Eine kleine Anmerkung. Nicht ganz zu unrecht gibt es beim Amtsgericht bei geringen Streitwerten keinen Anwaltszwang. Warum soll eine Gegenseite "horrende" Anwaltskosten tragen, wenn sie sich doch gar nicht ernsthaft gegen eine Forderung wehrt?
Es gibt da ein anderes Thema: "Abmahnungen". Ich weiß nicht, ob Du davon schon mal gehört hast, mrchrissi.
Da ist es so, dass man zum Abmahnen kein Gericht braucht, aber einen Anwalt. Abmahnen können Konkurrenten sich für jedes falsches Wort in den verstricketen Tiefen der gesetzlichen Pflichten gegenüber den Kunden. Dabei fallen grundsätzlich die Kosten für den Anwalt des Abmahners an. Und die können happig sein. Eine Pflicht zuerst einfach und günstig abzumahnen (mit einem Schreiben in dem man Abstellung des Fehlers verlangt) gibt es nicht. Bei diesem Thema geht ein Großteil der Kritik dahin, dass den "Hauptgewinn" bei diesem Thema die Anwälte haben. Weil mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden darf.
MRchrissi, weißt Du ob Dein RA "sofort" Klage gegen PP erhoben hat, oder ob er es erst mal mit einem Schreiben und Fristsetzung versucht hat?
Es gibt da ein anderes Thema: "Abmahnungen". Ich weiß nicht, ob Du davon schon mal gehört hast, mrchrissi.
Da ist es so, dass man zum Abmahnen kein Gericht braucht, aber einen Anwalt. Abmahnen können Konkurrenten sich für jedes falsches Wort in den verstricketen Tiefen der gesetzlichen Pflichten gegenüber den Kunden. Dabei fallen grundsätzlich die Kosten für den Anwalt des Abmahners an. Und die können happig sein. Eine Pflicht zuerst einfach und günstig abzumahnen (mit einem Schreiben in dem man Abstellung des Fehlers verlangt) gibt es nicht. Bei diesem Thema geht ein Großteil der Kritik dahin, dass den "Hauptgewinn" bei diesem Thema die Anwälte haben. Weil mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden darf.
MRchrissi, weißt Du ob Dein RA "sofort" Klage gegen PP erhoben hat, oder ob er es erst mal mit einem Schreiben und Fristsetzung versucht hat?