Folgender Fall:
Ein Onkel aus Sachsen ist verstorben. Die zuständige Behörde in Sachsen hat sich an die ihr benannte Nichte in Hessen mit der Forderung nach einer anteiligen Zahlung der Beerdigungskosten gewandt. Die sächsische Behörde beruft sich mit ihrer Forderung auf das sächische Bestattungsgesetz.
Erstreckt sich der Wirkungsbereich des sächsischen Gesetzes auch auf Personen, die nicht in Sachsen wohnen?
Wenn möglich, bitte auch eine nähere Erklärung. Gerne auch grundlegender Art zum Verhältnis und Wirkung der Ländergesetze auf andere Bundesländer.
Wenn der Onkel übrigens in Hessen gewohnt hätte und verstorben wäre, dann wäre die Nichte nach dem hessischen Bestattungsgesetz nicht zur Zahlung verpflichtet.
Ein Onkel aus Sachsen ist verstorben. Die zuständige Behörde in Sachsen hat sich an die ihr benannte Nichte in Hessen mit der Forderung nach einer anteiligen Zahlung der Beerdigungskosten gewandt. Die sächsische Behörde beruft sich mit ihrer Forderung auf das sächische Bestattungsgesetz.
Erstreckt sich der Wirkungsbereich des sächsischen Gesetzes auch auf Personen, die nicht in Sachsen wohnen?
Wenn möglich, bitte auch eine nähere Erklärung. Gerne auch grundlegender Art zum Verhältnis und Wirkung der Ländergesetze auf andere Bundesländer.
Wenn der Onkel übrigens in Hessen gewohnt hätte und verstorben wäre, dann wäre die Nichte nach dem hessischen Bestattungsgesetz nicht zur Zahlung verpflichtet.
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