Käufer fordert Rückgabe durch Grund: Abweichung des Artikels

    • schabbesgoi schrieb:

      Wie ich es liebe, beste alte Ebay-Foren-Qualität. Wenn was nicht passt, dann kann man immer den Knüppel der Priverblichkeit rausziehen. Das erspart alle Auseinandersetzung mit dem Grundproblem.
      Das hat nichts mit den ebay-Foren zu tun. Ich weiß gar nicht richtig, wie es da zugeht. Um zu einer abschließenden Beurteilung zu kommen, ist es auch zwingend notwendig zu wissen, ob der Verkäufer gewerblich handelt. Dann entfällt nämlich die Möglichkeit eines Gewährleistungsausschlusses und vor allem hat der Käufer ein Widerrufsrecht. Würde der Käufer hier aufschlagen, würde man ihm genau dazu raten. Das kann man nicht aus der Diskussion ausklammern.

      Hiznu könnte kommen, dass ein Gericht einem gewerblichen Verkäufer eine höhere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Artikelbeschreibung zugestehen könnte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich gebe Dir Recht, Uhu. Dazu würde man eventuell raten, wenn ein K Hilfe sucht (Habe keine Einschätzung dazu, nicht selber geschaut, weil es mir im Moment unrelevant erscheint). Aber eventuell kann das der leichtere Weg in manchen Situationen sein, um sich durch zu setzen.
      Es ist aber nicht so, dass der gewerbliche VK sich leichter täte mit einer vernünftigen "rechtssicheren" Beschreibung. Er ist nur aufgrund der geltenden Gesetze auf anderem Weg "leichter zu packen". Ganz ohne "Grund", weil es das Gesetz ihm eben auferlegt bzw. dem K das Recht auf Widerruf in die Hand gibt.

      Ich finde jedoch die Grundfrage danach, was und wie genau man zu beschreiben hat, ohne sich "schuldig" zu machen bzw "in Gefahr" zu kommen, noch interessanter.
      Und ich habe keine fertige Antwort. Wer ist dieser "normale" Mensch, für den man gut genug beschreiben muss? Jeder Ignorant? Einer, der nur "zufällig" auf die Idee kommen muss, auf irgendwas zu klicken und irgendwas zu kaufen, von dem er irgendwas erwarten darf? Was "müsste" er wissen bzw. darf man jeweils als bekannt voraussetzen? Wollen/brauchen wir "amerikanische" Verhältnisse, wo auf einem Kaffebecher stehen muss, dass man vorsichtig sein muss, da der Inhalt heiß sein könnte?

      Oder ist es so, dass man auf der deutschen Plattform einfach erwarten darf, dass eine angebotene Tastatur ein deutsches Layout hat, wenn es nicht anders angegeben ist? Egal welche, auch wenn es sie "auf deutsch" gar nicht gibt. Von allen VK, oder nur von deutschen Verkäufern? Woher weiß man, ob der VK auch Deutscher ist? Wenn man den selben Artikel auf .com anbietet, muss man dann darauf hinweisen, dass es keine QWERTZ-Tastatur ist? Kaufen ja auch Deutsche dort. Oder darf/muss (je nach Interessenlage, über die er aber vielleicht gar nicht nachdenkt) gar der amerikanische Käufer erwarten, dass er eine QWERTZ bekommt, wenn der VK in Deutschland angemeldet ist?

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    • Fakten sind doch
      - Der Verkauf erfolgte 'privat'
      - Diesen Artikel gibt es laut Hersteller nur im US-Layout
      - In der AB wurde keine Angabe zum Tastaturlayout gemacht.

      Somit ist der Rückgabegrund 'Abweichung des Artikels' wegen des Layouts an den Haaren herbeigezogen.
      Mit einem anderen Layout, wäre das Keyboard nicht von Äbbl.
      Der K darf nicht annehmen, wenn er bei Ebay Deutschland eine Tastatur kauft, diese auch automatisch ein deutsches Layout hat.
      Zumal im Bild (Lupe) die zweite Taste in der vorletzten Zeile eindeutig als 'Z' zu erkennen ist
      Ob der VK privat oder priverblich ist für diese Transaktion doch völlig irrelevant.
      Rechtliche Folgen und die Kosten aus seiner Priverblichkeit hat der VK selbst zu tragen und zu verantworten. So sie denn auffliegen sollte.

      Gruß Zentauer
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.
    • Zentauer schrieb:

      Mit einem anderen Layout wäre das Keyboard nicht von Äbbl.....
      Ich spiele jetzt mal den dummen Käufer:

      Klick mich nicht, mich gibt´s nämlich gar nicht.

      Was ist das? Ein Plagiat?

      Nein, kann ja nicht sein, ich bin ja schließlich direkt im Store.

      Gott sei Dank, von denen gibt´s da auch noch was anderes als US-Standard.
      Dann gibt´s das bestimmt auch für mein Pro.

      Dann schau ich bei Ebay und werde fündig.
      Da ist ja eine, bei der nichts von US und Qwerty steht.

      Dann mal her damit....

      Nicht nachvollziehbar?
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Das ist ein völlig anderes Produkt! Aber wenn wir schon beim Magic Keyboard sind, da muss dann wohl auch jeder Privatverkäufer erwähnen das das Ding nur mit nem Mac und trotz Bluetooth nicht mit iPads funktioniert, obwohl das jede andere Bluetooth Tastatur eben doch tut ?
    • Wollmilchsau schrieb:

      Ich spiele jetzt mal den dummen Käufer:

      Dann ist also der VK für die Fehlinterpretation der Käufers verantwortlich? Den Begriff Dummheit lass ich jetzt mal weg.

      Ich möchte Dich hören, wenn ein Käufer Dir die Schuld dafür geben sollte, weil eine bei Dir erstandene Porsche Cayenne Anhängerkupplung nicht an seinen 911 passt.
      Und falls Du jetzt bemerken solltest ' Äpfel kann man nicht mit Birnen vergleichen', Du machst das auch.
      Apple Smart Keyboard vs.Magic Keyboard.

      Gruß Zentauer
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    • @schabbesgoi

      Alles berechtigte Fragen, die du da aufwirst. Und es ist auch sicher wertvoll, wenn in diesem Thread diese grundsätzliche Frage weiter ausdiskutiert wird. Dennoch habe ich mir erlaubt, dass dieser spezielle Fall in der Praxis ganz anders zu handhaben sein wird. Deshalb:

      Zentauer schrieb:

      Fakten sind doch
      - Der Verkauf erfolgte 'privat'
      Das steht zwar privat, aber Fakt dürfte eher sein, dass der Verkäufer als gewerblich zu gelten hat.

      Zentauer schrieb:

      Ob der VK privat oder priverblich ist für diese Transaktion doch völlig irrelevant.
      Gerade für diese Transaktion ist es von höchstem praktischer Relevanz. Wenn der Käufer mitlesen würde, könnte man ihm zum Widerruf raten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • marsu_pilami schrieb:

      Ich bin auch der Meinung, dass alle kaufentscheidenden Informationen in die Artikelbeschreibung gehören.

      Wenn man auf der deutschen Ebay Plattform eine Tastatur von einem deutschen Verkäufer kauft, kann man davon ausgehen, dass die Tastatur ein deutsches Layout hat wenn nicht anderes in der Artikelbeschreibung vermerkt ist.
      Und wenn ein koreanischer VK auf ebay.de ein Original-Apple-Gerät anbietet, dann kann man eine koreanische Tastatur erwarten, auch wenn Apple dieses Gerät nie mit einer koreanischen Tastatur hergestellt hat :?:

      Wer grundsätzlich von einer herstellerseitigen deutschen Tastatur ausgeht, sollte vielleicht Geräte eines deutschen Herstellers kaufen, da sind die Chancen zumindest etwas besser.

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    • und nicht zu vergessen: die applejünger sind so wild auf diese tastatur, daß sie zur Abkürzung der Lieferzeit 50,- Aufpreis zum Listenpreis bezahlen
      daß ausgerechnet diese freaks dann so schlecht informiert sind über ihr Produkt, daß Selbstverständlichkeiten in die Artikelbeschreibung "müssen" und sie ihr glorifiziertes Produkt plötzlich nicht mehr wollen, obwohl es keine originale Alternative gibt......

      davon abgesehn wäre gütlich Einigung mit dem Käufer (Rückgabe, wenn der Käufer alle Versandkosten wegen seiner Kaufreue übernimmt) doch eh das streßfreieste für alle Beteiligten
    • Pandora schrieb:

      Das ist ein völlig anderes Produkt!

      Zentauer schrieb:

      Und falls Du jetzt bemerken solltest ' Äpfel kann man nicht mit Birnen vergleichen', Du machst das auch.
      Apple Smart Keyboard vs.Magic Keyboard.
      So ein Quatsch, darum ging es doch gar nicht.

      Es gibt von äppel auch QWERTZ-Tastaturen für den deutschen Markt.

      Das ist das einzige, was wichtig ist:

      Wenn das beim Pro nun noch nicht der Fall ist, muss dass der Käufer nicht unbedingt wissen!
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • D3NIMAL schrieb:

      Genau das habe ich mir auch gedacht, man sieht ja alleine wie sehr die Meinungen hier auseinander gehen und habe mich daher mit dem Käufer geeinigt :). Das naechste Mal ist man schlauer!
      Sich einigen ist meistens eine gute Wahl, wenn Ego und wirtschaftliche Verhältnisse es zulassen :)
      Einen schönen Adventsonntag gewünscht.....und über das, was Uhu geschrieben hat, kannst Du ja mal in Ruhe nachdenken (Ich habe es weiterhin nicht versucht zu prüfen). Wenn es so ist, dann weißt Du jetzt, wie leicht Du im Ernstfall auch unter Druck zu setzen sein wirst. Wenn nicht, dann ist ja alles gut :)

      Das Grundthema "wie sicher beschreiben?" oder auch "Was darf ich bei meinen Interessenten als bekannt voraussetzen?" bis hin (in manchen Fällen) zu "Komm ich damit rechtlich durch und finde einen Trottel, der darauf reinfällt?"...wird das Forum sicher immer wieder mal beschäftigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      marsu_pilami schrieb:

      Ich bin auch der Meinung, dass alle kaufentscheidenden Informationen in die Artikelbeschreibung gehören.

      Wenn man auf der deutschen Ebay Plattform eine Tastatur von einem deutschen Verkäufer kauft, kann man davon ausgehen, dass die Tastatur ein deutsches Layout hat wenn nicht anderes in der Artikelbeschreibung vermerkt ist.
      Und wenn ein koreanischer VK auf ebay.de ein Original-Apple-Gerät anbietet, dann kann man eine koreanische Tastatur erwarten, auch wenn Apple dieses Gerät nie mit einer koreanischen Tastatur hergestellt hat :?:
      Wer grundsätzlich von einer herstellerseitigen deutschen Tastatur ausgeht, sollte vielleicht Geräte eines deutschen Herstellers kaufen, da sind die Chancen zumindest etwas besser.

      @Mirabella Neumann

      Meinen ersten Satz ignorierst du offensichtlich völlig.

      Bei einer Tastatur ist nunmal das Layout für die Kaufentscheidung wichtig.

      Der Verkäufer sollte den Artikel vollständig beschreiben, da gehört m.M.n. das Tastatur-Layout dazu wenn sie kein deutsches Layout hat.

      Dein Vergleich und der Satz am Ende, zeigt mir, dass du mich nicht verstanden hast oder nicht verstehen willst.

      Du betonst ja immer wieder, dass du dir die Verkäufe bezügl. einer möglichen Gewerblichkeit nicht angeschaut hast.

      Warum eigentlich nicht?

      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…pleted=1&userid=grisu1959
      - Lesen gefährdet die Dummheit -
    • Zum ganzn Fall:

      Kein gewerblicher Verkäufer würde in der Artikelbeschreibung
      vergessen, das Layout der Tastatur korrekt anzugeben.

      Warum dies?
      Weil er sonst damit rechnen müsste, dass jede zweite zurückkommt...
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

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