Funktionierendes Gerät beim Empfänger angeblich defekt

    • Funktionierendes Gerät beim Empfänger angeblich defekt

      Hallo,

      ich habe ein Problem mit einem Käufer und würde gerne Eure Meinung dazu einholen. In der betreffenden Auktion (Nummer 5717812180) habe ich einen DVD-Player verkauft, der bei mir nur kurz in Betrieb war. Der Player war tadellos in Ordnung und hat alle Medien, die ich ihm angeboten habe, klaglos abgespielt.

      Der Käufer schreibt nun, dass der Player immer 'Bad Disk' anzeigt, egal bei welcher CD/DVD. Da der Player bei mir tadellos funktionierte, kommt für mich nur ein unehrlicher Käufer oder ein Transportschaden in Frage.
      Nachdem ich insgesamt fünf mal (!) nachgefragt hatte, wie der Zustand der original Versandverpackung ist, schrieb der Käufer, dass er die weggeworfen hat. Damit fällt für mich die Regelung als Transportschaden schon mal weg :(

      Ich habe in der Artikelbeschreibung keine Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen. Nun behauptet der Käufer, ich muss den Player zurücknehmen, weil ich diesen Ausschluss nicht aufgeführt habe.

      Was soll ich nun machen? Eine Rücknahme erscheint mir wenig Attraktiv, der Originalkarton fehlt inzwischen (wichtiges Verkaufsargument) und ich weiss nicht, wie der Käufer mit dem Player umgegangen ist.
    • Funktionierendes Gerät beim Empfänger angeblich defekt :-(

      Tach auch !!

      Zunächst kommt hier erstmal der Link zur Auktion ---> Klick mich !!

      Ich denke den kann ich abschreiben. Schade drum, aber was sind schon 22 Euro gegenüber der Zeit, die man in die Auseinandersetzung steckt...


      Bei diesem Satz könnte man allerdings den Eindruck bekommen, daß das Gerät tatsächlich defekt verschickt wurde !!!

      So würde ich vorgehen:
      • Käufer schickt den DVD-Player zurück
      • Käufer bekommt anschließend sein Geld zurück
      • Gerät wird auf Funktion geprüft
      • Herstellergarantie wird in Anspruch genommen

      Das ist meiner Meinung nach die einzige sinnvolle Lösung des Problems. Schließlich hast Du das Gerät neu erworben, egal ob gekauft oder geschenkt bekommen. Demnach hast Du einen Erwerbsnachweis. Damit hast Du Anspruch auf die volle (gesetzliche) Herstellergarantie von 24 Monaten !!!
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