Hallo,
im Moment ziehe ich die Streitigkeiten förmlich an.
Habe erneut Stress mit meinem Vertragspartner.
Hatte bei eBay einen Roller für meine Schwester ersteigert.
Nach Auktionsende kam eine Mail des Verkäufers, dass der Roller wenige Stunden zuvor gestohlen wurde und dies bereits eBay und der Polizei gemeldet wurde.
Da das natürlich jeder behaupten kann frage ich mich, ob der VK mir einen Nachweis über den Diebstahl (Strafanzeige) bringen muss oder ob die schlichte Aussage ausreicht und der Nachweis z.B. erst bei einer Klage erbracht werden muss.
Per Mail hatte ich den Nachweis gefordert, aber keine Antwort mehr erhalten. Der VK war allerdings wieder bei eBay eingeloggt und hat den Verkauf einseitig abgebrochen (um die Gebühr erstattet zu bekommen).
Zum Verkäufer muss ich noch sagen: es war ein gewerblicher Verkauf, die Daten aus dem Impressum und der eBay-Kaufs-Mail, sind allerdings falsch (gibt es nicht).
Danke
im Moment ziehe ich die Streitigkeiten förmlich an.
Habe erneut Stress mit meinem Vertragspartner.
Hatte bei eBay einen Roller für meine Schwester ersteigert.
Nach Auktionsende kam eine Mail des Verkäufers, dass der Roller wenige Stunden zuvor gestohlen wurde und dies bereits eBay und der Polizei gemeldet wurde.
Da das natürlich jeder behaupten kann frage ich mich, ob der VK mir einen Nachweis über den Diebstahl (Strafanzeige) bringen muss oder ob die schlichte Aussage ausreicht und der Nachweis z.B. erst bei einer Klage erbracht werden muss.
Per Mail hatte ich den Nachweis gefordert, aber keine Antwort mehr erhalten. Der VK war allerdings wieder bei eBay eingeloggt und hat den Verkauf einseitig abgebrochen (um die Gebühr erstattet zu bekommen).
Zum Verkäufer muss ich noch sagen: es war ein gewerblicher Verkauf, die Daten aus dem Impressum und der eBay-Kaufs-Mail, sind allerdings falsch (gibt es nicht).
Danke
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