Sehr geehrte(r) Forumbetreiber(in),
hiermit fordere ich Sie auf, die in diesem Thread "Parfum-Fake-Verkauf über Fake-Accounts "
bestehenden diffamierenden Aussagen bezüglich meiner Person sofort zu löschen.
Zitat des Users "har-monie"
Ich verkaufe keine Fake Parfüms und nutze auch keinen Fake Account!
Diese falsche Behauptung ist nicht nur in Ihrem Forum öffentlich zu lesen, sondern wird auch über
gängige Suchmaschinen gefunden, was als Straftatbestand ausreicht, um Sie wegen Schadenersatzes
aufgrund der Verbreitung geschäftsschädigender Aussagen in Regress nehmen zu können.
Hier verweise ich auf die Paragraphen
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sollten Sie meiner Aufforderung nicht umgehend nachkommen, werde ich unverzüglich und
ohne weitere Fristsetzung oder Schriftverkehr den juristischen Weg einschlagen.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Wojciechowski
hiermit fordere ich Sie auf, die in diesem Thread "Parfum-Fake-Verkauf über Fake-Accounts "
bestehenden diffamierenden Aussagen bezüglich meiner Person sofort zu löschen.
Zitat des Users "har-monie"
- Mittwoch, 16:24 Hallo Schützin, ich bin doch noch unerfahren. Sperrt man hier solche Kasper gar nicht
Es wird schwieriger, solche Betrüger zu finden, weil sie ihre Taktiken ein wenig verändern. Ich bin mir momentan bei vielen Accounts unsicher, deshalb meine Frage: Kann ich sie hier nennen und eure erfahrenen Experten werfen mal einen Blick drauf? Das wäre eine große Erleichterung für mich.
z.B. habe ich hier einen gefunden, der Abfüllungen verkauft, was nicht erlaubt ist. Seine Anschrift habe ich nicht im Telefonbuch gefunden und in der Mitterwurzerstraße 28 ist nur ein Mehrfamilienhaus zu sehen, kein Geschäft. Sein Impressum ist, meiner Meinung nach, auch unvollständig.
Sein Nick: mylittleperfume
Peter Wojciechowski
Mitterwurzerstraße 28
70563 Stuttgart
Telefon: 0711-2529611661
Fax: 0711-2529611662
E-Mail: mylittleperfume@neeyoo.de
Angemeldet am 3.10.15 mit dem Nick: petewojc
geändert 3.10.15 nermall_111
am 1.2.16 dann mylittleperfume
Er ist gewerblich. Artikelstandort ist "Hier". Diese Stadt kenne ich nicht.
ebay.de/sch/mylittleperfume/m.…kw=&_armrs=1&_ipg=&_from=
ebay.de/sch/mylittleperfume/m.…nc&_trksid=p2046732.m1684
http://www.ebay.de/usr/mylittleperfume
contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…requested=mylittleperfume
Einen lieben Gruß! har-monie
Ich verkaufe keine Fake Parfüms und nutze auch keinen Fake Account!
Diese falsche Behauptung ist nicht nur in Ihrem Forum öffentlich zu lesen, sondern wird auch über
gängige Suchmaschinen gefunden, was als Straftatbestand ausreicht, um Sie wegen Schadenersatzes
aufgrund der Verbreitung geschäftsschädigender Aussagen in Regress nehmen zu können.
Hier verweise ich auf die Paragraphen
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sollten Sie meiner Aufforderung nicht umgehend nachkommen, werde ich unverzüglich und
ohne weitere Fristsetzung oder Schriftverkehr den juristischen Weg einschlagen.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Wojciechowski