Hallo ich habe die Vermutung, dass ich auf ainen Abbruchjäger gestossen bin.
Ich habe eine Auktion (laut dem deutschen Recht anscheinen nicht berechtigt) abgebrochen. Ware stand zum Verkauf, ging während der Auktion (selbstverschuldet) kaputt.
Ich habe dann blind und naiv das Angebot abbgebrochen.
Nach einer kindlichen frage (erstes Zitat) warum die Ware nicht mehr zu verfügung steht und eine von mir kurze Antwort kam die Andrung mit Anwald (zweites Zitat):
(ich habe die Texte etwas zensiert, also nur die "Ware")
Mich interessiert mich ob er vielleicht eine Masche hat, Stichwort Abbruchjäger.. meiner Meinung nach trifft alles zu was so einen Jäger ausmacht. Auch die Bewertungen z.B. sind privat (nicht einsehbar).
Bis jetzt wurde kein Betrag genannt als Schadensausgleich.
Soll ich die Höhe des gewünschten Schadensausgleich sowie die Bankverbindung anfragen?
Die Frist ist sehr knapp. Habe nur wenig Zeit bis 17.11. bin dann im Ausland für mehrere Tage.
Bitte helft mir (schnell aufgrund meiner verbleinden Tage)
DANKE!
Redaktion: Beiträge aus Thread separiert
Ich habe eine Auktion (laut dem deutschen Recht anscheinen nicht berechtigt) abgebrochen. Ware stand zum Verkauf, ging während der Auktion (selbstverschuldet) kaputt.
Ich habe dann blind und naiv das Angebot abbgebrochen.
Nach einer kindlichen frage (erstes Zitat) warum die Ware nicht mehr zu verfügung steht und eine von mir kurze Antwort kam die Andrung mit Anwald (zweites Zitat):
(ich habe die Texte etwas zensiert, also nur die "Ware")
ich schrieb:
Hallo!
Ich hatte auf Ihre "Ware" geboten Und immer noch Interesse!
Warum haben Sie die Auktion denn abgebrochen??
Viele Grüße
ich schrieb:
Hallo,
Mit Ihrem Abbruch der Auktion ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden.
Ich habe Ihnen die entsprechenden Artikel herausgesucht, die mein Anwalt mir mitgegeben hat.
focus.de/finanzen/recht/bgh-u…en-werden_id_4268171.html
lto.de/recht/hintergruende/h/…gschluss-schadensersatz/
Hier auch mal die Ebay AGB: § 6: pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate
Bitte Absatz 6 lesen.
Hier die Ebay Regeln zum Abbruch:
"NICHT berechtigt sind Sie zum Beispiel in den folgenden Fällen:
Sie möchten den Artikel anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben oder haben dies bereits getan.
!!!! Sie haben sich zwischenzeitlich gegen einen Verkauf entschieden."!!!!
Ich habe auch eben noch bei ebay angerufen, die mir das ganze auch als richtig bestätigt haben.
Sie dürfen eine Auktion nur dann ohne Folgen abbrechen, wenn der Artikel OHNE IHRE SCHULD kaputt oder verloren gegangen ist. Das müssten Sie dann auch noch BEWEISEN. Da Sie mir aber schon geschrieben haben, dass Sie das Gerät lediglich als Ersatz brauchen und die Auktion deshalb abgebrochen haben, bleibt der Kaufvertrag auch bestehen.
Ich bitte Sie daher, mir bis spätestens 20.11.15 Ihre Zahlungsdaten zukommen zu lassen, damit ich das Gerät bezahlen kann.
Mein Anwalt sagt, dass mir ansonsten entweder ein gleichwertiges Gerät zum Höchstgebot oder ein Schadensausgleich zusteht.
Natürlich dürfen Sie das ganze auch anwaltlich prüfen lassen damit Sie wissen, dass ich Sie nicht übers Ohr haue.
Sollten Sie nicht bis Fristende darauf eingehen, muss ich leider meinen Anwalt mit der Sache beauftragen, der seine Kosten dann bei Ihnen einfordern wird. Das fände ich allerdings unnötig für Sie.
Mfg
Bis jetzt wurde kein Betrag genannt als Schadensausgleich.
Soll ich die Höhe des gewünschten Schadensausgleich sowie die Bankverbindung anfragen?
Die Frist ist sehr knapp. Habe nur wenig Zeit bis 17.11. bin dann im Ausland für mehrere Tage.
Bitte helft mir (schnell aufgrund meiner verbleinden Tage)
DANKE!
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