Sagt ja auch keiner. Der Gesetzestext lautet aber genau so, dass Schadenersatz in entstandener Höhe bei besonderer Anweisung zu leisten ist.
Jetzt ist der TE so zu stellen als habe er vertragsgemäß versendet. DHL legt den tatsächlichen Kaufpreis für den Ersatz zu Grunde.
Jetzt ist der TE so zu stellen als habe er vertragsgemäß versendet. DHL legt den tatsächlichen Kaufpreis für den Ersatz zu Grunde.