eBay Kleinanzeigen - Käufer behauptet, Gerät sei defekt - Betrug?

    • eBay Kleinanzeigen - Käufer behauptet, Gerät sei defekt - Betrug?

      Hallo!
      Ich bin neu hier im Forum und habe ein Anliegen bezüglich eines Verkaufs bei eBay Kleinanzeigen.

      Ich habe einen Drucker als Privat unter Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme veräußert, das Geld überwiesen bekommen und verschickt. Nach ca. 2 Wochen schreibt mir der Verkäufer (in etwas gebrochenem deutsch), dass der Drucker defekt sei und ständig Papierstau erzeugen würde. Auf meine Frage hin, warum er erst nach zwei Wochen schreibt, teilte er mir mit, dass er das erstmals ins Kinderzimmer gestellt hat und erst vor einer Woche probiert hat... Ebenso sagt er, dass er den gleichen Drucker bereits hat und da alles bestens funktioniert.

      Ich habe ihm erläutert, dass er doch die Bedienungsanleitung lesen soll, da ich den Drucker wirklich vor dem Versand nochmal überprüft habe - es hat alles funktioniert.

      Ich schlug ihm aus reiner Kulanz (obwohl ja keine Rücknahme) dass ich ihm 10 Euro für den Rückversand überweise und er mir den Drucker zur Überprüfung einschicken soll. Ebenso habe ich ihn gewarnt, dass ich bei Manipulationen oder vorsätzlichen Zerstörungen den Sachverhalt zur Anzeige bringen würde. Ich bat ihn auch um detaillierte Fehlerbeschreibung, um sich ein Bild davon zu machen. Wenn der Drucker tatsächlich nicht funktionieren würde, würde ich ihm das Geld komplett zurückerstatten.

      Daraufhin bekam ich eine patzige Antwort (nun im vollkommen korrekten Deutsch verfasst), dass es unverschämt ist ihm so etwas wie Manipulation zu unterstellen. Ebenso stand dort etwas detaillierter wie es zum Papierstau kommt. Der letzte Satz lautete, dass er den Drucker zurücksenden werde, weil es so keinen Zweck ergäbe. Eine Kontoverbindung wegen der 10 Euro habe ich nicht bekommen.

      Heute bekam ich eine Nachricht (wieder in etwas schlechterem Deutsch), dass er wissen wolle was Sache ist, ob er den Drucker zurückschicken soll oder ob ich ihm die Hälfte des Preises zurückerstatten würde?!?

      Ich bitte um Eure Meinung. Das erscheint mir alles suspekt, ich habe den Drucker wirklich funktionstüchtig verschickt, und jetzt auf einmal will er die Hälfte des Preises zurück und das Gerät behalten, sieht es nicht sehr nach einem Betrug aus? Was soll ich in der Situation machen?

      Viele Grüße für jegliche Hilfe im Voraus!

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    • Du hast ihm angeboten, den Versand zu bezahlen und ihm im Falle eines tatsächlichen Defektes den Kaufpreis zurück zu erstatten?
      Das ist schon wesentlich mehr, als du hättest tun müssen.

      Der Käufer muss natürlich erst einmal einen Mangel beweisen. Er würde im Ernstfall vor Gericht sicherlich auch darlegen müssen, weshalb das ganze zwei Wochen gedauert hat.
      An Deiner Stelle würde ich ihm eine relativ kurze Frist setzen, um sich zu entscheiden, ob er dieses Angebot annehmen will, ansonsten betrachtest du die Angelegenheit als Erledigt.
    • Vielen Dank für deine Antwort. Meine Sorge ist eher die, dass er den Drucker irgendwie manipuliert hat bzw. Teile ausgetauscht hat, da er den gleichen ja bereits besitzt. Vor allem macht mich seine letzte Nachricht stutzig, dass ich ihm mitteilen soll, ob er den Drucker zurückschicken soll oder ob ich ihm die Hälfte des Preises zurückerstatte - obwohl er erstmals auf den Rückversand pochte. Was soll er mit einem (angeblich) defektem Gerät?
    • Das ist zumindest nicht ganz ausgeschlossen, dass er sich einfach Ersatzteile rausgeholt hat.

      Auch kann es sein, dass beim Transport sich der Drucker verstellt oder verzogen hat; oft haben Neugeräte deswegen eine Transportsicherung eingebaut. Genauso gut kann es sein, dass er einfach noch ein paar Euros aus Dir rausleiern will.

      Gefahrenübergang war bei Versand, d.h., wenn Du das Gerät ordentlich verpackt und unversehrt zur Post gebracht hast, ist alles OK. Das Problem liegt natürlich bei der Beweisführung. Wenn Du einen Zeugen hättest, der sagen könnte, dass das Gerät bei Versand OK war, wäre es sicherlich vorteilhaft.

      Insofern hast du imho schon mit deinem Kulanzangebot erst mal alles richtig gemacht. Da er sich allerdings jetzt verdächtig verhält - weshalb will er denn einen angeblich defekten Drucker für den halben Preis behalten? - würde ich gerne mal andere Meinungen von den Profis hier hören, wie man in so einem Fall am besten reagiert; ich würde auch stutzig werden.
    • Leute, Leute,

      euch kommen immer gleich Gedanken wie Gericht und Prozess.
      Wenn man ehrlich und zu 100% sicher ist, daß der Drucker problemlos seinen Dienst verrichtet hat,
      dann sollte man sich auf so späte Reklamationen gar nicht mehr einlassen.

      Wer sich als Käufer so viel Zeit lässt, hat den Drucker in der Zwischenzeit selbst in die ewigen Jagdgründe geschickt.

      Wir sind doch eigentlich alle gleich:
      Wenn wir was gekauft haben, packen wir es aus und sehen es uns an. Dann wird ausprobiert, was man da gekauft hat.
      Habe ich nicht recht?

      Umfrage:
      Bitte melden, wer ein Paket 2 Wochen unausgepackt- oder den Inhalt ungeprüft - bei sich rumstehen lässt.

      Dazu ist das auch nachlässig. Ins Kinderzimmer gestellt? Ist doch keine Abstellkammer und Kinder spielen.
      Was reingesteckt oder drin rumgestochert und das war´s mit dem Drucker.
      Wenn der Käufer sucht - vielleicht findet er ja da den unter mysteriösen Umständen verschwundenen Schnuller endlich wieder.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Wollmilchsau schrieb:

      Bitte melden, wer ein Paket 2 Wochen unausgepackt- oder den Inhalt ungeprüft - bei sich rumstehen lässt.
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      Wollmilchsau schrieb:

      Ins Kinderzimmer gestellt? Ist doch keine Abstellkammer und Kinder spielen.
      Was reingesteckt oder drin rumgestochert und das war´s mit dem Drucker.

      das denke ich auch Klappe auf, Klappe zu, andre Klappe auf - Huch! und schon geht das Papier nicht mehr um die Ecke, so einen Drucker hatte ich auch mal.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Was will der Rechtsanwalt (so er denn kommt) denn verlangen, wenn Du sowieso das Angebot gemacht hat, das Gerät zu prüfen, zurückzunehmen, wenn defekt und auch noch den Versand zu zahlen?
      Die Frage ist doch erst mal: Bleibst du bei deinem Kulanz-Angebot?
      Wenn ja, setze ihm drei Tage Frist, um es anzunehmen, wenn er nicht annimmt: Fall erledigt.
      Wenn nein, schreibe nur, dass du das Angebot nunmehr zurück nimmst, da er ja offensichtlich kein Interesse hat, dieses anzunehmen, und harre der Dinge. Auch hier gilt für dich : Fall erledigt. Nur keine Brieffreundschaft mit ihm beginnen, er wird wahrscheinlich weiter irgendwelche Mails schreiben. Am besten ignorieren.
    • Kommt immer darauf an.

      Deine Wortwahl spricht dafür, dass du schnell Angst kriegst und dir Sorgen machst, was da nachkommt.
      Wenn das so ist, dann zahl ihm, was er haben will und du hast Ruhe.

      Wenn du doch ein harter Hund bist, dann lass ihn schreiben und drohen, bis er die Lust verliert.
      Antworte dann immer damit, dass der Drucker ganz war, 2 Wochen bis Meldung zu lang wären und du eh wegen
      Privatverkauf für nichts haftest.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast schrieb:

      Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für

      a) den Sachmangel an sich und

      b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war,

      wenn sie Mängelansprüche geltend machen.
      (von mir übersichtlicher formatiert :O )

      Möchte also dein Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Schadens?? oder Mangels geltend machen, musser eben auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe den Mangel hatte. Er kann ja nicht einmal ausschließen, dass es sich um einen Versandschaden handelt! Und wenn es einer war, sind ja sämtliche Fristen den VErsender haftbar zu machen ebenfalls abgelaufen. DA es sich nach einwöchigem Aufenthalt im Kinderzimmer also nicht mehr aufklären lässt, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder der nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu seinen Lasten.

      Du sagtest es hat auch noch länger als die se einwöchige Kinderzimmerkarenzzeit gedauert, bis er sich gemeldet hat? Musste er erst noch Teile tauschen?

      Ich würde ihn auf diese Fakten hinweisen und auch nicht mit dem Verdacht zurückhalten, der sich anhand der Zeitabläufe und Fakten (Zweitgerät und Kinderzimmerlagerung) aufdrängt: dass ein Geräte- oder TEiletausch stattgefunden haben kann.

      Wer sich auf Sachmängelrechte beziehen will, sollte sich meiner Meinung nach auch einer "unverzüglichen Prüffrist" zu unterwerfen haben, auch wenn das gesetzlich nur im HGB(?) vorgeschrieben ist. de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4n…egenheit_beim_Handelskauf
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