Hallo,
der private Verkäufer V verkauft Käufer K über eine Kleinanzeigen-Website ein gebrauchtes Motorrad-Ersatzteil für 165€. Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen, es wurde Zahlung via PayPal und versicherter Versand vereinbart.
Der Artikel wurde vor dem Verkauf angeschlossen und funktionierte einwandfrei.
Der Freund von V war zu diesem Zeitpunkt anwesend und kann die Funktionstüchtigkeit bezeugen.
Wenige Tage später erhält K den Artikel, bemängelt kurz darauf die Funktion und schaltet den PayPal Käuferschutz ein, wobei der strittige Betrag von PayPal eingefroren wurde.
Nachdem beide Vertragspartner PayPal Ihren Standpunkt geschildert haben, entschied PayPal, dass K den Artikel an V zurücksenden muss und K daraufhin den Betrag zurückerhalten sollte.
Damit ist V natürlich nicht einverstanden, da
a) der Artikel einwandfrei funktionierte
b) sollte der Artikel defekt zurückkommen, hat V einen Schaden von 165€
c) sollte der Artikel nicht defekt zurückkommen, kann V den Artikel erst zur nächsten Motorradsaison wieder zu einem angemessenen Preis verkaufen
Obwohl die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, entscheidet PayPal über den Kopf von V hinaus, da V nach der Reaktion von K keine Rücknahme aus Kulanz angeboten hatte. Zudem wurde der Betrag von Vs PayPal-Konto abgezogen. PayPal argumentiert mit den akzeptierten Nutzungsbedingungen im Falle eines eintretenen Antrag auf Käuferschutz zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung.
Fazit: PayPal-Konto von V im Minus, kann also erst nach einer Einzahlung wieder benutzt werden.
Dass PayPal sowas macht, liest man auf verschieden Seiten, daher meine "einfache" Frage:
Was ist, wenn V das PayPal Konto nicht ausgleicht? Hat PayPal überhaupt einen Anspruch auf das Geld? Gibt es hier ggfs irgendwelche Urteile?
Danke fürs Lesen
der private Verkäufer V verkauft Käufer K über eine Kleinanzeigen-Website ein gebrauchtes Motorrad-Ersatzteil für 165€. Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen, es wurde Zahlung via PayPal und versicherter Versand vereinbart.
Der Artikel wurde vor dem Verkauf angeschlossen und funktionierte einwandfrei.
Der Freund von V war zu diesem Zeitpunkt anwesend und kann die Funktionstüchtigkeit bezeugen.
Wenige Tage später erhält K den Artikel, bemängelt kurz darauf die Funktion und schaltet den PayPal Käuferschutz ein, wobei der strittige Betrag von PayPal eingefroren wurde.
Nachdem beide Vertragspartner PayPal Ihren Standpunkt geschildert haben, entschied PayPal, dass K den Artikel an V zurücksenden muss und K daraufhin den Betrag zurückerhalten sollte.
Damit ist V natürlich nicht einverstanden, da
a) der Artikel einwandfrei funktionierte
b) sollte der Artikel defekt zurückkommen, hat V einen Schaden von 165€
c) sollte der Artikel nicht defekt zurückkommen, kann V den Artikel erst zur nächsten Motorradsaison wieder zu einem angemessenen Preis verkaufen
Obwohl die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, entscheidet PayPal über den Kopf von V hinaus, da V nach der Reaktion von K keine Rücknahme aus Kulanz angeboten hatte. Zudem wurde der Betrag von Vs PayPal-Konto abgezogen. PayPal argumentiert mit den akzeptierten Nutzungsbedingungen im Falle eines eintretenen Antrag auf Käuferschutz zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung.
Fazit: PayPal-Konto von V im Minus, kann also erst nach einer Einzahlung wieder benutzt werden.
Dass PayPal sowas macht, liest man auf verschieden Seiten, daher meine "einfache" Frage:
Was ist, wenn V das PayPal Konto nicht ausgleicht? Hat PayPal überhaupt einen Anspruch auf das Geld? Gibt es hier ggfs irgendwelche Urteile?
Danke fürs Lesen