Vermeintlicher Betrug - Kauf von KitchenAid

    • ich kaufe nicht bei E.K. und wenn dann per Abholung, und ja. Ich habe auch beim Privatkauf über Ebay schon verfügt, dass jemand bitte sendungsverfolgt mit Postpaket verschicken soll (oder Hermes), damit er eine Sendungsnummer hat und so den Versand nachweisen kann. Natürlich kostet mich das entsprechend mehr, aber das kann dem Vk ja egal sein, das ist ja für ihn ein "durchlaufender Posten" -- jedenfalls bis ebay die Versandkostenprovision eingeführt hat. Nun gut, das kann der Vk ja auch noch draufschlagen. Bzw taucht das in der "Berechnung" von EBay ja sowieso nicht auf.

      Darauf, Paketstation auszuschließen bin ich ehrlich gesagt noch nicht gekommen, werde mir das aber in Zukunft überlegen.

      Und mein Recht als Käufer darauf, mir zumindest höherwertigen Versand anzuweisen, als er im "Angebot" als Nebenabrede steht, zieh ich mir daraus, dass ich beim Privatkauf schließlich das Risiko trage:

      http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=3&pp=3&art=6&lexi=&input=&find=Kaufvertrag_Versendungskauf%20%3E%3EK%E4ufer%20tr%E4gt%20Versandrisiko schrieb:

      - Versendung auf Verlangen des Käufers -
      Grund dieser Regelung ist, dass der Leistungsort (=Erfüllungsort) nach § 269 BGB@ beim Schuldner liegt. Danach muss der Käufer grundsätzlich die Sache beim Verkäufer abholen (gesetzliche Holschuld). Versendet der Verkäufer die Sache auf Verlangen des Käufers, dann soll der Käufer auch das Transportrisiko tragen. Daher geht mit Übergabe der zu versendenden Sache an das Transportpersonal das typische Transportrisiko (Untergang, Beschädigung) auf den Käufer über. Das Verlangen des Käufers auf Versendung der Ware muss sich nicht ausdrücklich aus dem Vertrag ergeben, aber zu mindestens aus der Natur des Schuldverhältnisses. So ist bei einem Distanzgeschäft (z.B. Internetkauf) aus der Natur des Schuldverhältnisses von einer Versendung auf Verlangen des Käufers auszugehen. Versendet der Verkäufer die Ware ohne Verlangen des Käufers, liegt kein Versendungskauf iSd § 447 BGB@ vor. Denn ohne Verlangen des Käufers, kann die typische Transportgefahr nicht auf den Käufer übergehen.
      Da ich das Risiko beim Gewerblichen nicht trage, darf der in dem Fall versenden, wie er lustig ist ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Wenn ich mir die Standorte so macher Packstationen ansehe, dann bin ich wenig geneigt, eine solche als Empfangsadresse anzugeben und würde sie auch nicht gerne als Absendeadresse sehen. Das Risiko, dass so ein Ding aufgebrochen wird, müsste zwar bei DHL liegen, aber ich möchte ja die Ware haben und keinen Schadensersatz.

      Mit einer höherwertigen Versandart hat das allerdings doch gar nix zu tun, sondern normalerweise (ohne Betrugsabsicht) eher mit den Standorten und Öffnungszeiten der Filialen.

      Ich weiß nicht, ob man von einem VK, gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit, verlangen kann, dass er eine Packstation nicht nutzt und sich stattdessen nach langer Parkplatzsuche in eine lange Warteschlange einreiht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wenn ich mir die Standorte so macher Packstationen ansehe, dann bin ich wenig geneigt, eine solche als Empfangsadresse anzugeben und würde sie auch nicht gerne als Absendeadresse sehen. Das Risiko, dass so ein Ding aufgebrochen wird, müsste zwar bei DHL liegen, aber ich möchte ja die Ware haben und keinen Schadensersatz
      Als Absenderadresse wird eine Packstation nicht angegeben...die Packstation wird in dem Fall nur wie ein Briefkasten genutzt......also ich nutze die Teile auch nicht...da gibt es bessere Möglichkeiten, um an seine Sendungen zu kommen...und geht ja eh nur bis zu einer bestimmten Paketgröße!
    • Ja klar, sie ist zwar Absendeadresse und dort erfolgt die Übergabe an DHL (Gefahrenübergang), genauso wie eine Filiale, aber auch stubentiger kann doch gar nicht erkennen, ob bisher empfangene Pakete so verschickt wurden.
      Höchstens bei Sichtung der Sendungsverfolgung.
      Oder sieht man das an einem Code?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()