Jetzt wüsstest du wohl noch gerne ob ich aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen freigesprochen wurde?
Du darfst raten!!
Du darfst raten!!
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gandalf schrieb:
Zudem wird es mal Zeit meinen Namen hier zu löschen anstatt hier immer schlau du du du zu sagen.
biguhu schrieb:
Als Gewerbetreibender müssen Sie damit leben, dass Kunden Ihre Arbeit öffentlich bewerten. Ein Recht auf Entfernung Ihres Namens existiert nicht.
Mat schrieb:
Hallo, Herr Karhausen hatte einen guten Anwalt, der dem Richter glaubhaft machen konnte, dass er selbst verschiedene Arbeiten getätigt hat und er anschließend leider verhindert war und daher die Arbeiten nicht zu Ende führen konnte. Der Richter hat letztendlich aus Mangel an Beweisen einen Freispruch ausgesprochen. Zivilrechtlich ist er allerdings zumindest in einem Fall zu ca. 5000Euro Schadenersatz verurteilt worden (in einer anderen Verhandlung). Bei den anderen Geschädigten hat er bereits vor der strafrechtlichen Verhandlung Rückzahlungen getätigt. Bei uns hat er sich nach der Verhandlung entschuldigt und einen Ausgleich versprochen, den er aber nie getätigt hat.
Herr87 schrieb:
Lieber Herr Karhausen,
Können Sie nichts außer leere Versprechungen? Seit Anfang November wollten Sie anfangen bei mir ab zu zahlen, gab Ihnen eine Woche Aufschwung weil Sie angeblich noch bei Vip am abbezahlen sind. Und als dank meldet sich der gute Herr Karhausen nicht mehr gar nichts.
pewebe schrieb:
wie wäre es denn, Sie würden in Zukunft Ihre Kunden seriös bedienen, die Arbeiten sach- und fachgerecht ausführen und sie auch zur Zufriedenheit der Kunden beenden? Natürlich sollten Sie zu normalen Geschäftszeiten erreichbar sein, eine feste Anschrift besitzen, damit Kunden Sie nicht mit Hilfe der Polizei suchen lassen müssen. Sie gehen darauf gar nicht ein, scheinen also ihr Geschäftsgebaren für völlig normal zu halten.