Problem bei iPhone 5s Verkauf!

    • Problem bei iPhone 5s Verkauf!

      Hallo,
      ich habe vor ein paar Tagen ein iPhone 5s verkauft, was vermutlich Software-Probleme hatte. Bei mir hatte der Netzempfang Probleme gemacht.. Immer ab und zu stand dort "Kein Netz"

      Das habe ich auch in meine Beschreibung gepackt.
      Der Käufer hat sich jetzt gemeldet und gesagt, dass das iPhone noch andere Mängel hat und zB. bei iTunes nicht erkannt wird. (war bei mir nicht der Fall)

      In meiner Beschreibung habe ich nicht ausdrücklich geschrieben, dass Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen ist.

      Der Käufer schreibt er habe bei Apple angerufen und die reparieren alles für 150€. Ich soll ihm jetzt nochmal 60€ zuschicken. Mein Verkaufspreis war 200€.. Es war ein Austauschgerät von Apple was ein paar Monate alt war aber äußerlich wie neu. Hat der Käufer einen Anspruch auf diese 60€?

      Bzw. was ist, wenn er sagt, es konnte nicht repariert werden und er will es zurückschicken etc..

      gruß salokin
    • Wenn es erst ein paar Monate alt ist, müßte es wenn nicht Garantie dann Gewährleistung haben und die Reparatur müßte umsonst sein.
      Wie alt ist es genau?
      Was ist mit der Garantiekarte?

      Hast Du die IMEI Nummer Deines Iphones notiert? Nicht das es sich um ein anderes Iphone handelt
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • Ne, ich habe das Gerät "neu" bei einer Frau privat gekauft. Also Garantie war nicht mehr drauf, weil es ein Austauschgerät wohl war und da geben die ja nur sehr kurz Garantie drauf.

      ich kann nicht genau sagen wie alt es war. ein paar Monate..
    • auf ein Austauschgerät ist auch Garantie drauf und die gesetzliche Gewährleistung gilt auf jeden Fall, sind es bis zu 6 Monate geht man von einem Herstellungsfehler aus.
      Also setz Dich mit der Frau in Verbindung und frage nach genauem Datum und der Garantiekarte.
      Ein Austauschgerät bekommt man nicht für ein altes Handy sondern für ein neues welches nicht reparabel ist und dann gilt die Apple Garantie

      Im übrigen:

      Der BGH hat entschieden, dass die 2-jährige Frist zur Geltendmachung gesetzlicher Nacherfüllungsansprüche bei einer Ersatzlieferung in der Regel neu beginnt. BGH VIII ZR 16/05
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    • bei einem völligen Austausch des Geräts beginnt die Verjährungsfrist gem. § 212 IBGB neu zu laufen.
      Da hier keine Reparatur erfolgte, sondern ein Austausch, läuft in jedem Fall neben der Garantie- auch noch die Gewährleistungsfrist.
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