Hallöchen,
es geht um Folgendes:
Wir sind vor einigen Monaten umgezogen und haben im Keller noch einen Karton mit 3 alten SEGA Controllern gefunden.
Beim letzten Gebrauch funktionierten sie noch ohne Probleme, lagen seitdem im Karton, äußerlich sahen sie top aus und wir haben entschieden sie bei eBay zu
verkaufen. Wir haben sie als "gebraucht" und mit dem Satz "Haben sie beim ausmisten des Kellers gefunden und haben keine Verwendung mehr dafür.
Beim letzten Gebrauch funktionierte alles ohne Probleme, seitdem lagen sie im Karton im Keller."
reingesetzt. Nun haben wir sie verkauft und sie ordnungsgemäß dem Käufer zugeschickt. Dieser meldete sich daraufhin vor ein paar Tagen mit der Behauptung,
dass ein Controller ein defektes Steuerkreuz hätte und sich nur mit Gewalt steuern ließe, der zweite hätte nen verbogenen Stecker und ließe sich gar nicht erst
anschließen und der dritte würde nur nach rechts und nach unten steuern. Nun wollte er sein Geld zurück und wollte die Controller entsorgen. Wir haben ihm
geantwortet das wir sie nie als voll funktionstüchtig beschrieben haben und ihm aber aus Kulanz einen Teil des Kaufpreises erstatten würden. Dies lehnte er ab,
mit der Begründung das der Satz auf die Funktion des Controllers schließen lassen würde und wir hätten angeben müssen das sie nicht nutzbar wären, also als
defekt oder für Bastler hätten verkaufen müssen. Wir konnten sie allerdings vor Einstellung nicht mehr testen, da wir die entsprechende Konsole nicht mehr
besitzen. Weswegen wir auch geschrieben haben das sie beim letzten Gebrauch noch funktionierten und sie nicht als voll funktionstüchtig angeboten haben.
Wir haben ihm dies erneut geschrieben. Der Käufer hat nun einen Fall bei eBay eröffnet, der sofort zu Gunsten des Käufers entschieden wurde und geschlossen wurde
mit der Begründung "Dieser Artikel weicht erheblich von der Beschreibung in Ihrem Angebot ab." Auf der "Probleme klären" Seite gibt es nun auch keinen Button mehr,
damit wir Einspruch dagegen erheben könnten.
Der Käufer will die Controller auch direkt entsorgen und wir können nun nicht nachvollziehen ob sie wirklich defekt sind oder ob es nur kleinere Mängel sind und er sie
nun aber als komplett defekt hinstellt um Geld zu sparen und die Controller im Endeffekt behält.
Ich weiß im Nachhinein das das Angebot etwas unglücklich formuliert war, aber er hätte auch die Möglichkeit gehabt nachzufragen, wann denn der letzte Gebrauch gewesen sei.
Nun würde mich interessieren ob das alles so seine Richtigkeit hat oder ob wir dagegen noch etwas unternehmen können?
Mit freundlichen Grüßen
xIceflower
es geht um Folgendes:
Wir sind vor einigen Monaten umgezogen und haben im Keller noch einen Karton mit 3 alten SEGA Controllern gefunden.
Beim letzten Gebrauch funktionierten sie noch ohne Probleme, lagen seitdem im Karton, äußerlich sahen sie top aus und wir haben entschieden sie bei eBay zu
verkaufen. Wir haben sie als "gebraucht" und mit dem Satz "Haben sie beim ausmisten des Kellers gefunden und haben keine Verwendung mehr dafür.
Beim letzten Gebrauch funktionierte alles ohne Probleme, seitdem lagen sie im Karton im Keller."
reingesetzt. Nun haben wir sie verkauft und sie ordnungsgemäß dem Käufer zugeschickt. Dieser meldete sich daraufhin vor ein paar Tagen mit der Behauptung,
dass ein Controller ein defektes Steuerkreuz hätte und sich nur mit Gewalt steuern ließe, der zweite hätte nen verbogenen Stecker und ließe sich gar nicht erst
anschließen und der dritte würde nur nach rechts und nach unten steuern. Nun wollte er sein Geld zurück und wollte die Controller entsorgen. Wir haben ihm
geantwortet das wir sie nie als voll funktionstüchtig beschrieben haben und ihm aber aus Kulanz einen Teil des Kaufpreises erstatten würden. Dies lehnte er ab,
mit der Begründung das der Satz auf die Funktion des Controllers schließen lassen würde und wir hätten angeben müssen das sie nicht nutzbar wären, also als
defekt oder für Bastler hätten verkaufen müssen. Wir konnten sie allerdings vor Einstellung nicht mehr testen, da wir die entsprechende Konsole nicht mehr
besitzen. Weswegen wir auch geschrieben haben das sie beim letzten Gebrauch noch funktionierten und sie nicht als voll funktionstüchtig angeboten haben.
Wir haben ihm dies erneut geschrieben. Der Käufer hat nun einen Fall bei eBay eröffnet, der sofort zu Gunsten des Käufers entschieden wurde und geschlossen wurde
mit der Begründung "Dieser Artikel weicht erheblich von der Beschreibung in Ihrem Angebot ab." Auf der "Probleme klären" Seite gibt es nun auch keinen Button mehr,
damit wir Einspruch dagegen erheben könnten.
Der Käufer will die Controller auch direkt entsorgen und wir können nun nicht nachvollziehen ob sie wirklich defekt sind oder ob es nur kleinere Mängel sind und er sie
nun aber als komplett defekt hinstellt um Geld zu sparen und die Controller im Endeffekt behält.
Ich weiß im Nachhinein das das Angebot etwas unglücklich formuliert war, aber er hätte auch die Möglichkeit gehabt nachzufragen, wann denn der letzte Gebrauch gewesen sei.
Nun würde mich interessieren ob das alles so seine Richtigkeit hat oder ob wir dagegen noch etwas unternehmen können?
Mit freundlichen Grüßen
xIceflower
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