Mirabella Neumann schrieb:
PayPal hat sich selbst in Verzug gesetzt, als sie mitteilten, dass bei ihrer Entscheidung bleiben oder nicht?
Dann hätte der Anwalt was falsch gemacht. Das vorige Mahnverfahren lief ja nur gegen den Käufer und PP hat davon nicht mal was gewusst.
Was ich nicht weiß, bin ja kein Jurist: reicht der Widerspruch bei PP und die Ablehnung durch PP mit der Aussage, dass der Fall damit für sie "endgültig" abgeschlossen sei? Rechfertigt das eine sofortige Klage? Ich glaube das heißt: Ist die Klage geboten.
Wenn nicht, dann ist es schon richtig, dass der Kläger die Kosten tragen muss.