Warnung vor Konto IBAN: DE66100100100906508111 samuekoscelansk_0 / sammythebest1982@gmail.com

    • Hello. Sorry for writing in English, I am new in Germany, I just moved to my apartment in Munich.
      I bought a washing machine from this seller for almost 300euro.
      I paid using bank transfer, and this morning everything was deleted. Money was already transferred from my bank account.
      I opened a dispute on ebay, I hope their Money Back Guarantee covers these frauds...
      What else can i do??
    • DasYpsZelt schrieb:

      Hallo, bin neu hier und mich hat es via Überweisung erwischt. Ich habe heute bei eBay angerufen und der Kundendienstmensch hat mir gesagt, eBay habe das Konto gesperrt.
      Könnte bitte einer, der per Banktransfer sprich Überweisung bezahlt hat die Kontonummer bekannt geben?

      DasYpsZelt schrieb:

      Da ich im Urlaub bin, kann ich gerade nicht drucken. EBay hat die Transaktion schon gelöscht....
      Viele Bilder sind ja schon hier gesichert worden, da reicht es evtl. wenn du einen LINK hier her angeben kannst

      was dir fehlt sind wohl die Ebaynachrichten? da wird aber nicht mehr drin stehen, als der "sammythebest" in der oben angepinnten Anzeige angegeben hat.

      Sobald die Kontonummer bekannt ist, wird es noch mal eine Zusammenfassung geben, aber bis auf die Nummer ist fast alles hier verteilt zu finden.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Also am Freitag habe ich eBay angerufen um was gegen diesen VK zu unternehmen. Die haben mir geraten den VK zu fragen den Kauf abzubrechen. Toll. Das kann doch nicht wahr sein.

      I talked to eBay on Friday regarding this seller. They suggested me to aks seller to cancel purchase, that was all. Why is eBay not able to stop this fraud?
    • soweit ich gehört hab, soll das mit der Ebay Garantie auch bei Überweisung nicht unmöglich sein, von Ebay Käuferschutz zu verlangen

      siehe
      pages.ebay.de/einkaufen/ebay-garantie.html#tnc



      http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-garantie.html#tnc schrieb:

      Garantiebedingungen der eBay-Garantie im Detail
      1. Anbieter der eBay-Garantie ist die eBay International AG, Helvetiastr. 15/17, CH-3005 Bern. eBay kontaktieren
      2. Die eBay-Garantie gilt für alle mit dem Logo der eBay-Garantie gekennzeichneten Artikel auf eBay.de – unabhängig davon, von wo aus Käufer die Artikel bei eBay.de kaufen.
      3. Die eBay-Garantie beinhaltet das Service-Versprechen von eBay, dass:
        1. der Verkäufer eines eBay-Garantie-Artikels 1 Monat Widerrufsrecht anbietet
        2. die Serviceleistung der Verkäufer von eBay-Garantie-Artikeln regelmäßig von eBay geprüft wird.
      4. Der eBay-Käuferschutz gilt bei Angeboten mit der eBay-Garantie für alle Zahlungsmethoden, die der Verkäufer akzeptiert.

      Der eBay-Käuferschutz ist ein Service der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.[*]Der eBay-Käuferschutz sichert Käufer ab, wenn der Verkäufer den Artikel nicht liefert oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. In diesem Fall erhält der Käufer den Kaufpreis inklusive der Versandkosten in unbegrenzter Höhe über PayPal zurück.

      Die Rückerstattung erfolgt über PayPal. Sollten Sie noch kein PayPal-Konto besitzen, werden Sie gebeten, ein kostenloses PayPal-Konto zu eröffnen.
      Bitte beachten Sie, dass Sie einen Käuferschutzantrag bis spätestens 30 Tage nach dem spätesten Lieferdatum, das bei eBay.de für den gekauften Artikel angegeben ist, stellen können.
      Mehr im Grundsatz zum eBay-Käuferschutz.[*]Bei der eBay-Garantie handelt es sich weder um eine Hersteller-/Händlergarantie, noch um eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie i.S.v. § 443 (1) BGB, sondern um eine verkäuferunabhängige Service-Garantie. Die eBay-Garantie lässt die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere gegenüber dem Verkäufer, unberührt.




      und man sollte vielleicht in Erwägung ziehen, anderfalls Ebay in Regress zu nehmen, wenn Käuferschutz bestritten werden sollte.

      Denn schließlich ist ja Voraussetzung quasi der "Powerseller-Status" (Verkäufer mit Top-Bewertung), deshalb der Aufbau des Bewertungsprofils und deshalb ja auch die Aufteilung ca. 50:50 mit und ohne Ebay-Garantie (erst ohne, dann, nach genügend Verkäufen/bzw Verkaufssumme? die mit Garantie.

      Ich müsste mal suchen, es gibt wohl auch einen Thread (war ein ähnlicher Account wie der jetzige), bei dem auch nur ein Teil der Artikel mit der eBay-Garantie ausgezeichnet war.
      Zumindest ein paar hartnäckigen Käufern, die andere Artikel bei diesem Verkäufer "gekauft" hatten, haben eine Kulanzentschädigung (unter Hinweis auf Verkäufer mit Top-Bewertung) rausgeschunden.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • nochmals zur Ebay-Garantie, das was ich suchte hab ich noch nicht gefnden, aber anderes lesenswertes, wenn man sich in diesem Fall auf die Ebay.-Garantie vieler der Artikel von samuekoscelansk_0



      pandarul schrieb:

      Und um kurz das OT mit zu erschlagen - alle Artikel, die mit eBays Garantie-Siegel ausgezeichnet sind, unterliegen so oder so dem Käuferschutz. Es ist eBays Problem dafür zu sorgen, daß er derlei Einblendungen bei Artikeln, für die sie nicht zahlen wollen, nicht gibt. Der Verbraucher hingegen kann eBay einfach beim Wort nehmen.


      community.ebay.de/t5/News-f%C3…wicklung/m-p/1424408#M485

      oldschmatterhand schrieb:

      Hinzu kommt, dass die eBay-Garantie an die "Qualität" des Verkäufers (Verkäufer mit TOP-Bewertung) gekoppelt ist, der Sinn der eBay-Garantie also ein anderer ist als der klassische Käuferschutz. eBay haftet also eigentlich dafür, dass der Verkäufer die beworbene/versprochene Leistung erbringt ("Exzellente Auftragsabwicklung")
      community.ebay.de/t5/News-f%C3…gsabwicklung/td-p/1416830
      internetrecht-rostock.de/ebay-…fer-mit-top-bewertung.htm

      oldschmatterhand schrieb:

      Es geht letztlich um die Frage, ob eBay aufgrund der zu Unrecht eingeblendeten Vertrauenssymbole wie "eBay-Garantie" unabhängig vom KS schadenersatzpüflichtig sein könnte.

      pandarul schrieb:

      Dazu müßte das Symbol erstmal etwas suggerieren, was über das Vorhandensein der eBay-Garantie hinausgeht. Daß die gilt ist ja völlig unstrittig, eBay haftet also bereits dafür, daß sie - möglicherweise unberechtigt - dieses Symbol einblenden.

      Die Frage wär ja auch, ob Ebay durch die Verleihung von Ebay-Garantie für eine Vielzahl der Artikel von samuekoscelansk-0 die Käufer anderer Artikel +über die "Seriösität " dieses samuekoscelansk-0 getäuscht haben könnte?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • was soll der Anwalt denn tun (außer kassieren)

      Es steht ja nicht mal fest, wer das ist, der hinter dieser Aktion steckt. Es braucht doch keiner zu glauben, dass einer der sowa seit Dez 2015 aufgezogen hat, so nachlässig war, aus Versehen seinen echten Namen und was anderes als "Wegwerf"-Handynummer und -emailaccount anzugeben.

      Das einzige was getan werden kann ist, dass alle hübsch bei sich zu Hause auf die Wache gehen und anzeigen - und zwar mit den gesammelten Ausdrucken sämtlicher Angebote und Listen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"