Erstaunlich, dass ich hier bei Auktionshilfe noch keinen Thread zu diesem Verein gefunden habe, der mit massenhaften Abmahnungen, insbesondere bei ebay, sein Unwesen treibt.
Die bekannte Kanzlei von Internetrecht-Rostock (also die Rechtsanwälte Richard & Kempcke GbR) hat diesen Verein jedenfalls schon länger auf der Liste: internetrecht-rostock.de/abmah…er-Online-Unternehmen.htm
Auf Deutsch: Haben Internet-Händler wegen der äßerst knapp bemessenen Frist in Panik eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, zum Beispiel, weil sich vor einem Jahr diese 40-€-Rücksenderegel geändert hat, das aber nicht rechtzeitig in den AGB stand, und er hat das nicht VOR Abgabe der UE geändert, wird es richtig teuer für ihn. DIESE IDO-LEUTE PRÜFEN DAS!
Hier die Homepage dieses Vereins: ido-verband.com/
Die goldene Nase verdienen sich mit massenhaften Abmahnungen wohl insbesondere die Anwälte
Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Rechtsanwalt Guido Vierkötter, LL. M. (Gewerblicher Rechtsschutz), Mitglied des ZAP-Redaktionsbeirats für das Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt Wilhelm J. Richarz, Fachanwalt für Strafrecht, Diplom-Betriebswirt (FH)
Abmahnungen dieses Vereins sind unbedingt ernst zu nehmen und schnellstmöglich ein Fachanwalt zu konsultieren.
Die bekannte Kanzlei von Internetrecht-Rostock (also die Rechtsanwälte Richard & Kempcke GbR) hat diesen Verein jedenfalls schon länger auf der Liste: internetrecht-rostock.de/abmah…er-Online-Unternehmen.htm
Und besonders interessant:internetrecht rostock schrieb:
Vorwurf der Abmahnung: veraltete und unvollständige Widerrufsbelehrung, AGB-Klauseln, fehlende Pflichtinformationen zur Vertragstextspeicherung, Information zur Batterieensorgung, 40 € Klausel, Garantiewerbung, neuerdings auch Grundpreisangaben, bspw. bei Klebeband oder Reinigungsflüssigkeiten.
Internetrecht Rostock schrieb:
Wir haben eine zweistellige Anzahl von Fällen beraten oder vertreten, in denen der IDO eine Vertragstrafe geltend gemacht hat.
Auf Deutsch: Haben Internet-Händler wegen der äßerst knapp bemessenen Frist in Panik eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, zum Beispiel, weil sich vor einem Jahr diese 40-€-Rücksenderegel geändert hat, das aber nicht rechtzeitig in den AGB stand, und er hat das nicht VOR Abgabe der UE geändert, wird es richtig teuer für ihn. DIESE IDO-LEUTE PRÜFEN DAS!
Hier die Homepage dieses Vereins: ido-verband.com/
Die goldene Nase verdienen sich mit massenhaften Abmahnungen wohl insbesondere die Anwälte
Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Rechtsanwalt Guido Vierkötter, LL. M. (Gewerblicher Rechtsschutz), Mitglied des ZAP-Redaktionsbeirats für das Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt Wilhelm J. Richarz, Fachanwalt für Strafrecht, Diplom-Betriebswirt (FH)
Abmahnungen dieses Vereins sind unbedingt ernst zu nehmen und schnellstmöglich ein Fachanwalt zu konsultieren.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Saeschau ()