Schadensersatzanspruch bei Ebay-Auktion, wenn Verkäufer von angegebener Versandart abweicht?

    • *alte_eule* schrieb:

      Wo hat der BGH in Verbindung mit Auktionsabbrüchen gleichzeitig den Schadenersatz bei Paketverlust bejaht?
      Weiß ich nicht, habe ich aber auch nie behauptet ;)

      *alte_eule* schrieb:

      Und wie Stubi schon richtig angemerkt hat, ist eine zusätzliche Transportversicherung etwas anderes als das, was die Versanddienstleister bei Verlust eines sendungsverfolgten Paketes anbieten.
      Relevanz ? In Stubis Fall steht etwas von versichertem Versand per DHL, was allg. den Versand als Paket meint. Wo steht da bitte etwas von einer zusätzlichen Transportversicherung ?


      BTW: Versandkosten waren mit 4,5€ angegeben, für die 4,5€ gibt es aber keine Paket. Insofern würde ich hier nach wie vor nicht von Vorsatz seitens des Verkäufers ausgehen.
    • Wenn der VK sich nicht über die Versandkosten vor Einstellen der Auktion schlau macht, geht das aber nicht zu Lasten des Käufers.
      Dann muss er/ sie eben ein DHL Paket für 4,50 € verschicken, wie in der Auktion angegeben.

      Es gibt bei DHL Online- Frankierung übrigens ein versichertes Paket bis 2 kg, für 4,99 €. Das wäre passend für die Versendung eines Schuhkartons gewesen.
      Ich verkaufe selber eher seltener, meine aber dieses Paket hat vor kurzer Zeit Online frankiert bei DHL, noch 4.50 € gekostet. Und Päckchen online 3,80 €.
      Manche Privatverkäufer runden Ihre Versandkosten auch nach unten ab, um gute Sternchen bei den VSK zu bekommen. Habe auch schon versicherte DHL Pakete von Privatverkäufern für 3,50 € bekommen.

      Was ist dann, wenn jemand kostenlosen Versand oder Versand für 1 € als DHL Paket anbietet? Muss er dann im ersten Fall gar nichts verschicken und im Fall mit 1 € nur einen Briefversand, auch wenn in seinem Angebot von der Versendungsart DHL- Paket, die Rede ist?

      Ist ja auch gut möglich, dass der VK als Päckchen verschickt hat, nur ist halt nichts angekommen bisher. Und so lange Versanddauer finde ich ungewöhnlich, außer bei Büchersendung.

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    • Nun, Pandora, dann war dein Posting bzgl. des BGH wohl zwar sachlich richtig aber OT, weil kein Zusammenhang zum Paketverlust besteht.

      So etwas hilft dem TE nicht weiter sondern verunsichert nur.

      Das von Stubi gesetzte Zitat solltest du aus dem Link heraus auch im Zusammenhang lesen.

      Angeboten war nicht ein Paket mit Transportversicherung sondern:
      "Standardversand DHL-Paket"
    • Letstalk,

      ich denke, darüber sind sich alle einig.

      Es kann nicht zu deinen Lasten gehen, dass eine vertraglich nicht vereinbarte Versandart genutzt wurde und das zu deinen Lasten gehen soll.

      Deshalb hat dich die VK so zu stellen, als hätte sie es getan.
      Bei Verlust trägt nicht DHL die Kosten sondern sie selbst.
    • Daraus ergeben sich dann aber auch die Leistungen, die DHL im Falle eines Verlustes geleistet hätte.
      Die zahlen auch keinen Schadenersatz für eine Ersatzbeschaffung sondern übernehmen nur die Ausgaben, die du im Zusammenhang mit dem verlorenen Paket hattest.
    • Letstalk schrieb:

      Wenn der VK sich nicht über die Versandkosten vor Einstellen der Auktion schlau macht, geht das aber nicht zu Lasten des Käufers.
      Dann muss er/ sie eben ein DHL Paket für 4,50 € verschicken, wie in der Auktion angegeben.

      Es gibt bei DHL Online- Frankierung übrigens ein versichertes Paket bis 2 kg, für 4,99 €. Das wäre passend für die Versendung eines Schuhkartons gewesen.
      Ich verkaufe selber eher seltener, meine aber dieses Paket hat vor kurzer Zeit Online frankiert bei DHL, noch 4.50 € gekostet. Und Päckchen online 3,80 €.
      Manche Privatverkäufer runden Ihre Versandkosten auch nach unten ab, um gute Sternchen bei den VSK zu bekommen. Habe auch schon versicherte DHL Pakete von Privatverkäufern für 3,50 € bekommen.

      Was ist dann, wenn jemand kostenlosen Versand oder Versand für 1 € als DHL Paket anbietet? Muss er dann im ersten Fall gar nichts verschicken und im Fall mit 1 € nur einen Briefversand, wenn von Paket, die Rede ist?

      nicht jeder frankiert online - ich z.B. nicht, da würde ich das auch nicht von anderen erwarten

      wenn einer kostenlosen Versand anbietet, und dann nur 1 Euro für den Artikel bekommt, wäre es zwar rechtlich korrekt, auf diesen Vertragsbestandteil zu bestehen, allerdings würde ich das ganz sicher nicht und die entsprechenden VSK zahlen, solche eine Frage würde sich da gar nicht stellen - abweichen darf er ohne Absprache mit dem Käufer generell nicht, das ist völlig unabhängig der Höhe des Kaufpreises

      Letstalk schrieb:



      Ich habe selbst billigere Artikel als privater VK als Päckchen bei Ebay verschickt und es ist immer alles angekommen. An den Schwund auf dem Postweg kann ich nicht so wirklich glauben.

      ich schon - und man sollte sich auch nicht auf die beschwichtigenden Aussagen der DHL-/Postmitarbeiter verlassen, daß nur "sehr selten" etwas wegkommt. Prozentual gesehen auf das gesamte Versandaufkommen mag das stimmen, allerdings handelt sich da nicht nur um 1-,2-, oder 3-stellige Verluste

      im eBay-Forum hatte letztens eine Verkäuferin nachgefragt, da gab es solch eine Aussage auch ... und meine Antwort war: bislang ist von unseren versendeten und auch gekauften Artikeln alles angekommen, bis Anfang diesen Jahres ein Riesentrumm von Paket im Nirwana verschwunden ist - also nichtmal offen (wie Bücher- / Warensendungen) sondern sogar mit Nachweis und "versichert"
    • Letstalk schrieb:

      Das wären aber m.E. die 90 Euronen Ersteigerungspreis und die Versandkosten, die ich bezahlt habe.


      Yepp. Ganz genau.
      Und genau diesen Betrag kannst du von deiner VK fordern, sollte das Päckchen nicht doch wieder auftauchen.

      Ich wiederhole mich, weil ich es ganz zu Anfang schon mal angerissen hatte. Päckchen dauern manchmal auch 10 Werktage. Die sind seit Aufgabe bei der Annahmestelle noch nicht ganz rum. Deshalb würde ich die Hoffnung noch nicht ganz aufgeben, dass der Postmann nicht doch morgen klingelt.
      Urlaubszeit ist obendrein. Da könnte es auch noch etwas länger dauern.
    • Das stimmt so nicht.
      Wäre der VK nicht von der Versandart abgewichen dann würde es stimmen, den Ersatz den DHL leistet und das wars.
      Da der VK aber von der Versandart abgewichen ist, ist er auch verpflichtet, die Differenz zu einem Ersatzkauf einer gleichwertigen Ware zu erstatten
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • § 429 HGB + von mir benannte Urteile bzw. Besonderheiten der Onlineauktion insb. i.V.m der Wertangabe des Verkäufers in der Artikelbeschreibung.

      Bei Untergang einer kurz zuvor verkauften Sache wird der Kaufpreis zwar als Wert vermutet, aber eben nur vermutet. Ein höhere Wert kann trotzdem bewiesen werden. Steht alles in Stubis link.

      EDIT: Die DHL-AGB habe jetzt nicht studiert, ob hier evtl. irgendetwas abweichendes geregelt ist. Zusätzlich darf die Verkäuferin aber auch erst mal den Beweis erbringen das überhaupt irgendwas von ihr versendet wurde.

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    • Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).

      so steht es bei ebay privatverkauf
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Gilt das alles so für den Verkauf von und an Privat? Ich werde mir die entsprechenden Paragraphen mal genau durchlesen. Falls bis zum 15. Juli kein Päckchen bei uns ankommt, werde ich mir genau überlegen, wie ich vorgehe.
      Falls das Päckchen eintrifft ( was ich sehr hoffe), teile ich Euch das auf jeden Fall mit.

      Jedenfalls lieben Dank, an Euch alle, die hier geantwortet haben, für die guten Hinweise!

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    • ok, drehen wir uns weiter und zitieren wir Absatz 2:

      "(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich."

      Ich kann an keiner Stelle erkennen, dass unser TE eine "besondere Anweisung" dazu erteilt hat. Der Versand als DHL-Paket wurde vom VK angeboten, unser TE hat das Angebot angenommen. Es wurde somit Vertragsbestandteil. Eine zusätzliche Klarstellung zur Versandart nach dem Missverständnis bzgl. des Überweisungsbetrages ist nicht erfolgt.
    • Letstalk,

      jetzt scheinst du etwas ruhiger. Eine zusätzliche Anzeige bei der Polizei kannst und sollst du natürlich bei Nichtauffinden der Sendung trotzdem auch aufgeben. Diese Anzeige richtet sich aber gegen Unbekannt.

      Deine VK hat einen Fehler gemacht. Das allein ist aber so kein Straftatbestand sondern macht sie nur zivilrechtlich haftbar.

      Darüber sind sich hier auch alle so weit einig. "Streitpunkt" ist nur noch die Höhe.
    • Wieso brauche ich denn als Käufer eine besondere Anweisung?
      Der Verkäufer hat ein Paket in der Beschreibung angeboten,dann will ich auch ein Paket haben und kein unversichertes Päckchen.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel