Hifi Geräte bei Ebay Kleinanzeigen verkauft

    • Hifi Geräte bei Ebay Kleinanzeigen verkauft

      Hallo zusammen,

      Ich habe bei EBay Kleinanzeigen eine Vorverstärker Endstufen Kombination verkauft.
      Der Käufer hat sich die Geräte bei mir zu Hause angesehen, Getestet und dann gekauft. Die Geräte funktionierten einwandfrei und ohne Probleme.

      Nach 3 Tagen meldete er sich bei mir und meinte das ein Kanal bei der Endstufe ab und zu ausfällt.
      Nun möchte er die Geräte zur Reparatur schicken und die Kosten zwischen uns teilen.

      Daher die Geräte einwandfrei funktioniert haben und er die Geräte auch Testen konnte, sehe ich das eigentlich nicht ein.

      Die Geräte sind Baujahr 1989 und können schon durch den Transport beschädigt werden oder Spannungsspitzen.

      Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll und habe Angst das er mich verklagt und recht bekommt.

      Leider bin ich im Moment im Krankenhaus und habe keine Nerven mich darauf zu konzentrieren.

      Muss ich die Kosten für die Reparatur tragen und/oder die Geräte zurück nehmen?

      Gruß Matze
    • Neomagic1977 schrieb:

      Muss ich die Kosten für die Reparatur tragen und/oder die Geräte zurück nehmen?
      nein, gekauft wie besehen und probegefahren.

      Ein Transport ist besonders bei Lautsprechern immer ein Risiko - dass du als Verkäufer nicht zu tragen brauchst, denn den Transport hat ja der Käufer zu verantworten. Es ist doch wahrscheinlich, dass es ein Transportschaden ist? "Geht/Gehtnicht" spricht ja für etwas gelockertes ....


      Schön zur Absicherung wäre natürlich ein Kaufvertrag, in dem steht: ich schließe Gewährleistung auf diese Gebrauchtwaren aus - aber das wirst du ja wahrscheinlich während des Verkaufgesprächs so mündlich von dir gegeben haben? ;) Oder stand es sogar im Text bei deiner Kleinanzeige?

      Private Verkäufer können die Gewährleistung ausschließen. Dies muss beim Flohmarkt-Kauf mit dem Käufer abgesprochen werden. Ist der private
      Verkäufer bereit eine Gewährleistung zu übernehmen, kann er dem Käufer
      eine Quittung mit Namen und Adresse ausstellen.
      Bei Online-Flohmärkten, oder auch Auktionen im Internet, muss beim
      Angebotstext darauf hingewiesen werden, dass keine Gewährleistung oder
      Rücknahme angeboten wird. Ansonsten kann der Käufer auch bei privaten
      Verkäufern darauf bestehen, dass z.B. ein gebrauchtes Gerät kostenlos
      repariert wird. Dies kann der Verkäufer nur verweigern, wenn die Kosten
      dafür unverhältnismäßig wären. In diesem Fall muss er dann allerdings
      das Gerät zurücknehmen und das dafür erhaltene Geld zurückzahlen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Hallo,
      Es handelt sich bei den Geräten nicht um Lautsprecher sondern um ein Vorverstärker und einer Endstufe.
      Leider kann ich auf die Anzeige nicht mehr zugreifen weil ich die gelöscht habe. Ich bin aber der Meinung das ich rein geschrieben habe.:Privat Verkauf, Keine Garantie und Keine Rücknahme
      Ich hoffe das daß reicht. Einen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht. Das kommt aber nicht mehr vor.....

      Gruß Matze
    • Neomagic1977 schrieb:

      nicht um Lautsprecher sondern um ein Vorverstärker und einer Endstufe.
      Siehste mal, nicht mal das kann ich auseinanderhalten :O

      aber vielleicht kann sich noch jemand anderes zu der technischen Seite dieser Sache äußern, da kommt bestimmt noch jemand vorbei

      erstmal gute Nacht :)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • na... bei einer Endstufe ist man vor solchen plötzlichen Ausfällen nicht gefeit.... ich selbst habe bei einem Bekannten einen Verstärker abgeholt, 50 Kilometer im Auto transportiert... zu Hause muckt das Ding dann auf einem Kanal.... und am Nachmittag ist da noch Musik drüber gelaufen - ohne Probleme.
      Der Fehler war bei mir nichts anderes als eine "kalte Lötstelle", konnte ich selbst beheben. Einzigste Schwierigkeit war das Auffinden. Je nach bauart des Geräts kanns natürlich auch was anderes sein, eine vernünftige Werkstatt sollte das problemlos finden und beheben können. Kostet auch (meistens) nicht die Welt. Eine Reparatur eines älteren Geräts, was normalerweise hochwertiger sein sollte als die neueren Billigteile aus China, lohnt meistens daher. Man schaue nur alleine in die Bucht, dort erreichen ältere Geräte durchaus hohe Erlöse....

      NUR.... in deinem Fall bist du aus dem Fall raus.... der K hat das Gerät ja bei dir ausprobiert. Und das ist ja der Sinn bei Selbstabholung - Prüfung der Ware vor Ort....
    • Hallo,
      Die Geräte sind wie schon geschrieben aus dem Jahre 1989. Es handelt sind dabei um die Pioneer c90 und die Pioneer M90.
      Das sind natürlich recht teure Geräte. Der Käufer zahlte dafür 900€.was ein normaler Preis für diese Geräte sind.

      Der Käufer hat im Beisein meiner Frau und seiner Familie (Sohn und Frau) die Geräte testen können.
      Auch hat er seine eigenen Kopfhörer zum Test mitgebracht und diese auch zum Testen verwendet.

      Nach ca 15 min übergab er mir das Geld und wir packten die Geräte ein....

      Für mich war damit das Geschäft abgeschlossen.

      Nun will er jedoch das ich mich an der Reparatur beteilige.

      Ich sehe das aber nicht ein. Die Geräte funktionierten bei dem Test einwandfrei. Auch hatte ich die Geräte vorher ausführlich getestet. Kein Kratzen oder Aussetzer eines Kanals.

      Ich gehe davon aus das der Schaden beim Transport passiert ist. Erschütterung und so was. Die Geräte sind nun mal Baujahr 1989.

      Mich macht das völlig fertig.
      Leider bin ich im momentan im Krankenhaus und habe eine Riesen Operation vor mir. Ich kann mich aber kaum noch auf was anderes konzentrieren.

      Ich weiß echt nich was ich machen soll wenn der zum Anwalt geht oder vor meiner Tür steht und meine Frau bedrängt oder droht..... (hat er bis jetzt noch nicht gemacht)

      Gruß Matze

      PS:habe ihm folgendes Geschrieben.....


      Daher ich nicht nachvollziehen kann was mit den Geräten passiert ist (Erschütterung bei dem Transport und so weiter) werde ich die Geräte auch nicht zurück nehmen. Sie haben die Geräte vor Ort getestet. Da haben sie ohne Probleme funktioniert. Beide Kanäle. Ich habe die beiden Geräte auch vorher an Boxen angeschlossen und 4 Tage laufen lassen. Auch da gab es keine Probleme. Daher die Geräte nun mal fast 30 Jahre alt sind können jeden Tag Fehler auftreten. Da reicht auch schon ne Spannungsspitze oder eine Erschütterung..... Daher ich mit Reparaturen von Hifi Geräten auskenne weiß ich was da für Kosten entstehen können. Jedoch werde ich mich an der Reparatur nicht beteiligen. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und Privat Verkäufer. Ein Garantie kann ich aus diesem Grund auch nicht geben. Wie schon geschrieben gehe ich davon aus das es an einem Relais liegt das verschmutzt ist und zu dem Kanalausfall führt. Eine Garantie habe ich für diese Geräte nie Angeboten!
      Gruß Matthias
    • Neomagic1977 schrieb:

      Ich weiß echt nich was ich machen soll wenn der zum Anwalt geht oder vor meiner Tür steht und meine Frau bedrängt oder droht
      Garnichts... ein Anwalt wird dem sagen was massgebend ist: er hat getestet und fertig ist der Lack. Du bist nichts weiter schuldig. Alles was nach dem Testen, der Geldübergabe und dem Empfang der geräte passierte, ist alleine Sache des Käufers... du hast da nichts mehr mit zu tun....