Käufer zahlt nicht...

    • Käufer zahlt nicht...

      Hab am 17.7. einen Artikel für 640 € verkauft per Auktion. Hab dem Verkäufer direkt darauf hin die Rechnung geschickt.
      Bis heute hat er nicht bezahlt. Am 20.07. hab ich ihn gefragt ob er schon überwiesen hat, da ich noch andere Pakete zur Post
      bringen muss. Er hat sich nicht auf die Mail gemeldet. Am 22.7. hab dann nochmals probiert den Käufer zu erreichen. Wieder keine Reaktion.
      Hab heute dann einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikel eröffnet, da ich etwas in Zugzwang bin. Brauche das Geld unbedingt bis ende des Monats.
      Hab auch schon 2 Telefonnr. rausbekommen, aber da meldet sich auch niemand. Was komisch ist, das Versand und Accountadresse 2 verschiedene sind.


      Ich weiss ja das der Käufer rechtlich 30 Tage Zeit hat die Rechnung zu begleichen... Gilt das auch bei Privatverkäufen ?
      Wenn man nicht direkt bezahlen kann, dann sollte man doch auch nicht bieten bzw. dem Verkäufer doch wenigstens gerade bescheid sagen.
      Und nun kommt nicht damit das der ja im Urlaub sein kann oder sonst was. Der konnte ja auch auf meinen Artikel bieten, das ging ja auch !

      ebay.de/itm/201622637632?ssPag…_trksid=p3984.m1559.l2649

      Der Name des Käufers bei Ebay lautet MarcGramlich2011. Was seltsam ist, das er als Verkäufer ziemlich schlechte Bewertungen hat.

      ***In Titel und Text den VERkäufer sinnstiftend zum Käufer geändert***

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    • Entweder ist das ein großer Schludrian, und nimmt Pünktlichkeit nicht so ernst, oder der ist vielleicht tatsächlich öfter mal ungeplant krank?

      Die drei Roten stammen wohl von Weihnachten 2013, die erste rot bewertete Lieferung war am 17.12 gekauft worden, kein glücklicher Termin, wenn Schludrigkeit und Weihnachtsversandhandel zusammentreffen. (die andern Käufe sind nach den Nummern aus der gleichen Zeit)

      Wenn du eine ausreichene Zahlungsfrist gesetzt hast, die der nicht erfüllt hat, dann kannst du vom VERkauf zurücktreten.

      BGB § 323 gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
      Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
      (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
      Bilder
      • 'eBay-Bewertungsprofil für marcgramlich2011' - feedback_ebay_de_ws_eBayISAPI_dll_ViewFeedback2&userid=marcgramlich2011&.png

        135,76 kB, 1.328×2.285, 172 mal angesehen
    • A: Die 30 Tage dürften hier direkt keine Anwendung finden, laut eBay-AGB hat die Zahlung aber unverzüglich zu erfolgen.
      B: Wenn du das Geld dringend benötigst, wobei ich sowas allgemein immer empfehle, ist neben dem Gewährleistungsausschluss auch ein Zahlungsziel ins Kleingedruckte zu schreiben. Dann kannst du nach 7~14 Tagen den Artikel einfach neu einstellen und hast deutlich weniger Unsicherheit/Aufwand
      C: Bei hochpreisigen Artikeln würde ich dann zusätzlich auch eine Vertragsstrafe von 30% einsetzen, sofern die Zahlung nicht innerhalb von X Tagen erfolgt. (Diese Klausel verliert aber ihre Gültigkeit bei dauernder Verwendung, also wirklich nur bei den teuren Artikeln verwenden)


      Aber trotzdem muss ich Sternchen zustimmen, es ist gerade mal knapp eine Woche vergangen. Und eine sofortige Zahlung/Versand ist zwar immer wünschenswert, aber eben nicht zwingend. Wenn du das Geld so schnell benötigst, dann hättest du es in der Auktion vermerken müssen.
    • Also am 30.7. sind 13 Tage vergangen. Wenn ich bis dahin nicht wenigstens eine Nachricht bekomme von dem Käufer stell ich den Artikel neu ein bzw. versuche
      es an den zweit höchstbietenden zu verkaufen.

      Kommt mir nur alles sehr komisch vor. Auch mit den 2 Adressen ect.....

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    • Riplex schrieb:

      Also am 30.7. sind 13 Tage vergangen.
      du hast kein genau definiertes Zahlungsziel angegeben (unverzüglich heißt ohne Verzug, ist aber zeitlich nicht definiert), darum musst du nun eine Nachfrist :!: mit genauem Zahlungziel setzen. Angemessen ist nach mehrfacher Meinung 10 - 14 Tage, das aber als genaues DATUM, das ganze schriftlich per Post.



      http://www.blkk.de/frist-mahnung/ schrieb:

      Aber welche Frist ist angemessen? Hier gilt, dass eine Frist von 10 Werktagen bzw. 14 Wochentagen von den meisten Gerichten als angemessen eingestuft wird. Längere Fristen können zwar gewährt werden, aber kürzere Fristen werden oft nicht anerkannt, da durch das Versenden der Post bereits 1 - 3 Tage vergehen können. Auch eine Banküberweisung, wenn auch heute eher unüblich, kann schon einmal bis zu 3 Tagen dauernd.




      http://www.it-recht-kanzlei.de/mahnung-anleitung.html schrieb:

      Achtung: Will der Verkäufer von seinem ihm bei Ausbleiben der Leistung zustehenden Gestaltungsrecht des Rücktritts (dazu mehr unter Punkt C.) Gebrauch machen, ist zuvor grundsätzlich der erfolglose Ablauf einer gesetzten Nachfrist erforderlich. Spätestens die zweite Mahnung sollte insofern eine Fristsetzung enthalten. Fristlose Mahnungen genügen diesem Rücktrittserfordernis nicht.
    • hierpk schrieb:

      Verkäufer zahlt nicht.....

      Vor einer Stunde
      Neu

      Hab am 17.7. einen Artikel für 640 € verkauft per Auktion. Hab dem Verkäufer direkt darauf hin die Rechnung geschickt.

      Vielleicht kann mal jemand den Titel ändern!
      Als Verkäufer würde ich auch nichts bezahlen!


      Sorry, die ganze Sache macht mit ein bissl durcheinander. Das mit dem 2 Adressen finde ich seltsam.
      Einmal Marc und Heike Gxxx und einmal nur Marc Gxxx. Beide Adressen liegen 15 km ausseinander.

      Ich hab dem Käufer am 23.7. eine Zahlfrist bis zum 28.7. gesetzt. Er kann sich auch melden und mir sagen wann er überweist.
      Wenn ich was verkaufe, dann gehe ich davon aus das umgehend bezahlt wird ! Heute dauern Banküberweisungen im Inland gerade mal 1-2 Tage, wenn überhaupt.

      Wenn das alles noch länger dauert, kann ich der Provision auch noch hinterherlaufen.


      Redaktion: Namen editiert! Bitte unterlasse es, Realdaten deiner Käufer öffentlich zu posten.
    • Riplex schrieb:

      Sorry, die ganze Sache macht mit ein bissl durcheinander. Das mit dem 2 Adressen finde ich seltsam.
      Hast du dir noch nie was ins Büro, deinen Sport-, Drohnen-, Segelflieger- oder sonstigen Verein schicken lassen? Oder etwas als Geschenk gekauft und direkt anliefern lassen?

      Abgesehen davon - bevor du das Geld nicht hast, musst du ja auch nicht versenden. Und auch dann würde ich, wenn ich eh schon schreibe, auch noch mal die Lieferadresse/adressat bestätigen lassen (manchmal vergisst auch einer auch nur, dass er bei Ebay beim letzten Kauf die Lieferadresse geändert hatte)

      Vielleicht soll dieses Teil einfach nicht in die Zweizimmerwohnung sondern zum "Schrebergarten" geliefert werden?
    • Riplex schrieb:

      Also am 30.7. sind 13 Tage vergangen. Wenn ich bis dahin nicht wenigstens eine Nachricht bekomme von dem Käufer stell ich den Artikel neu ein bzw. versuche es an den zweit höchstbietenden zu verkaufen.

      Kommt mir nur alles sehr komisch vor. Auch mit den 2 Adressen ect.....
      Sei vorsichtig mit dem erneuten Einstellen oder Verkaufen. Schließe den Fall wegen nicht Zahlens (du hast doch einen eröffnet?) und schreib dem Käufer, das du von Kaufvertrag zurücktrittst, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt.
      Erst dann kannst du den Artikel beruhigt wieder verkaufen.

      Vielleicht kann der Käufer auch erst bezahlen, wenn sein Geld am Monatsende kommt? Ich habe sowas schon erlebt und finde es okay, bin allerdings der Meinung, dass man als Käufer sowas auch kommunizieren soll. Macht aber nicht jeder.

      Ich finde das mit den zwei Adressen nicht seltsam. Ich lass mir größere Sachen auch oft zum Arbeitsplatz schicken. Dafür gibt es ja eine extra Lieferadresse.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Ebay sagt das der Käufer den Betrag sofort zu überweisen hat. Man geht von 4 Tagen aus......

      Wenn man sich bei Ebay anmeldet hat man die AGBs akzeptiert.

      Der Käufer hat die möglichkeit gehabt sich zu melden bzw. mit mir ein anderes Zahlungsziel wie diese 4 Tage zu vereinbaren.

      Wenn kurz vor Auktionsende noch bieten kann, dann kann ich mich auch melden. Und das mit dem Geld am Monatsende ist doch wohl ein Scherz, oder ?

      Ich gehe ja auch nicht in einen Laden, kauf mir mir ein vermeintliches Angebot und sage dann an der Kasse das ich das Gerät erst in 3 Wochen bezahle und es dann abholen komme, da

      ich erst ende des Monats Geld zu Verfügung habe.

      Oder krank sein ect, da kann man genauso bescheid geben. Oder in den Urlaub fahren... Ja klar, ich biete schnell bin Höchstbietender und fahr dann 2 Wochen gemütlich in den Urlaub ohne Handy ect.

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    • Riplex schrieb:

      Wenn man sich bei Ebay anmeldet hat man die AGBs akzeptiert.

      Das betrifft aber erstmal nur das Verhältnis Käufer zu Ebay. Ebay hat keinen Zahlungstermin gesetzt! Und der Kaufvertrag wird zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen - Ebay hat nur den Marktplatz und kann die Standgebühr berechnen und zum Feierabend oder nach Lust und Laune den Platz räumen. Zum Beispiel.

      Riplex schrieb:

      Man geht von 4 Tagen aus......
      DAS ist kein Zahlungsziel. Und das Ebay (und ganz besonders der schlecht entlohnte und nochschlechter geschulte "Kundendienst") von den diversen gesetzlichen Bestimmungen für Käufer und Verkäufer wenig und wenn überhaupt nur Ahnung hat, kannst du hier an vielen Stellen nachlesen.

      Ruf noch zweimal an und du bekommst noch zwei Meinungen, und du kannst davon ausgehen, dass auch dem Käufer nach dem Mund geredet werden würde, wenn der nett und freundlich mal nachfragt.
    • NUnd das mit dem Geld am Monatsende ist doch wohl ein Scherz, oder ?

      Sternchen schrieb:

      Du jammerst doch selber rum das du die Kohle bis zum Monatsende brauchst, also bist du selber klamm wie es scheint, aber anderen gestehste das nicht zu?
      Nee, die 3 € Verkaufsprovision bei EBay Plus gilt nur noch bis 31.7. Wenn er jetzt nicht bezahlt dann entstehen mir durch Neueinstellen weitere Kosten ab 1.8.
    • Pandora schrieb:


      C: Bei hochpreisigen Artikeln würde ich dann zusätzlich auch eine Vertragsstrafe von 30% einsetzen, sofern die Zahlung nicht innerhalb von X Tagen erfolgt. (Diese Klausel verliert aber ihre Gültigkeit bei dauernder Verwendung, also wirklich nur bei den teuren Artikeln verwenden)
      ...
      Irrtum. Die Klausel wird erst gar nicht gültig, da auf diese Art keine Vertragsstrafe wirksam festgelegt werden kann.
    • Stubentiger schrieb:

      Ebay hat keinen Zahlungstermin gesetzt!

      Naja, ist so nicht ganz korrekt.

      ebay-AGB §6 Nr 9 schrieb:

      Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.

      Also nicht mal "unverzüglich" sondern sogar "sofort". Vermutlich noch besser, wenn man erst mal zahlt und dann was bebietet. Oder erst mal zahlen on den Rest krieje mer später... (frei nach Prof. Schnauz)

      Dass die AGB nur das Verhältnis zwischen NUtzer und ebay regeln ist so auch nicht ganz richtig. Spätestens seit dem BGH-Urteil zur Digitalknipse sollte bekannt sein, dass die durchaus auch die Art regeln, wie die Verträge zwischen den Parteien zustandekommen und reguliert sind.



      Heiner.Hemken schrieb:

      Irrtum. Die Klausel wird erst gar nicht gültig, da auf diese Art keine Vertragsstrafe wirksam festgelegt werden kann.

      Hast Du dazu auch 'ne belastbare Quelle? Mit fiele dabei allenfalls §§305ff BGB ein. Solange das - wie Pandora ja ebenfalls feststellt - aber keine Klausel ist, die de jure AGB darstellenm weil sie eben nur in Ausnahmefällen einzelvertraglich auftauchen, greift das nicht. Du solltest also schon was besseres als Argument auf der Pfanne haben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • achja, gerade von einem Käufer erhalten


      Hallo, ich habe das Geld am Freitag überweisen. Leider hatten sie kein PayPal, daher ging es nicht eher



      Kauf war am 8.8., überwiesen wurde dann wohl am 19.8.? :S
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

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