Stubentiger schrieb:
und selbst wenn da VB steht und noch Preisverhandlungen folgen, ist das bei Übereinstimmung trotzdem ein Kaufvertrag.
Wäre das so, wie Du und biguhu meinen, hätten wir keinen Barkauf "wie besehen", sondern einen Kauf nach den Fernabsatzrichtlinien mit entsprechend anderen gesetzlichen Vorschriften. Dann wäre ebay Kleinanzeigen überflüssig, da dieselben Regeln wie beim großen Bruder gelten würden.