Bieter stellt Forderung nach Auktionsabbruch

    • Danke für deine Rückmeldung.

      Dann hasst du ja auch entsprechende Anhaltspunkte für den Schadenersatz und kannst diese damit belegen.
      Mein Bauchgefühl sagt mir, dass du einen Deal erreichen kannst, muss nicht stimmen, liegt aber relativ selten daneben.

      Wie von schumi erbeten, wäre es toll, wenn du uns oder auch nur die Redaktion über den weiteren Ablauf informieren würdest.
      Dies kann dazu beitragen, zukünftige ähnliche Sachverhalte in die richtige (kostengünstigste) Bahn zu leiten.
    • Natürlich werde ich weiter Berichten. Das ist ja das mindeste...
      Ich bin mir sicher es gibt viele viele Leute die in der selben Situation waren/sind wie ich. Und ich denke das böswillige abgebrochene Auktionen doch eher die Ausnahme sind.
      Und die meisten eben wie es bei mir der Fall war ein Unfall bzw. die Leute schon Schaden genug haben...
      Zumindest glaube ich noch an das Gute im Menschen. Auch wenns zur Zeit (mal von meinem Problem abgesehen) vielleicht schwer fällt.
    • Nochmal bzgl. der Gebotsrücknahme - im o.g. Artikel steht
      Tatsächlich besteht nämlich aufgrund des automatisierten Gebotsablaufs mit dem Bieter, der plötzlich wieder "Höchstbieter" geworden ist, gar kein Vertrag mehr, denn dadurch, das dieser überboten wurde, ist sein Vertrag automatisch erloschen. Dass die Maschinen des Auktionsplattformbetreibers (ebay und Andere) ihn wieder als Höchstbieter ausweisen ist überhaupt nicht relevant. Sein Vertrag ist ja erloschen und wird nicht automatisch wieder in Kraft gesetzt, nur weil die Auktionsmaschinen das so anzeigen! Erloschen ist erloschen! Der Anbieter braucht sich mit ihm auf nichts mehr einlassen, er ist zu keiner Vertragswabicklung mehr verpflichtet.
      Ist das falsch? Oder wurde ein Gebot zurückgezogen, schon bevor der Bieter hier geboten hat?
    • Hallo,

      habe Ihm jetzt erstmal zugestimmt zur Zahlung der Schadensersatzsumme. Aber noch nicht bezahlt. ICh habe auch nur einen Fantasienamen und die IBAN bekommen.
      Kurz danach habe ich folgendes rausgefunden.

      Er hatte schon mehre Namen und ist anscheinend auch bekannt, siehe diesen Thread:

      community.ebay.de/t5/Sicherhei…digte/td-p/212455/page/11

      hausnummer206
      erna.schneider
      hans-helmut007

      Desweiteren ist er eben noch mit anderen Accounts unter anderem Namen unterwegs wie z.B. hausnummer111 usw. Kann man alles in dem Thread nachlesen.

      Sprich für mich ist klar. Hier ist ein Abbruchjäger am Werk.
      Ändert aber wohl nichts an der Tatsache das ich trotzdem nicht im Recht bin und zahlen muss.
    • yabe schrieb:

      Sprich für mich ist klar. Hier ist ein Abbruchjäger am Werk.
      ich übersetze das anders:
      Hier ist ein Bieter am Werk, der ware kaufen will und bei Auktionsabbrüchen versucht, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.... Bei Durchsetzungsversuchen von UNBERECHTIGTEN Ansprüchen ists ein Abbruchjäger, bei BERECHTIGTEN ist das eben keiner....
    • yabe schrieb:

      ICh habe auch nur einen Fantasienamen und die IBAN bekommen
      egal, ob berechtigter Abbruch oder unberechtigt:
      Das erste ist immer, die Daten seines potentiellen Vertragspartners zu kennen:
      Also ZUERST Daten bei eBay anfordern,
      diese überprüfen (ggf. unter Einbindung des für den Wohnortes zuständigen Einwohnermeldeamtes).
      Wenn die Daten korrekt sind und ein Kaufvertrag entstanden ist: Ware aushändigen oder eben Schadenersatz leisten.
      Wenn die Daten Fake sind, gibt's auch keine Kohle. Mit einem Unbekannten/Faker schließe ich keine Vegleichszahlung ab und überweise Geld nicht ins Blaue!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Yabe... hör uffe... diese Diskussion hatten wir schon zigmal. Solange er bietet und seine damit gewonnen Auktionen bezahlt, ist doch alles ok. Und wieviel man bietet, ist jedem selbst überlassen. Ich sags mal vereinfacht: ich kaufe selbst gerne alte wand- und Kaminuhren. Ich kuck ins Portemonnaie und sehe da 100€. Nun bebiete ich 50 Auktionen mit je 2€ in der Hoffnung, die ein oder andere Uhr da tatsächlich zu ergattern (garnicht so unwahrscheinlich, schon öfter mal zu niedrigen Preisen einen Wecker bekommen).
      Ich kann mir immer noch überlegen, gegen Ende einer Auktion weiterzubieten, man soll ja auch nicht gleich sein ganzes Pulver zu Anfang der Schlacht verschiessen. Bricht nun ein VK mitten in der Auktion ab, ist das sein Bier und er hat mit mir als Höchstbietenden zu diesem Zeitpunkt eben zunächst mal einen Kaufvertrag geschlossen. Ausser eben bei BERECHTIGTEN Gründen, um die Auktion abbrechen zu dürfen....
      Aber wieviele Auktionen ich bebiete ist lediglich meinem Geldbeutel gegenüber zu verantworten....
    • yabe schrieb:

      Sowas wurde schon abgewiesen siehe: wbs-law.de/wp-content/uploads/2013/07/Urteil.pdf
      Ja, das Alzey-Urteil ist bei abbrechenden Verkäufern beliebt. Es hatte nun aber in der weiteren Rechtsprechung keinen Bestand. Ganz im Gegenteil: Das OLG Hamm machte sogar deutlich:

      Und selbst wenn man dem Kläger unterstellen wollte, dass er sich als sogenannter Abbruchjäger systematisch an ebay-Auktionen beteiligte, um ggf. Schadensersatzansprüche realisieren zu können, setzte es solches Vorhaben gerade voraus, dass sein jeweiliges Höchstgebot bindend geworden war.
      openjur.de/u/745141.html

      Also vergiss deine Argumentation. Entscheidend ist einzig, ob du berechtigt abgebrochen hast.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Achso ja natürlich die in dem genannten Thread genannten Usernamen (ließ mal z.B. Post 205 und 204) :

      hausnummer206
      erna.schneider
      hans-helmut007

      Alle drei der selbe User wie "meines" Höchstbietenden wellenhofer09. Das sind nicht drei verschiedene Accounts sondern die Vorgängernamen.
      Kann man sich ja bei ebay anzeigen lassen:

      contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…y&requested=wellenhofer09

      Bis zum Tag an dem ich die Auktion abgebrochen habe hieß Sie (anscheinend eine Frau) noch hausnummer206.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yabe ()