Nochmal die Frage:
Ist das der Name das Kontoinhabers, also der Person, der das Bankkonto gehört, auf das Du überwiesen hast?
Oder wurde tatsächlich derjenige festgenommen, der alle Konten, die in Beitrag 2 genannt werden, für seine Betrügereien genutzt hat?
Das sind 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Der Kontoinhaber war höchstwahrscheinlich nur ein mehr oder weniger ahnungsloser Finanzagent, der über ein Jobangebot bei den Kleinanzeigen oä mit irgendeiner Geschichte dazu gebracht wurde, Geld, das auf seinem Konto eingeht, an einen Unbekannten weiterzuleiten oder diesem Unbekannten gleich sein ganzes Konto samt online-Banking zu überlassen. So ein Finanzagent haftet zwar zivilrechtlich für den entstandenen Schaden, dh, Dein Anwalt kann den verklagen und Dein Geld sowie seine Gebühren von ihm zurückfordern.
Der Finanzagent wird jedoch nicht wegen Betruges angeklagt oder verurteilt, denn er hat niemanden betrogen. Er war lediglich unsagbar dämlich.
Der Täter hingegen ist der mit der kriminellen Energie, der die Betrugsangebote bei eBay eingestellt und den Käufern zum bezahlen dann eins der vielen Bankkonten oben genannt hat.
Also poste doch bitte mal in mehr als einem Satz, was genau Dein Anwalt denn nun eigentlich exakt mitgeteilt hat. Also den vollständigen Wortlaut seiner Mitteilung. Den darin enthaltenen Namen kannst Du ja erstmal anonymisieren wie in einem Zeitungsartikel, also zB Max M., Moritz T. oä.
Ist das der Name das Kontoinhabers, also der Person, der das Bankkonto gehört, auf das Du überwiesen hast?
Oder wurde tatsächlich derjenige festgenommen, der alle Konten, die in Beitrag 2 genannt werden, für seine Betrügereien genutzt hat?
Das sind 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Der Kontoinhaber war höchstwahrscheinlich nur ein mehr oder weniger ahnungsloser Finanzagent, der über ein Jobangebot bei den Kleinanzeigen oä mit irgendeiner Geschichte dazu gebracht wurde, Geld, das auf seinem Konto eingeht, an einen Unbekannten weiterzuleiten oder diesem Unbekannten gleich sein ganzes Konto samt online-Banking zu überlassen. So ein Finanzagent haftet zwar zivilrechtlich für den entstandenen Schaden, dh, Dein Anwalt kann den verklagen und Dein Geld sowie seine Gebühren von ihm zurückfordern.
Der Finanzagent wird jedoch nicht wegen Betruges angeklagt oder verurteilt, denn er hat niemanden betrogen. Er war lediglich unsagbar dämlich.
Der Täter hingegen ist der mit der kriminellen Energie, der die Betrugsangebote bei eBay eingestellt und den Käufern zum bezahlen dann eins der vielen Bankkonten oben genannt hat.
Also poste doch bitte mal in mehr als einem Satz, was genau Dein Anwalt denn nun eigentlich exakt mitgeteilt hat. Also den vollständigen Wortlaut seiner Mitteilung. Den darin enthaltenen Namen kannst Du ja erstmal anonymisieren wie in einem Zeitungsartikel, also zB Max M., Moritz T. oä.