*alte_eule* schrieb:
Wo hat der BGH in Verbindung mit Auktionsabbrüchen gleichzeitig den Schadenersatz bei Paketverlust bejaht?
*alte_eule* schrieb:
Und wie Stubi schon richtig angemerkt hat, ist eine zusätzliche Transportversicherung etwas anderes als das, was die Versanddienstleister bei Verlust eines sendungsverfolgten Paketes anbieten.
BTW: Versandkosten waren mit 4,5€ angegeben, für die 4,5€ gibt es aber keine Paket. Insofern würde ich hier nach wie vor nicht von Vorsatz seitens des Verkäufers ausgehen.