Ich habe bei ebay von einem Privatverkäufer einen Artikel ersteigert. Der entspricht leider nicht der Artikelbeschreibung. Es ist kein Fall, wo man sich uneins sein könnte über den Zustand oder nicht erwähnte Fehler, der Artikel hat einfach ein völlig anderes Maß als angegeben.
Verkäufer ist mit einer Rücknahme einverstanden, ich bin jetzt aber unsicher, wie üblicherweise der Ablauf ist.
Ich hätte gedacht, der Verkäufer überweist mir mein Geld plus Kosten für die Rücksendung, ich schicke dann den Artikel zurück.
Oder muss ich erst schicken und dann auf eine Rückzahlung der gesamten Summe plus der Portokosten hoffen?
Angesichts des eindeutigen Fehlers auf Seiten des Verkäufers sehe ich jetzt eigentlich nicht ein, ein zweites Mal in Vorleistung zu treten.
Das mag jetzt keine Fragestellung sein, die juristisch geregelt ist. Mich würde einfach interessieren, wie andere Ebaynutzer solche Fälle erlebt haben.
Verkäufer ist mit einer Rücknahme einverstanden, ich bin jetzt aber unsicher, wie üblicherweise der Ablauf ist.
Ich hätte gedacht, der Verkäufer überweist mir mein Geld plus Kosten für die Rücksendung, ich schicke dann den Artikel zurück.
Oder muss ich erst schicken und dann auf eine Rückzahlung der gesamten Summe plus der Portokosten hoffen?
Angesichts des eindeutigen Fehlers auf Seiten des Verkäufers sehe ich jetzt eigentlich nicht ein, ein zweites Mal in Vorleistung zu treten.
Das mag jetzt keine Fragestellung sein, die juristisch geregelt ist. Mich würde einfach interessieren, wie andere Ebaynutzer solche Fälle erlebt haben.