Hallo liebe Forengemeinde,
nachdem ich ja mit meinen Auslandsversand mein Lehrgeld bezahlt habe, gibt es immerhin bei meinen Angeboten kein Paypal mehr.
Leider habe ich einen neuen Fall, mit dem ich mich an Euch wende.
Ich habe einen Artikel zum Sofortkauf mit der Möglichkeit Preisvorschlag für 100€ eingestellt. Einen Preisvorschlag von 85€ habe ich akzeptiert. Angebotsende war 6.3.16, 13.47h. Preisvorschlag war am 5.3.16 um 17.25h. Diesen habe ich am 6.3.16 um 8.13h akzeptiert.
Am 7.3.16 um 16.36h kam vom Käufer folgende Nachricht: "leider habe ich zeitgleich andere Boots ersteiegert, da ich nicht damit gerechnet habe, dass Sie bei 85,00€ zustimmen. Ich bitte Sie die Transaktion abzubrechen, somit werden Ihnen die Gebühren und die Verkaufsprovision rückerstattet...."
Persönlich ärgert mich " nicht damit gerechnet "
Ich teilte dem Käufer mit, daß ich nicht Willens bin die Transaktion abzubrechen, und es m.E. einem Spaßbieten gleichkommt, wenn " man nicht damit rechnet, dass ein Preisvorschlag angenommen wird.
Ferner habe ich auf den Zusatz in meiner Artikelbeschreibung hingewiesen, der so original lautet:
"Mein Kleingedrucktes (Ebay-Ehrenkodex) zur Nachahmung empfohlen, Kopieren ausdrücklich erlaubt! ( Mit besten Dank an den/die Verfasser/in)
Mit Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter oder Käufer von Sofortkaufangeboten mit allen nachstehenden Bedingungen einverstanden: Ich bitte alle meine Käufer dies zu beachten!! Der Bieter erklärt durch die Abgabe seines Gebotes, dass es sich NICHT um eine Scherzerklärung - im Sinne des § 118 BGB – handelt, sondern dass er tatsächlich bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, die gebotene Summe zu zahlen. Da ich Privatanbieter bin, hafte ich nicht für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand. Hier haftet der Käufer selbst (BGB § 447).
Nach dem neuen Sachmangelrecht, ehemals "Gewährleistung" - das seit dem 01.01.02 Gültigkeit hat, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich verkaufe die hier angebotene Ware als Privatperson und schließe diese Sachmangelhaftung grundsätzlich und ausdrücklich aus. Mit Ihrer Gebotsabgabe oder Ihrem Kauf bestätigen Sie, dass Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten, sich zur Abnahme verpflichten, dies als Vertrag anerkennen und vollständig die Ausschreibung gelesen haben.
Druckfehler/Irrtümer vorbehalten. Dieses eBay-Angebot ist eine Versteigerung gemäß § 156 BGB. Widerrufs- und Rückgaberecht, die vom BGB in § 355/356 für Fernabsatzverträge vorgesehen sind, gelten nicht im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag. Kosten: eBay übernehme ich - die Versandkosten der Käufer.
Alle Produktbezeichnungen, Warenzeichen, Firmennamen, Fabrikmarken, Handelsmarken, Handelszeichen, Herstellermarken, Marke, Zeichen und Logos die hier von mir verwendet werden gehören Ihren Eigentümern. Diese werden von mir nur genutzt, um Sachverhalte, Produkteigenschaften und Produktmerkmale den Bietern klar und eindeutig darzustellen. Wenn Sie der Meinung sind, ich verletzte mit den in meiner Artikelbeschreibung angegebenen Bezeichnungen und Beschreibungen Ihre Schutz - & Urheberrechte, informieren Sie mich bitte umgehend über eBay per E-Mail, damit ich schnellstmöglich den Sachverhalt überprüfen und ggf. ändern kann. Sollten keine vorherigen Kontaktaufnahmen oder Hinweise erfolgen, werden jegliche Anwaltsschreiben bzw. Abmahnungen gemäß der Schadensminderungspflicht zurückgewiesen.
Bewertungen sind mir wichtig. Vergessen Sie bitte nicht, bei Ebay eine Bewertung für mich zu hinterlassen, wenn Sie zufrieden sind – ich bewerte dann auch schnellstmöglich.
Mein Ziel ist es, Sie mit meiner Ware zufrieden zu stellen. Sollten Sie aber trotzdem etwas zu bemängeln haben, bitte ich Sie, mich weder negativ noch neutral zu bewerten, sondern wenden Sie sich bitte vor Ihrer Bewertung direkt an mich. Wir finden dann bestimmt eine Lösung."
Es kam keine weitere Reaktion.
Am 14.3.16 schickte ich über die EBay Kontaktaufnahme dem Käufer eine Nachricht, in der ich um Überweisung bis 21.3.16 bat, diese "Mahnung" auch per Post unterwegs ist. Habe es als Einschreiben versendet, mit Nachverfolgung. Derzeit liegt das Einschreiben auf der Post und wartet auf Abholung, da scheinbar Empfänger nicht angetroffen wurde. Die Anschrift habe ich von eBay, scheint ja auch zu stimmen.
Fall wegen nicht bezahlten Artikel habe ich am nächsten Tag eröffnet.
Da ich mit null Reaktion rechnete, schickte ich über eBay Kontaktaufnahme folgende Nachricht nach:
"Bitte bedenken Sie, dass auch Zahlungserinnerungen per Mail und über eBay rechtlich gültig sind. Somit sind Sie im Verzug, und es ist rechtens wenn Verzugsschaden nebst Auslagen angerechnet wird."
Fakt ist, dass ich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten werde. Meine Frage(n) an Euch betreffen den rechtlich korrekten Ablauf. Ist die Mahnung über EBay Kontaktaufnahme rechtens? Ich gehe mal davon aus, dass das Einschreiben nicht abgeholt wird. Ist die Fristsetzung evtl. zu kurz? Ab wann ist der Käufer in Verzug?
Meines Wissens kann ich ja den Fall schließen, damit ich die Provision zurück erhalte, der Kaufvertrag besteht aber weiterhin. Lt. EBay bekäme der Käufer einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels. Wo erscheint denn dieser Vermerk überhaupt? Im Moment könnte ich ja bewerten, und danach den Fall schließen. Ist die Bewertung dann weg? Kann mich der Käufer bewerten?
Mein Plan ist über RA nochmals Mahnung zu schicken, danach Mahnbescheid. Dies habe ich auch in der Mahnung angekündigt.
Käufer hat bereits eine "Spaßbieter "- Bewertung, u.a. auch negative als Verkäufer, aber das tut mir nichts zur Sache.
Vielen Dank schon mal vorab für eure Unterstützung.
nachdem ich ja mit meinen Auslandsversand mein Lehrgeld bezahlt habe, gibt es immerhin bei meinen Angeboten kein Paypal mehr.
Leider habe ich einen neuen Fall, mit dem ich mich an Euch wende.
Ich habe einen Artikel zum Sofortkauf mit der Möglichkeit Preisvorschlag für 100€ eingestellt. Einen Preisvorschlag von 85€ habe ich akzeptiert. Angebotsende war 6.3.16, 13.47h. Preisvorschlag war am 5.3.16 um 17.25h. Diesen habe ich am 6.3.16 um 8.13h akzeptiert.
Am 7.3.16 um 16.36h kam vom Käufer folgende Nachricht: "leider habe ich zeitgleich andere Boots ersteiegert, da ich nicht damit gerechnet habe, dass Sie bei 85,00€ zustimmen. Ich bitte Sie die Transaktion abzubrechen, somit werden Ihnen die Gebühren und die Verkaufsprovision rückerstattet...."
Persönlich ärgert mich " nicht damit gerechnet "
Ich teilte dem Käufer mit, daß ich nicht Willens bin die Transaktion abzubrechen, und es m.E. einem Spaßbieten gleichkommt, wenn " man nicht damit rechnet, dass ein Preisvorschlag angenommen wird.
Ferner habe ich auf den Zusatz in meiner Artikelbeschreibung hingewiesen, der so original lautet:
"Mein Kleingedrucktes (Ebay-Ehrenkodex) zur Nachahmung empfohlen, Kopieren ausdrücklich erlaubt! ( Mit besten Dank an den/die Verfasser/in)
Mit Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter oder Käufer von Sofortkaufangeboten mit allen nachstehenden Bedingungen einverstanden: Ich bitte alle meine Käufer dies zu beachten!! Der Bieter erklärt durch die Abgabe seines Gebotes, dass es sich NICHT um eine Scherzerklärung - im Sinne des § 118 BGB – handelt, sondern dass er tatsächlich bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, die gebotene Summe zu zahlen. Da ich Privatanbieter bin, hafte ich nicht für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand. Hier haftet der Käufer selbst (BGB § 447).
Nach dem neuen Sachmangelrecht, ehemals "Gewährleistung" - das seit dem 01.01.02 Gültigkeit hat, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich verkaufe die hier angebotene Ware als Privatperson und schließe diese Sachmangelhaftung grundsätzlich und ausdrücklich aus. Mit Ihrer Gebotsabgabe oder Ihrem Kauf bestätigen Sie, dass Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten, sich zur Abnahme verpflichten, dies als Vertrag anerkennen und vollständig die Ausschreibung gelesen haben.
Druckfehler/Irrtümer vorbehalten. Dieses eBay-Angebot ist eine Versteigerung gemäß § 156 BGB. Widerrufs- und Rückgaberecht, die vom BGB in § 355/356 für Fernabsatzverträge vorgesehen sind, gelten nicht im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag. Kosten: eBay übernehme ich - die Versandkosten der Käufer.
Alle Produktbezeichnungen, Warenzeichen, Firmennamen, Fabrikmarken, Handelsmarken, Handelszeichen, Herstellermarken, Marke, Zeichen und Logos die hier von mir verwendet werden gehören Ihren Eigentümern. Diese werden von mir nur genutzt, um Sachverhalte, Produkteigenschaften und Produktmerkmale den Bietern klar und eindeutig darzustellen. Wenn Sie der Meinung sind, ich verletzte mit den in meiner Artikelbeschreibung angegebenen Bezeichnungen und Beschreibungen Ihre Schutz - & Urheberrechte, informieren Sie mich bitte umgehend über eBay per E-Mail, damit ich schnellstmöglich den Sachverhalt überprüfen und ggf. ändern kann. Sollten keine vorherigen Kontaktaufnahmen oder Hinweise erfolgen, werden jegliche Anwaltsschreiben bzw. Abmahnungen gemäß der Schadensminderungspflicht zurückgewiesen.
Bewertungen sind mir wichtig. Vergessen Sie bitte nicht, bei Ebay eine Bewertung für mich zu hinterlassen, wenn Sie zufrieden sind – ich bewerte dann auch schnellstmöglich.
Mein Ziel ist es, Sie mit meiner Ware zufrieden zu stellen. Sollten Sie aber trotzdem etwas zu bemängeln haben, bitte ich Sie, mich weder negativ noch neutral zu bewerten, sondern wenden Sie sich bitte vor Ihrer Bewertung direkt an mich. Wir finden dann bestimmt eine Lösung."
Es kam keine weitere Reaktion.
Am 14.3.16 schickte ich über die EBay Kontaktaufnahme dem Käufer eine Nachricht, in der ich um Überweisung bis 21.3.16 bat, diese "Mahnung" auch per Post unterwegs ist. Habe es als Einschreiben versendet, mit Nachverfolgung. Derzeit liegt das Einschreiben auf der Post und wartet auf Abholung, da scheinbar Empfänger nicht angetroffen wurde. Die Anschrift habe ich von eBay, scheint ja auch zu stimmen.
Fall wegen nicht bezahlten Artikel habe ich am nächsten Tag eröffnet.
Da ich mit null Reaktion rechnete, schickte ich über eBay Kontaktaufnahme folgende Nachricht nach:
"Bitte bedenken Sie, dass auch Zahlungserinnerungen per Mail und über eBay rechtlich gültig sind. Somit sind Sie im Verzug, und es ist rechtens wenn Verzugsschaden nebst Auslagen angerechnet wird."
Fakt ist, dass ich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten werde. Meine Frage(n) an Euch betreffen den rechtlich korrekten Ablauf. Ist die Mahnung über EBay Kontaktaufnahme rechtens? Ich gehe mal davon aus, dass das Einschreiben nicht abgeholt wird. Ist die Fristsetzung evtl. zu kurz? Ab wann ist der Käufer in Verzug?
Meines Wissens kann ich ja den Fall schließen, damit ich die Provision zurück erhalte, der Kaufvertrag besteht aber weiterhin. Lt. EBay bekäme der Käufer einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels. Wo erscheint denn dieser Vermerk überhaupt? Im Moment könnte ich ja bewerten, und danach den Fall schließen. Ist die Bewertung dann weg? Kann mich der Käufer bewerten?
Mein Plan ist über RA nochmals Mahnung zu schicken, danach Mahnbescheid. Dies habe ich auch in der Mahnung angekündigt.
Käufer hat bereits eine "Spaßbieter "- Bewertung, u.a. auch negative als Verkäufer, aber das tut mir nichts zur Sache.
Vielen Dank schon mal vorab für eure Unterstützung.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Clobi ()