Bieter stellt Forderung nach Auktionsabbruch

    • Bieter stellt Forderung nach Auktionsabbruch

      Hallo ich habe die Vermutung, dass ich auf ainen Abbruchjäger gestossen bin.

      Ich habe eine Auktion (laut dem deutschen Recht anscheinen nicht berechtigt) abgebrochen. Ware stand zum Verkauf, ging während der Auktion (selbstverschuldet) kaputt.
      Ich habe dann blind und naiv das Angebot abbgebrochen.
      Nach einer kindlichen frage (erstes Zitat) warum die Ware nicht mehr zu verfügung steht und eine von mir kurze Antwort kam die Andrung mit Anwald (zweites Zitat):
      (ich habe die Texte etwas zensiert, also nur die "Ware")


      ich schrieb:

      Hallo!


      Ich hatte auf Ihre "Ware" geboten Und immer noch Interesse!


      Warum haben Sie die Auktion denn abgebrochen??


      Viele Grüße


      ich schrieb:

      Hallo,­

      Mit Ihrem Abbruch der Auktion ist ein re­chtsgültiger Kaufvertrag entstanden.

      Ich habe Ihnen die entsprechenden Artike­l herausgesucht, die mein Anwalt mir mit­gegeben hat.

      focus.de/finanzen/recht/bgh-u­…en-werden_id_4268171.html

      lto.de/recht/hintergruende/h/­…gschluss-schade­nsersatz/


      Hier auch mal die Ebay AGB: § 6: ­pages.ebay.de/help/policies/user-­agreement.html#formate

      Bitte Absatz 6 lesen.­

      Hier die Ebay Regeln zum Abbruch:­

      "NICHT berechtigt sind Sie zum Beispiel ­in den folgenden Fällen:
      Sie möchten den Artikel anderweitig verk­aufen, verschenken oder sonst weitergebe­n oder haben dies bereits getan.
      !!!! Sie haben sich zwischenzeitlich gegen ei­nen Verkauf entschieden."!!!!

      Ich habe auch eben noch bei ebay angeruf­en, die mir das ganze auch als richtig b­estätigt haben.

      Sie dürfen eine Auktion nur dann ohne Fo­lgen abbrechen, wenn der Artikel OHNE IH­RE SCHULD kaputt oder verloren gegangen ­ist. Das müssten Sie dann auch noch BEWE­ISEN. Da Sie mir aber schon geschrieben ­haben, dass Sie das Gerät lediglich als Ersatz brauchen und die Auktion deshalb abgebrochen ­haben, bleibt der Kaufvertrag auch beste­hen.

      Ich bitte Sie daher, mir bis spätestens ­20.11.15 Ihre Zahlungsdaten zukommen zu ­lassen, damit ich das Gerät bezahlen kan­n.

      Mein Anwalt sagt, dass mir ansonsten entweder ein ­gleichwertiges Gerät zum Höchstgebot ode­r ein Schadensausgleich zusteht.



      Natürlich dürfen Sie das ganze auch anwa­ltlich prüfen lassen damit Sie wissen, d­ass ich Sie nicht übers Ohr haue.

      Sollten Sie nicht bis Fristende darauf e­ingehen, muss ich leider meinen Anwalt m­it der Sache beauftragen, der seine Kost­en dann bei Ihnen einfordern wird. Das f­ände ich allerdings unnötig für Sie.

      Mfg­
      Mich interessiert mich ob er vielleicht eine Masche hat, Stichwort Abbruchjäger.. meiner Meinung nach trifft alles zu was so einen Jäger ausmacht. Auch die Bewertungen z.B. sind privat (nicht einsehbar).
      Bis jetzt wurde kein Betrag genannt als Schadensausgleich.
      Soll ich die Höhe des gewünschten Schadensausgleich sowie die Bankverbindung anfragen?
      Die Frist ist sehr knapp. Habe nur wenig Zeit bis 17.11. bin dann im Ausland für mehrere Tage.

      Bitte helft mir (schnell aufgrund meiner verbleinden Tage)
      DANKE!

      Redaktion: Beiträge aus Thread separiert
    • Achso ich hatte vergessen... lustig finde ich auch dass zwei Bieter geboten haben. Der erste hatte sein Angebot nach einem Tag zurückgenommen. Grund "Administrativ Cancellation"
      Nun ist dieser nicht mehr bei ebay angemeldet.
      Und der zweite war eben DIESER Höchstbietender.

      Dann noch eine Frage. Wenn ich mein Angebot jetzt noch anschaue (ist ja noch gespeichert bei ebay) steht da 0 Gebote, 1€ in rot.
      Hilft mir das????
    • .... und teile, wenn du magst, der Redaktion oder eben einfach schumiline die Tatsachen mit, wie der Artikel selbstverschuldet (oder auch nicht) kaputt gegangen ist.
      Erlaube bitte, dass die Redaktion oder schumi intern weitere Mitglieder, die sich mit Abbruchjägern beschäftigen, gleichzeitig auch Ahnung haben was ein berechtigter Abbruch ist, informieren darf um dir helfen zu können.
    • Sternchen schrieb:

      Versuch dich mit dem Bieter zu einigen sofern es kein Abbruchjäger mit Fakeadresse ist, sonst kann es sehr teuer für dich werden

      schumiline schrieb:

      @yabe
      Nenne bitte mal den Mitgliedsnamen des Bieters und sende mir per Nachricht den Link deiner abgebrochenen Auktion. Stelle vorerst die Kommunikation zu dem Höchstbietenden ein und besorge dir gleich die Daten bei ebay über den "Kaufvertragspartner".
      Hallo,

      zu deiner Antwort Sternchen. Gehen wir mal davon aus ich würde mich mit dem Bieter einigen wollen. Was muss ich genau tun damit auch wirklich rechtlich alles beendet ist wenn ich einen Schadensersatz bezahle? Muss er mir nur seine Bankdaten senden und ich bezahle den gewünschten Betrag und alles ist gut? Kann mir das jemand genau sagen?
      Bis jetzt hat er allerdings weder Bankverbindung noch die Höhe des Schadensersatz genannt.
      Wäre es auch möglich dem Bieter die Ware selbst zu kaufen und dann zuzuschicken?

      Zu schumiline. Habe dir eine PN geschickt. Bitte schaue dir die Sache mal an. Vielen Dank!

      Noch was... kann ich die kurze Frist von 8 Tagen verlängern? Ich bin leider ab nächster Woche nicht mehr in Deutschland für eine Woche. Ich habe somit sehr kurzen Handlungsspielraum.



      Btw.. im Moment geht bei Ebay die NAchrichtenfunktion nicht. Ist das nur bei mir so?
      "Beim Abrufen Ihrer Nachricht vom Server ist leider ein Fehler aufgetreten."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yabe ()

    • Genau so, ihr habt einen Kaufvertrag und gemäß diesem steht ihm einzig und allein die Ware zu. Schadensersatz kann er nur verlangen sofern du die Erfüllung/Lieferung verweigerst oder z.b. deine Kontodaten nicht mitteilst. Und solange es keine einzigartige Vase o.ä war kannst du natürlich auch einfach ein gleichwertiges Objekt beschaffen und dieses liefern (was immer günstiger ist als Schadensersatz)

      Und grundsätzlich reicht es schon zu bezahlen, rechtlich ist nicht viel mehr nötig sofern man nicht von völlig. Praktisch könnte man sich das auf dem Schriftweg bestätigen lassen um z.b. die Identität des Abbrechers zu verifizieren.
    • Okay.. ich habe halt die Befürchtungen wenn ich Ihm eine gekaufte Ware sende das er auf jeden Fall nicht damit zu frieden wäre und irgendwas wieder findet wo er rechtlich dagegen vorgehen kann.

      SO EIN MIST... ebay geht im Moment garnicht.. Serverprobleme.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yabe ()

    • @yabe

      Du hast offensichtlich schumi ein paar Daten geschickt.

      Die Postings von sternchen und pandora sind derzeit unerheblich, da nicht einmal klar ist, ob ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist.

      Warten wir doch erstmal ab, was außerhalb der Glaskugel und anhand der Fakten geschrieben wird. Ist ja nicht zum aushalten dieser Mist wie:
      ....sonst kann es sehr teuer für dich werden
      Genau so, ihr habt einen Kaufvertrag und gemäß diesem steht ihm einzig und allein die Ware zu.

      Du hast geschrieben, "mit deinem Verschulden", wobei dieses "Verschulden" weder in den AGB noch sonst wo irgendwie genau definiert ist.
      Pandora und sternchen schreiben dann immer den gleichen ......., schon seit Jahren, als sie beide noch davon ausgingen, dass grundsätzlich bei Gebotsabbruch ein Kaufvertrag entstanden ist.
      Außnahmen hiervon, die durch höchstrichterliche Feststellung in Deutschland getroffen wurden, sind ihnen zwar bekannt, werden aber weitestgehend ignoriert.......
    • Kann ja nicht jeder immer und grundsätzlich von einem berechtigten Abbruch und wenn man diesen nicht irgendwie zusammendichten kann, von einem vom Handel ausgeschlossenen Abbruchjäger ausgehen....

      Aber das mit dem verdrehen der eigentlichen Aussage scheint ja ohnehin ein Hobby von dir zu sein, denn auf was sich das "genau so" bezieht und was vor dem Komma in sternchens Post steht weist du ganz genau.
    • Wenn du lesen kannst, bist auch du klar im Vorteil.

      Bei berechtigten Abbrüchen spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Fakebieter handelt. Bei unberechtigten Abbrüchen spielt es eine Rolle, so weit es bewiesen werden kann, dass es sich um einen Fakebieter handelt.

      Das eigentliche Thema haben sowohl Sternchen als auch du verfehlt, denn es geht in erster Linie darum, ob der Abbruch berechtigt gewesen ist oder berechtigt gewesen sein könnte.
    • Kaiolito schrieb:

      Die Postings von sternchen und pandora sind derzeit unerheblich, da nicht einmal klar ist, ob ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist.
      eben

      yabe schrieb:

      Der erste hatte sein Angebot nach einem Tag zurückgenommen. Grund "Administrativ Cancellation"
      Wenn der erste zum Zeitpunkt seiner Gebotsrückziehung Höchstbietender war, wird der "nächsthöchste" nicht automaisch wieder eingesetzt, denn er war ja bereit überboten und somit sein Gebot nicht mehr Kaufverursachend.

      Außerdem könnte das ganze von einer "Gebotsauslotung- oder abschirmung" begleitet worden sein, damit ja nicht ein ernsthafter Interessent überbietet? OOps Sorry Schumiline, mit Fakten lässte es sich besser argumentieren, als mit Vermutungen. ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Hmm... Gebotsabschirmung wenn da Administrativ Cancellation steht? Das sieht eher aus als wenn der Zweitbieter gekickt worden wäre und dann das Gebot durch Herrn Ebays Schredder gegangen wäre.... Wer sollte denn da den Meldebutton gedrückt haben und dann in der Bucht so schnell Erfolg damit bekommen haben?
    • Ohne weitere und nähere Angaben eh nicht möglich.... ich stell mal eine These rein, die Schumi auch eventuell überprüfen könnte wenn die Angaben da sind:
      der gekickte Bieter könnte ev. mit dem Forderungssteller in Verbindung gebracht werden (was dann doch wieder auf Gebotsabschirmung deuten könnte).... wenn Herrn Ebay da was aufgefallen ist, könnte die Kickerei dahingehend gedeutet werden. Warum dann allerdings das andere Konto nicht gespeert wurde, bleibt auch wieder fraglich.....
    • Stubentiger schrieb:

      Wenn der erste zum Zeitpunkt seiner Gebotsrückziehung Höchstbietender war, wird der "nächsthöchste" nicht automaisch wieder eingesetzt, denn er war ja bereit überboten und somit sein Gebot nicht mehr Kaufverursachend.
      Eben - z.B. in diesem Artikel bei ebay steht, dass der Vertrag mit einem Bieter zu dem Zeitpunkt, an dem er überboten wurde, natürlich erloschen ist und dieser aber NICHT automatisch bei Gebotsrücknahme des Höherbietenden wieder in den Vertragsstatus zurück gesetzt wird. Also ruhig bleiben und die Profis hier machen lassen...
    • Vielen Dank für dein Vertrauen und die detailierten Informationen zu dem Abbruchgrund. Aufgrund der vorliegenden Sachlage wäre dir anzuraten dem Höchstbietenden, der mit dir einen Kaufvertrag hat, entweder 100 Euro anzubieten bzw. die hälftige Summe der Differenz zu einem neuen gebrauchten kaputten iPhone 5 ist.

      Halte uns bitte auf dem Laufenden, ob der Höchstbietende sich darauf einlässt.
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    • Nachdem du wohl der Redaktion alles mitgeteilt hast und nun tatsächlich ein Kaufvertrag besteht, halte ich auch das Angebot einer angemessenen Schadenersatzzahlung für korrekt.
      Gleichzeitig würde ich mich nochmals entschuldigen, darauf hinweisen, dass dir die Tatsache eines Kaufvertrages nicht bewusst war und dem Höchstbietenden das Angebot unterbreiten.
      Mal sehen, ob er sich darauf einlässt.

      Kannst du versuchen, im I-Net gleichwertige Geräte zu suchen mit entsprechendem Defekt?
      Hast du das Gerät bereits defekt gekauft und somit einen Anhaltspunkt für die Anschaffungskosten?

      Grundsätzlich gilt, alles (Auktion, Schriftwechsel usw.) sichern.