eBay Kleinanzeigen - Ware nie erhalten, Käufer verspricht Geld seit 2 Monaten - Patrick Schulte aus Minden

    • eBay Kleinanzeigen - Ware nie erhalten, Käufer verspricht Geld seit 2 Monaten - Patrick Schulte aus Minden

      Hallo lieber Forumsmitglieder

      Ich bin neu hier und habe mich wegen o.g. Falles angemeldet. Ich hoffe auf Hilfe oder Hinweise. Ich hab bei eBay Kleinanzeigen Ende März ein gebrauchtes iPhone 5s gekauft für 140€ + 6€ Versandkosten (günstiger Preis, aber nicht übertrieben günstig). Der Verkäufer, Patrick Schulte, hatte kein PayPal und hat um Überweisung gebeten. Ich kaufe sonst nur mit PayPal oder hole die Dinge ab, ich hab die Person ausgiebig gegoogled aber nichts herausgefunden.

      Also habe ich gutgläubig das Geld überwiesen am 28.03.2016. Der Vekäufer wollte dann das Handy losschicken, als er es aber zurückgesetzt hat, wurde das iPhone defekt (auch das kommt wohl vor laut meiner Recherche). Er hat mir dann gesagt, dass er mir das Geld wieder überweisen wird und hat mich immer vertröstet mit neuen Nachrichten, ich stand / stehe also regelmäßig mit ihm in Kontakt und höre mir seine Ausreden an...Ich habe sogar schon mit ihm telefoniert (Telefonnummer stimmt also auch). Sein Facebook Profilfoto stimmt auch mit seinem Gesicht auf dem Personalausweis überein - Es müsste also tatsächlich diese Person sein.

      Bis heute kam aber kein Cent. Bei der Polizei Strafanzeige habe ich schon erstattet.

      Ich habe:
      ein Foto von seinem Ausweis
      ein Foto seiner Bankkarte (stimmt überein mit seinem Ausweis)

      Was sollte ich machen? Einen Online Mahnantrag stellen und hoffen, dass er was bewirkt?

      Adresse:
      Patrick Schulte
      Sandtrift 74
      32425 Minden


      Bankdaten:
      DE93255514800313232571

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ktrezzi ()

    • Schick die Informationen, die du hast
      - Anzeigennummer bei eBay Kleinanzeigen
      - Aktenzeichen und Polizeidienststelle
      - evtl. Mail / Whatsapp-konversation
      - Bilder der Bankkarte und des PA
      an kontakt@auktionshilfe.info


      Da Du bereits eine Strafanzeige erstattet hast, geht zumindest der strafrechtliche Teil seinen Weg.
      An dein Geld zu kommen ist eine andere Sache.
      Setze Ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen, am Besten per Einschreiben evtl.mit Rückschein.
      So erfährst Du auch, ob die Adresse stimmt.
      Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, und er bis zur gesezten Frist nicht gezahlt hat, übergib die Sache an einen Rechtsanwalt.
      Ohne Rechtsschutzversicherung steht Dir der Weg eines Mahnbescheides immer noch offen. Bedenke aber, dass Du mit den Kosten in Vorleistung gehen musst.
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.
    • Hallo Zentauer

      Danke für Deine Antwort. Nur aus Neugier, was passiert dann mit den Daten wenn ich sie an die angegebene E-Mail Adresse schicke?

      Gute Idee mit dem Einschreiben!
      Ich hab leider keine Rechtsschutzversicherung...Mahnbescheid würde 33€ kosten. Ich weiß nicht was ich machen soll :(
    • ktrezzi schrieb:

      Danke für Deine Antwort. Nur aus Neugier, was passiert dann mit den Daten wenn ich sie an die angegebene E-Mail Adresse schicke?

      So kann vom Team intern geprüft werden, ob dieses Bankkonto schonmal irgendwo genannt wurde, der Perso des Kerls eventuell ein Fake ist und im Zusammenhang mit Betrugsverdacht aufgefallen ist.
      Vielleicht kann sich auch @Schützin mal nachsehen, wenn Du dich via PN an sie wendest.


      Gruß Zentauer
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      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zentauer () aus folgendem Grund: Schrebfeihler beirchtigt

    • Danke nochmals für die Antwort!

      Ich hab es dem Team (Euch) bereits geschickt. Morgen versuche ich das Einschreiben zu verschicken.

      Im Falle dass die Adresse auf dem Ausweis nicht stimmt (aus irgendwelchen Gründen), was würde dann mit dem Mahnantrag passieren?
    • Der kann nicht zugestellt werden und wird Dir mit einem Formular zur erneuten Beantragung mit dann berichtigter Adresse zugesendet. Die aktuelle Anschrift musst Du dann selbst in Erfahrung bringen. Das geht mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt, das für die letzte bekannte und richtige Anschrift zuständig war/ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Okay, mittlerweile hat sich folgendes getan:

      Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft Bielefeld übergeben, da Patrick Schulte nicht in Minden wohnt sondern irgendwo in Bielefeld.
      Diese Woche habe ich einen Brief bekommen, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde nach § 154 (1) Strafprozessordnung und er bereits mit einer Geldstrafe belegt wurde.

      Meine Fragen:

      1.) Soll ich nun jetzt auch noch einen Mahnantrag stellen? Wie sind da die Aussichten auf Erfolg?
      2.) Kann ich irgendwo einsehen, was für eine Geldstrafe er bekommen hat? Gibt es dazu auch Aktenzeichen oder ähnliches?

      Danke für Eure Hilfe!
    • Nun, offenbar existiert die Person tatsächlich und die Ermittlungsbehörden haben ihn gefunden. Er scheint den Sachverhalt eingeräumt zu haben und hat einen Strafbefehl gegen Einstellung des Verfahrens akzeptiert und wohl auch bezahlt. Für die Strafverfolgungsbehörden ist damit der Fall erledigt.
      Patrick muss zumindest genug Geld irgendwo zusammengekratzt haben, um den Strafbefehl zu bezahlen, sonst hätte der Staatsanwalt das Verfahren wohl nicht eingestellt.
      Möglicherweise hat er dafür allerdings einfach irgendeinen anderen Käufer abgezockt, das ist garnicht mal so abwegig und kommt bei diesen real existierenden Typen, die mit eigenem Namen und eigenem Konto betrügen, durchaus häufiger vor...

      Steht in dem Schreiben die vollständige Adresse des Beschuldigten? Falls nicht, wende Dich an die im Schreiben angegebene Staatsanwaltschaft und erkundige Dich dort nach besagter Adresse, da Du nun auf zivilrechtlichem Weg Deine Ansprüche durchsetzen möchtest. Wobei ich es schon ärgerlich finde, daß der zuständige Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens nicht an die Bezahlung Deiner Forderung geknüpft hat, das ist in solchen Fällen durchaus möglich. Die Staatsanwaltschaft kassiert dann vom Beschuldigten die offene Summe treuhänderisch und überweist sie an den Anzeigenerstatter. So lief das zB bei mir im Falle einer nichtbezahlten Schadensersatz-Forderung. Fand ich mehr als sinnvoll für alle Beteiligten...

      Aber wie auch immer, hier musst Du also selbst tätig werden.
      Wie weiter oben schon beschrieben: Wenn Du die Adresse hast, schickst Du zunächst eine ordentlich formulierte Mahnung mit Fristsetzung per Einwurf-Einschreiben. In die Mahnung schreibst Du Deine Forderung zuzüglich 5,- EUR Mahngebühren für das Einschreiben und die Rennerei. Dann ein festes Datum ( nicht "binnen 2 Wochen" oä !! ), bis zu dem die Kohle auf Deinem Konto eingegangen sein muss. Sollte wenigstens 2 Wochen in der Zukunft liegen.
      Und wenn dann zum besagten Datum kein Zahlungseingang zu sehen ist, wartest Du noch 3 Tage ( damit sich nicht evtl eine schon erfolgte Zahlung mit dem Mahnbescheid überschneidet ) und schickst dann einen online-Antrag für einen Mahnbescheid an das zuständige Amtsgericht. Den Einstieg findest Du hier:
      online-mahnantrag.de/omahn/Mah…21507517931&Command=start

      Das ist im weiteren Verlauf so gut Schritt für Schritt erklärt und aufgebaut, daß man da eigentlich garnichts falsch machen kann. Du schreibst da Deine Hauptforderung rein, das sind die überwiesenen 146,- EUR. Und außerdem als Nebenforderung 10,- EUR Mahngebühren, das ist angesichts der mittlerweile aufgewendeten Zeit + Portokosten durchaus angemessen. Die Kosten für den Erlass des Mahnbescheids schlägt dann das Amtsgericht gleich automatisch am Ende mit drauf.
      Das fertig ausgefüllte Formular kannst Du dann ausdrucken, unterschreiben und per Post ans zuständige Amtsgericht schicken.
      Die melden sich dann einige Tage später und wollen von dir erstmal die Gebühren überwiesen haben, das sind um die 33,- EUR ( die dann beim Schuldner zusätzlich eingefordert werden).

      Wenn Du Glück hast, überweist Patrick dann endlich das Geld. Mit etwas weniger Glück überweist er zwar nicht, ignoriert aber den Mahnbescheid einfach. Dann wird der nach 2 Wochen rechtskräftig. Du bekommst ein entsprechendes Schreiben vom Amtsgericht, daß Du nun einen gültigen Titel gegen den Schuldner hast. Damit musst Du dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken, der seine Gebühr auch erstmal von Dir will und sie aber automatisch der einzutreibenden Summe zuschlägt ( die Summe wird für den Schuldner also mit jeder Instanz immer größer ). Dem Gerichtsvollzieher kannst Du auch gleich das Dir bekannte Bankkonto des Schuldners mitteilen und außerdem im Vollstreckungsbescheid beantragen, daß der Schuldner im Falle der angeblichen Zahlungsunfähigkeit eine eidestattliche Versicherung ( früher hieß das Offenbarungseid) abgeben muss. Wenn der Gerichtsvollzieher dann bei einem Pfändungstermin vom Schuldner das Geld bezahlt bekommt oder ersatzweise irgendetwas findet, was er pfänden kann, dann kassiert bzw pfändet er, teilt Dir den Erfolg mit und überweist das Geld an Dich.
      Evtl teilt er aber auch mit, daß der Schuldner "amtsbekannt pfandlos" ist ( wenn er nett ist, tut er das sogar schon, bevor er tätig wird, sodaß Dir die Kosten nicht entstehen). Das bedeutet, daß der Schuldner die EV bereits früher abgegeben hat. In dem Fall hast Du zwar den gültigen Titel, kannst ihn aber nicht vollstrecken lassen. Es steht Dir dann allerdings 30 Jahre lang frei, das immer wieder mal zu versuchen, vielleicht erbt der Kerl ja mal oder er wird mit zunehmendem Alter noch solide und geht irgendeiner Arbeit nach...

      Wenn Du Pech hast, legt Patrick allerdings schon gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein. Das kann er innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen tun. Du bekommst dann ein Schreiben vom Mahngericht, daß der Schuldner Widerspruch eingelegt hat.
      Das ist dann der Moment, wo Du wohl tatsächlich einen Anwalt beauftragen musst, denn dann musst Du eine Klage beim Amtsgericht einreichen, damit ein Richter den guten Patrick rechtskräftig zur Zahlung seiner Schulden bei Dir verurteilt. Die Kosten für das Verfahren musst Du vorstrecken, sie werden aber im Falle der zu erwartenden Verurteilung des Schuldners dem Beklagten auferlegt.

      PS:
    • Schützin schrieb:

      In dem Fall hast Du zwar den gültigen Titel, kannst ihn aber nicht vollstrecken lassen. Es steht Dir dann allerdings 30 Jahre lang frei, das immer wieder mal zu versuchen, vielleicht erbt der Kerl ja mal oder er wird mit zunehmendem Alter noch solide und geht irgendeiner Arbeit nach...
      Da hatte ich noch keinen und es hat sich stets eher gegenteilig nachteilig entpuppt. Einmal hat man noch für den Mahnbescheid etc. Geld ausgegeben und dann schaut man jedes Jahr. Manchmal ziehen die auch um und melden sich nicht wieder an und man verschwendet Zeit für die Adressermittlung. Nach einigen Jahren hört man dann ohnehin auf.

      Sandtrift dürfte noch zum Stadtteil Bärenkämpen gehören in dem viele sozial schwache Menschen wohnen, falls er da vorher mal gewohnt hat.

      Eine entsprchende Einstellung erfolgt meistens, weil der Täter bereits ein so grosses Strafverfahren am Hals hat, dass dasjenige was dazu kommen würde keine Rolle mehr beim Strafmass spielt:

      § 154 (1) Strafprozessordnung
      (1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
      1. wenn die Strafe ... oder die er wegen einer anderen Tat zu
      erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt

      Es ist also auch möglich, dass er demnächst eine Wohnung hat, die durch Gitterstäbe besonders gegen Einbruch geschüzt ist, damit auch keiner mit dem Gerichtsvollzieher kommen kann um ihm Geld zu klauen.
    • Danke für die ausführlichen Antworten an alle und besonders an @Schützin

      Mittlerweile hat sich wieder einiges getan, den Mahnbescheid hat er ignoriert bzw. KEINEN Widerspruch eingelegt. Weil es mir einfach nur ums Prinzip geht habe ich einen Vollstreckungsbescheid erlassen.
      Jetzt warte ich einfach ab, habe ich das richtig verstanden?

      Er hat ja schon mal eine Geldstrafe bekommen die er auch bezahlen konnte, außerdem hat er doch bestimmt ein Smartphone (wahrscheinlich ein teures) das man pfänden könnte...Unglaublich dass ich nichts weiter machen kann und ihm quasi nichts passiert? Warum bekommt er keine richtige Strafe? Von mir aus Sozialstunden oder keine Ahnung was?
    • Ich gebe euch mal ein Update, falls es jemand interessieren sollte.
      MIttlerweile sind ein paar Monate vergangen. Ich habe wie oben erwähnt, einen Vollstreckungsbescheid erlassen aber es ist sonst nichts weiter passiert. Ich bin noch immer etwas schockiert, wie so etwas sein kann.

      Gibt es noch irgendetwas, dass ich machen könnte?
    • Wie lange ist der Vollstreckungsbescheid denn schon beim Schuldner?

      http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Inkasso/Inkasso4.html schrieb:

      Ohne einen Widerspruch, kann der Gläubiger nach 2 Wochen einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Ist dieser erteilt, kann der Gläubiger mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken.
      Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner noch einmal 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides automatisch als Einspruch behandelt.
      Nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist ohne einen Einspruch wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Er kann dann bis zum Eintritt der Verjährung, also mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden.
      dann kann der Gerichtsvollzieher ja eintreiben - theoretisch, also versuchen.
    • Stubentiger schrieb:

      Wie lange ist der Vollstreckungsbescheid denn schon beim Schuldner?

      http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Inkasso/Inkasso4.html schrieb:

      Ohne einen Widerspruch, kann der Gläubiger nach 2 Wochen einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Ist dieser erteilt, kann der Gläubiger mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken.
      Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner noch einmal 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides automatisch als Einspruch behandelt.
      Nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist ohne einen Einspruch wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Er kann dann bis zum Eintritt der Verjährung, also mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden.
      dann kann der Gerichtsvollzieher ja eintreiben - theoretisch, also versuchen.
      Schon Ewigkeiten, seit dem 13. September...Aber ich habe nie wieder irgendwas von irgendjemandem gehört.
    • Haha Danke Stubentiger, LMGTZY habe ich schon lange nicht mehr gesehen ;)

      Ziemlich dumm von mir, das ganze nicht sorgfältig gelesen zu haben...

      D.h. ich organisiere mir jetzt einen Gerichtsvollzieher, leite ihm den Mahnbescheid weiter und er kümmert sich um die Vollstreckung, habe ich das richtig verstanden?
    • OKay, bei mir gibt es auch wieder Neuigkeiten und ich habe wie immer, keine Ahnung, wie ich jetzt weitermachen soll.

      Ich habe gerade mit der Gerichtsvollzieherin gesprochen und sie konnte mir sagen, dass im Oktober bereits eine Kontozwangspfändung beantragt wurde bei Patrick Schulte.

      Sie empfahl mir, auf dem Antrag für den Vollstreckungsbescheid für die Gerichtsvollzieherin entweder:

      G Abnahme der Vermögensauskunft
      G1: nach den § §802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch)


      Oder

      K: Pfändung körperlicher Sachen

      anzukreuzen. Aber wie gesagt, ich habe keine Ahnung, was "besser" ist oder mich günstiger kommt. Ich weiss doch ganz genau, dass der Patrick Schulte NICHT zu einem Termin der Vermögensauskunft erscheinen wird, geschweige denn die Tür aufmachen.

      Ich kann noch immer nicht glauben, wie einfach es ist in Deutschland, Leute zu betrügen und wie schwer es einem gemacht wird als Gläubiger, sein Geld wieder zu bekommen. Wie hätte ich denn all diese Infos bekommen sollen, ohne beispielsweise die Hilfe des Forums? Wer kann so was wissen? Man spricht ständig von Verbraucherschutz und trägt dem Kunden alles hinterher, aber solche Dinge interessiert anscheinend niemand...

      Ich bin über jeden Rat dankbar!
    • ktrezzi schrieb:

      Man spricht ständig von Verbraucherschutz und trägt dem Kunden alles hinterher,
      Tja, dafür musst du dahin gehen, wo den Kunden alles hingerhergetragen wird, in den "stationären Einzelhandel" oder zu OBI ;)

      und glaub doch nicht, dass es nicht anderswo genauso "einfach" ist, wenn es den Betrügern so leicht gemacht wird.


      Und auch bei Kleinanzeigen passiert sowas nicht, wenn man die nach "Gebrauchsanweisung" benutzt: Abholen, prüfen, bar bezahlen.

      Bist du sicher, dass die GV ... ODER ... gesagt hat? Ich dachte, man kann das wahlweise alles ankreuzen!?