ich kaufe nicht bei E.K. und wenn dann per Abholung, und ja. Ich habe auch beim Privatkauf über Ebay schon verfügt, dass jemand bitte sendungsverfolgt mit Postpaket verschicken soll (oder Hermes), damit er eine Sendungsnummer hat und so den Versand nachweisen kann. Natürlich kostet mich das entsprechend mehr, aber das kann dem Vk ja egal sein, das ist ja für ihn ein "durchlaufender Posten" -- jedenfalls bis ebay die Versandkostenprovision eingeführt hat. Nun gut, das kann der Vk ja auch noch draufschlagen. Bzw taucht das in der "Berechnung" von EBay ja sowieso nicht auf.
Darauf, Paketstation auszuschließen bin ich ehrlich gesagt noch nicht gekommen, werde mir das aber in Zukunft überlegen.
Und mein Recht als Käufer darauf, mir zumindest höherwertigen Versand anzuweisen, als er im "Angebot" als Nebenabrede steht, zieh ich mir daraus, dass ich beim Privatkauf schließlich das Risiko trage:
Darauf, Paketstation auszuschließen bin ich ehrlich gesagt noch nicht gekommen, werde mir das aber in Zukunft überlegen.
Und mein Recht als Käufer darauf, mir zumindest höherwertigen Versand anzuweisen, als er im "Angebot" als Nebenabrede steht, zieh ich mir daraus, dass ich beim Privatkauf schließlich das Risiko trage:
Da ich das Risiko beim Gewerblichen nicht trage, darf der in dem Fall versenden, wie er lustig isthttp://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=3&pp=3&art=6&lexi=&input=&find=Kaufvertrag_Versendungskauf%20%3E%3EK%E4ufer%20tr%E4gt%20Versandrisiko schrieb:
- Versendung auf Verlangen des Käufers -
Grund dieser Regelung ist, dass der Leistungsort (=Erfüllungsort) nach § 269 BGB@ beim Schuldner liegt. Danach muss der Käufer grundsätzlich die Sache beim Verkäufer abholen (gesetzliche Holschuld). Versendet der Verkäufer die Sache auf Verlangen des Käufers, dann soll der Käufer auch das Transportrisiko tragen. Daher geht mit Übergabe der zu versendenden Sache an das Transportpersonal das typische Transportrisiko (Untergang, Beschädigung) auf den Käufer über. Das Verlangen des Käufers auf Versendung der Ware muss sich nicht ausdrücklich aus dem Vertrag ergeben, aber zu mindestens aus der Natur des Schuldverhältnisses. So ist bei einem Distanzgeschäft (z.B. Internetkauf) aus der Natur des Schuldverhältnisses von einer Versendung auf Verlangen des Käufers auszugehen. Versendet der Verkäufer die Ware ohne Verlangen des Käufers, liegt kein Versendungskauf iSd § 447 BGB@ vor. Denn ohne Verlangen des Käufers, kann die typische Transportgefahr nicht auf den Käufer übergehen.
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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