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    • Wollmilchsau schrieb:

      IBAN: DE31545100670650368675

      BIC: PBNKDEFF

      Postbank
      man könnte den Geldwäschebeauftragten mal an seine Pflichten erinnern!


      Die Bank hat sich schließlich einer Complience unterworfen

      https://www.postbank.de/postbank/csr_compliance.html?hl=geldw%C3%A4sche schrieb:

      Die Compliance-Funktion der Postbank tritt dafür ein, dass die Bank ihren Compliance-Verpflichtungen dauerhaft nachkommt. Sie entwickelt ein einheitliches Compliance-Verständnis und verbessert das bestehende Interne Kontrollsystem fortlaufend. Die Compliance-Funktion unterstützt und berät die Geschäftsbereiche. Durch regelmäßige Risikoanalysen sowie Kontroll- und Überwachungstätigkeiten trägt sie zu einer Unternehmensorganisation bei, die auf die Einhaltung gesetzlicher und anderer Rechtspflichten ausgerichtet ist. So wirkt die Compliance-Funktion dem Risiko von Verstößen präventiv entgegen und schützt die Bank nachhaltig vor Sanktionen, Verlusten oder Reputationsschäden. Bekämpfung von Geldwäsche
      Durch ein wirksames Anti-Geldwäsche-Programm unterstützt die Bank die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Regelmäßige Mitarbeiterschulungen stellen sicher, dass die vorgeschriebenen Überwachungs- und Präventionsprozesse korrekt angewendet werden.

      Kündige deine schriftliche Warnung noch Einschreiben Rückschein an und sage, dass du Zeugen für den Zeitpunkt deiner ersten Warnung hast, wenn die nicht rechtzeitig reagieren sollten (wär bei der Postbank wohl nicht das erste mal) machen sie sich mitschuldig - schließlich werden da noch reichlich Leute überwiesen haben und noch überweisen!

      Hier eins der Beispiele, wo wieder mal verzögert wurde:
      Suche Kontakt zu Betrugsopfern, die an Marian Sandor überwiesen haben
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Habe eben einen Anruf von der Polizei erhalten. Sie möchten meinen Überweisungsbeleg, um sicher zu sein, dass ich tatsächlich überwiesen habe. Habe die Polizei darüber informiert, dass man das Geld über einen Computer ohne Beleg überweisen kann und das schon seit Jahren.
      Mir ist jetzt ein Gedanke gekommen, wie man die Postbank unter Druck setzen kann:
      "Am Ende des Telefongespräches, bei dem die Bank eine Zusammenarbeit grundsätzlich ablehnt, muss man anmerken, dass man das Telefongespräch sicherheitshalber mit Datum und Uhrzeit aufgezeichnet hat (Not kennt kein Verbot), und dass nach diesem Zeitpunkt die Bank auf den Verdacht über ein betrügerisches Konto informiert war. Wenn es nach diesem Zeitpunkt noch möglich war, gefahrlos auf das Konto zuzugreifen, hat die Bank grob fahrlässig Ihre Pflichten zur Überwachung des Kontos verletzt und ist somit regreßpflichtig"
    • albert1234 schrieb:

      Habe eben einen Anruf von der Polizei erhalten. Sie möchten meinen Überweisungsbeleg, um sicher zu sein, dass ich tatsächlich überwiesen habe. Habe die Polizei darüber informiert, dass man das Geld über einen Computer ohne Beleg überweisen kann und das schon seit Jahren.
      Genauso kann man aber auch online für sich die Buchung ausdrucken und bei der Polizei vorlegen.
    • oder einen kompletten Kontoauszug ziehen!

      Das A und O beim Konto ist die Kontrolle, schließlich muss man auch aufpassen, dass keine unbefugten Buchungen abgehen,

      @albert1234 , du wirst doch wohl wissen, wie du deine Kontodaten aufrufen und ausdrucken kannst?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • albert1234 schrieb:

      wie man die Postbank unter Druck setzen kann:
      "Am Ende des Telefongespräches, bei dem die Bank eine Zusammenarbeit grundsätzlich ablehnt, muss man anmerken, dass man das Telefongespräch sicherheitshalber mit Datum und Uhrzeit aufgezeichnet hat (Not kennt kein Verbot), und dass nach diesem Zeitpunkt die Bank auf den Verdacht über ein betrügerisches Konto informiert war. Wenn es nach diesem Zeitpunkt noch möglich war, gefahrlos auf das Konto zuzugreifen, hat die Bank grob fahrlässig Ihre Pflichten zur Überwachung des Kontos verletzt und ist somit regreßpflichtig"

      dejure.org/gesetze/StGB/201.html
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
      1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
      2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.


      Im Übrigen wäre ein solcher "Beweis" auch nicht besser verwertbar als ein Zeuge und eine von beiden unterzeichnete Gesprächsnotiz für den gleichen Zweck- und weil die Postbank das weiß, wird sie eine solche Drohung wie oben eh nicht ernster nehmen als dies alternative Möglichkeit.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      albert1234 schrieb:

      Mit Verlaub, Du hast nicht aufgepasst. Wenn ich ein Telefongespräch mitstenografiere, habe ich es dann nicht aufgezeichnet? Und wäre das illegal? Dass dies als Beweismittel nicht besonders aussagekräftig wäre, spielt dabei zunächst überhaupt keine Rolle. Zunächst gehe ich davon aus, dass bei der von mir vorgeschlagenen Methode die Telefonistin im Callcenter der Bank vorsichthalber die Angelegenheit ihren Vorgesetzten weiter reicht. Damit wäre schon etwas erreicht.
      Das Scheitern ist meistens vorgezeichnet, wenn man ständig Paragraphen mit sich rumschleppt. Man hat zwar immer Recht und bleibt am Ende doch der Dumme.
      dejure.org/gesetze/StGB/201.html
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
      1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
      2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.


      Im Übrigen wäre ein solcher "Beweis" auch nicht besser verwertbar als ein Zeuge und eine von beiden unterzeichnete Gesprächsnotiz für den gleichen Zweck- und weil die Postbank das weiß, wird sie eine solche Drohung wie oben eh nicht ernster nehmen als dies alternative Möglichkeit.