Oettinger: Terroristen im Internet besser überwachen

    • Oettinger schreibt:

      "Gerade wir in Deutschland sollten endlich unser Grundmisstrauen gegenüber Geheimdiensten ablegen"
      Ich hielt diesen Mann schon lange für einen der unfähigsten Politiker, die Deutschland in den letzten Jahren hervorgebracht hat, aber solche Sätze machen mich nur wütend. Als ob er die Entwicklung der letzten Jahre verschlafen hat. Das Misstrauen gegenüber den Geheimdiensten ist weniger ein Grundmisstrauen, sondern eine Folge der zahlreichen Skandale der letzten Jahre von NSA über BND. Und es wird auch nichts dafür getan, das Vertrauen bei der Bevölkerung wieder zu gewinnen, ganz im Gegenteil. George Orwells 1984 ist schon lange keine Fiktion mehr. Und trotz Vorratsdatenspeicherung hat Frankreich die Anschläge nicht verhindern können. Da sieht man mal, wie effektiv solche Einschränkungen der Bürgerrechte sind, aber die deutsche Regierung meint wohl, zum wiederholten Mal vom Bundesverfassungsgericht zurechtgewiesen werden zu müssen. Am laufenden Band verfassungswidrige Gesetze verabschieden, die eigene Bevölkerung bespitzeln, aber mit dem Finger auf andere Nationen zeigen. Das ist auch eine Leistung!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Und trotz Vorratsdatenspeicherung hat Frankreich die Anschläge nicht verhindern können

      (Nicht nur) Das ist ein relativ abgedroschenes und kurzsichtiges Argument gegen die Auswertung von Telekommunikationsdaten, die bei (von) den Providern gespeichert werden.
      Ich weiß, dass sich hier zwei Lager unvereinbar gegenüber stehen, und die jeweiligen Argumente der anderen Seite weder hören wollen, noch hören können.
      Es sollte aber berücksichtigt werden, dass es den Sicherheitsbehörden immer wieder insbesondere nach solchen Ereignissen gelingt, sehr schnell zu reagieren und bisher nicht bekannte Netzwerke zu erkennen - und dadurch weitere Anschlagspotentiale verringert werden.

      [Es ist ja müßig, darüber eine Diskussion zu beginnen, sie verläuft regelmäßig so, dass die Position unvereinbar gegenüberstehen.]
    • Von einem Generalverdacht könnte man dann sprechen, wenn DER STAAT Daten anlaßunabhängig speichern würde. Wo ist das im Zusammenhang mit dem, was man fälschlicherweise als "Vorratsdatenspeicherung" benennt, konkret der Fall?
      Die bei den Providern (ohnehin anfallenden) Daten dürfen dementgegen nach richterlichen Anordnung anlaßbezogen von staatlichen Organen ausgewertet werden.

      Man sollte die (deutsche) Diskussion nicht mit NSA/Patriot Act vermischen!
    • Fakt ist nur leider, dass die richterliche Genehmigung mit Vorliebe vergessen wird.

      Wenn ich daran denke, wie schlimm es vor dem Internetzeitalter war, in die Mühlen der Ermittler zu geraten, dann graut mir davor, wie viel einfacher es ihnen jetzt gemacht werden soll.

      sueddeutsche.de/digital/freihe…-wissen-sollten-1.2438333

      In ihrem neuen Anlauf schränkt die Regierung Dauer und Umfang der Aufbewahrung ein, nichtsdestotrotz soll auch sie die massenhafte Erfassung von Kommunikationsdaten ohne Anlass ermöglichen.

      Das neue Gesetz entspreche im Wesentlichen der alten, verfassungswidrigen VDS; nur die Fristen seien ein wenig verkürzt und E-Mail-Adressen ausgenommen worden. Tatsächlich sei der neue Entwurf gar noch schlimmer als die alte Regelung, da nun auch Standortdaten erfasst würden.

      Aufgrund eines technischen Problems werden bei SMS nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch die Inhalte der Nachrichten gespeichert.

      Peter Schaar, der ehemalige oberste Datenschützer Deutschlands, forderte im Mai eine "ausführliche parlamentarische und verfassungsrechtliche Prüfung" der VDS, kritisiert die übereilte Wiedereinführung und befürchtet "rechtliche und handwerkliche Fehler" im Gesetzentwurf (PDF). Diese Prüfung hat nie stattgefunden. Schaar zufolge treffe der Straftatbestand der Datenhehlerei Menschen, die Fehlverhalten in Unternehmen und Regierungen ans Licht bringen wollen - und damit auch Plattformen wie Wikileaks: "Wenn es diesen Straftatbestand vor eineinhalb Jahren schon gegeben hätte, dann wären viele der Berichte über die NSA-Spähaffäre strafbar gewesen."


      In Ländern mit VDS sei keine abschreckende Wirkung erkennbar, sagen Kritiker. Zudem würden professionelle Straftäter die Maßnahme ohnehin umgehen, indem sie ihre Handys wechseln oder Internetcafés nutzen. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg verglich 2012 die Kriminalstatistiken mehrerer europäischer Länder und konntekaum Hinweise auf die Wirksamkeit der VDS feststellen. Auch bei einer Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof konnten die Befürworter der VDS den behaupteten Nutzen nicht nachvollziehbar darlegen.


      Dem Bericht des Max-Planck-Instituts zufolge waren Abfragen von Verbindungsdaten auch ohne VDS in 96 Prozent aller Fälle erfolgreich. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bezweifeln deshalb, dass "Zweck und Mittel" in einem "ausgewogenen Verhältnis" stehen, und berufen sich auf Zahlen des Bundeskriminalamts, wonach die Vorratsdatenspeicherung lediglich zu einer um 0,006 Prozent verbesserten Aufklärungsquote führe.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • mijanne2007 schrieb:

      Fakt ist nur leider, dass die richterliche Genehmigung mit Vorliebe vergessen wird.
      wie meinst Du das? In der Diskussion vergessen oder von den Sicherheitsbehörden, sich eine richterliche Anordnung zu holen?
      Wenn Du die Sicherheitsbehörden meinst, kannst Du diese Fakten beibringen?

      mijanne2007 schrieb:

      Wenn ich daran denke, wie schlimm es vor dem Internetzeitalter war, in die Mühlen der Ermittler zu geraten, dann graut mir davor, wie viel einfacher es ihnen jetzt gemacht werden soll.
      Also sollen zwar die Täter bei den im Gesetzentwurf bezeichneten Fällen das Internet nutzen, aber die Sicherheitsbehörden nicht?
      Ja, "vor dem Internet" mussten die Straftäter telefonieren oder sich treffen oder Brieftauben nutzen. o tempora o mores

      Sicherlich wird das neue Gesetz wieder vor dem BVerfG landen, man wird sehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • SChmatter, möchtest Du mich gerne mißverstehen?

      Dass Daten ohne richterliche Genehmigung abgerufen wurden, unter dem Vorwand der Dringlichkeit ist oft genug durch die Medien gegangen.

      Und dass zu Zeiten der RAF etc. genügend völlig Unschuldige in die Überwachungsvorgänge der Polizei geraten sind ist auch nichts wirklich Neues. Es geht also nicht um Täter sondern um Opfer.

      Oder erinnerst Du Dich nicht, aus welchem Anlass das Buch: Die verlorene Ehre der Katharina Blum entstanden ist.
      Und das war vor dem Internetzeitalter und dem Handy, vor der Möglichkeit der lückenlosen Überwachung der Bewegungen eines Menschen.

      Ich brauche weder Orwells 1984 noch Huxleys Schöne neue Welt

      Und warum Du die sehr detaillierten Angaben im Zeit Artikel völlig unerwähnt läßt, die ich zitiert habe befremdet mich auch etwas.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Die Datenerhebung in "Dringlichkeitsfällen", wie Du das nennst, ist ebenfalls gesetzlich geregelt.
      Die Opfersicht darf man selbstverständlich nicht außer acht lassen, aber es nur aus Opfersicht zu beurteilen, wäre wohl sehr "einseitig". Wie sollte dann der Staat für Opferschutz sorgen, wenn er nicht gegen die Täter vorgeht oden den Sicherheitsbehörden nicht die notwendigen Mittel zur Hand gibt? Unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung gibt es selbstverständlich auch heute Fälle, in denen Personen zu Unrecht ins Visier geraten sind, wie sich nach einem Ermittlungsverfahren herausgestellt hat. Die Strafprozessordnung sieht dafür die Möglichkeiten vor, eine Person wieder reinzuwaschen. Ich rede dabei nicht von Kollateralschäden, sondern von rechtsstaatlich vorgesehenem Verfahren.
      Eine Quelle/verlinkten Zeit-Artikel sehe ich nicht in #8, wenn da was aus der Zeit zitiert ist, solltest Du es kennzeichnen.
      Inhaltlich kann ich zu dem nur sagen, dass ein Rechtsstaat aufpassen muss, dass er kein Nachwächterstaat wird vor lauter vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit. Der Rechtsstaat muss schon wehrhaft bleiben.
    • die folgenden waren alles Zitate aus dem Zeitartikel, jetzt ohen Zwischenbemerkung zur Deutlichmachung noch einmal

      sueddeutsche.de/digital/freihe…-wissen-sollten-1.2438333

      In ihrem neuen Anlauf schränkt die Regierung Dauer und Umfang der Aufbewahrung ein, nichtsdestotrotz soll auch sie die massenhafte Erfassung von Kommunikationsdaten ohne Anlass ermöglichen.

      Das neue Gesetz entspreche im Wesentlichen der alten, verfassungswidrigen VDS; nur die Fristen seien ein wenig verkürzt und E-Mail-Adressen ausgenommen worden. Tatsächlich sei der neue Entwurf gar noch schlimmer als die alte Regelung, da nun auch Standortdaten erfasst würden.

      Aufgrund eines technischen Problems werden bei SMS nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch die Inhalte der Nachrichten gespeichert.

      Peter Schaar, der ehemalige oberste Datenschützer Deutschlands, forderte im Mai eine "ausführliche parlamentarische und verfassungsrechtliche Prüfung" der VDS, kritisiert die übereilte Wiedereinführung und befürchtet "rechtliche und handwerkliche Fehler" im Gesetzentwurf (PDF). Diese Prüfung hat nie stattgefunden. Schaar zufolge treffe der Straftatbestand der Datenhehlerei Menschen, die Fehlverhalten in Unternehmen und Regierungen ans Licht bringen wollen - und damit auch Plattformen wie Wikileaks: "Wenn es diesen Straftatbestand vor eineinhalb Jahren schon gegeben hätte, dann wären viele der Berichte über die NSA-Spähaffäre strafbar gewesen."


      In Ländern mit VDS sei keine abschreckende Wirkung erkennbar, sagen Kritiker. Zudem würden professionelle Straftäter die Maßnahme ohnehin umgehen, indem sie ihre Handys wechseln oder Internetcafés nutzen. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg verglich 2012 die Kriminalstatistiken mehrerer europäischer Länder und konntekaum Hinweise auf die Wirksamkeit der VDS feststellen. Auch bei einer Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof konnten die Befürworter der VDS den behaupteten Nutzen nicht nachvollziehbar darlegen.


      Dem Bericht des Max-Planck-Instituts zufolge waren Abfragen von Verbindungsdaten auch ohne VDS in 96 Prozent aller Fälle erfolgreich. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bezweifeln deshalb, dass "Zweck und Mittel" in einem "ausgewogenen Verhältnis" stehen, und berufen sich auf Zahlen des Bundeskriminalamts, wonach die Vorratsdatenspeicherung lediglich zu einer um 0,006 Prozent verbesserten Aufklärungsquote führe.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • @mijanne2007

      Wenn ich da richtig sehe, zitierst du nicht aus der Zeit, sondern aus der SZ. Um das zu beurteilen, würde ich dich doch dringend bitten, Zitate in Zukunft als solche auch kenntlich zu machen. Und das aus Gründen der Verständlichkeit, der Lesbarkeit und der Urheberrechts. Ich habe vorher auch nicht verstanden, was von dir stammt und was aus anderen Quellen kommt. So ist das äußerst problematisch.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Biguhu

      Du hast natürlich recht, mein Zitat war aus der SZ.

      Warum das in meinem vorherigen Post nicht erkennbar war, erschließt sich mir nicht, aber ich werde mich in Zukunft zurückhalten.

      Ich habe die Quelle genannt, in Post 8 und anschließend nur noch zitiert.

      Man kann alles falsch verstehen, wenn man es möchte


      Gute Nacht
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)