Hallo,
kurz zu mir: Ich bin als privater Verkäufer bei eBay angemeldet.
Ich mache hobbymäßig Gewinnspiele und verkaufe Dinge, die ich gewinne und nicht brauchen kann (es ist ja Zufall, was man gewinnt und es ist viel "Krempel" dabei) bei eBay. Die Sachen sind dann natürlich neu, denn sie sind ja gewonnen und nicht gebraucht. Aber halt auch nicht erworben. Wie gesagt, ist ein Hobby.
Jetzt hab ich eben das hier per eBay-Nachricht bzw. per "Frage zum Artikel" erhalten:
Wie ist das einzustufen?
kurz zu mir: Ich bin als privater Verkäufer bei eBay angemeldet.
Ich mache hobbymäßig Gewinnspiele und verkaufe Dinge, die ich gewinne und nicht brauchen kann (es ist ja Zufall, was man gewinnt und es ist viel "Krempel" dabei) bei eBay. Die Sachen sind dann natürlich neu, denn sie sind ja gewonnen und nicht gebraucht. Aber halt auch nicht erworben. Wie gesagt, ist ein Hobby.
Jetzt hab ich eben das hier per eBay-Nachricht bzw. per "Frage zum Artikel" erhalten:
Guten Tag,
Sie handeln hier gewerbsmäßig mit Neuware, die Sie einzig zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben haben, und das in nicht geringem Umfang. Stellen Sie Ihr Mitgliedskonto UMGEHEND auf ein gewerbliches Konto um. Es wurden Screenshots von allen ihren Artikeln, auch von den bereits beendeten, angefertigt. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine ausführliche Abmahnung werden vorbereitet falls Sie nicht binnen 3 Tagen 49 Euro für diese Abmahnung überweisen an
xxx
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Wie ist das einzustufen?