Ich habe einen Auto erworben , ebay bestätigt den kauf , dann hat der verkäufer den Kauf abgebrochen und neu eingestellt , kann ich meine Rechte gelten machen oder ist es sinnlos?

amaranto schrieb:
kann ich meine Rechte gelten machen
amaranto schrieb:
Ich habe einen Auto erworben
amaranto schrieb:
ebay bestätigt den kauf
eBay schrieb:
Hallo XXX,
Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass XXX Ihren Kauf abgebrochen und als Grund Folgendes angegeben hat: XXX. Der zwischen Ihnen und dem Verkäufer abgeschlossene Vertrag bleibt davon unberührt.
Sie brauchen nichts weiter zu tun. Abhängig vom Grund für den Abbruch der Transaktion, haben Sie möglicherweise zusätzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer.
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biguhu schrieb:
Einen Kauf kann man nicht abbrechen.
Pandora schrieb:
Das wesentliche dieser Nachricht habe ich mal etwas hervorgehoben.
ebays Sülzgeblubber schrieb:
Mögliche Konsequenzen beim Abbruch eines Kaufs
Wenn Sie von sich aus einen Kauf abbrechen, ist der Käufer möglicherweise enttäuscht oder bekommt den Eindruck, dass Sie kein zuverlässiger Verkäufer sind. Zudem kann der Käufer Rechte aus dem Kaufvertrag gegen Sie geltend machen.
Wichtige Informationen zu „Kauf abbrechen“
(...)
- Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs berechtigt sind.
amaranto schrieb:
kann ich meine Rechte gelten machen oder ist es sinnlos?
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Wann verstehst Du eigentlich, dass der Punkt ob der VK vor oder nach Angebotsende "abbricht" rein rechtlich keinen Unterschied macht?
biguhu schrieb:
Ich glaube, da hast du mich gründlich missverstanden.
amaranto schrieb:
Zur Zeit warte ich auf Antwort und stellungsnahme von Ebay.
blauaeugig schrieb:
Das heisst, dass neben dem TE wohl ein weiterer Kaeufer einen gueltigen Kaufvertrag fuer exakt das selbe Auto hat.
Stubentiger schrieb:
Oder sich ein Helferlein verpusht hat?blauaeugig schrieb:
Das heisst, dass neben dem TE wohl ein weiterer Kaeufer einen gueltigen Kaufvertrag fuer exakt das selbe Auto hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Regor ()