgefallen ist.

      Die AB ist also so übersichtlich, dass sogar der KS auf SCC-Level in der Lage war, die Zeile 8 zu erkennen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So Update:

      Nach Rücksprache mit einem Anwalt: habe ich zwar den Passus unglücklich positioniert, allerdings auch nicht versteckt (da gleiche Größe und so)

      Anruf bei Ebay ergab:

      Der Käufer hatte vorher einen Fall wegen nicht erhalt des Artikels gestellt, dieser wurde geschlossen.

      Nun hat er wohl einen neuen, wegen: Artikel stimmt so nicht eröffnet. Nun nochmal 10 Tage warten.

      Allerdings hat die Dame von Ebay schon einen Schritt weiter gearbeitet und das ja auch am Montag bestätigt. Ist also davon auszugehen das die Entscheidung dabei bleibt.

      Mit Ablauf der 10 Tage kann ich dann den Käuferschutz erneut schließen, dann wird der Fall zu 99,9 Prozent wohl wieder zu meinen Gunsten entschieden und anschließend kann ich den Käufer melden.

      In meiner Sperrliste ist er bereits aufgenommen.

      Danke für die Tipps und für die Hilfe an alle bisher.

      Ich melde mich wenn es wieder neues gibt.