Gebrauchte Geräte verkaufen / Gewährleistung

    • Gebrauchte Geräte verkaufen / Gewährleistung

      Hallo zusammen!

      Erst mal ein großes Lob an dieses Forum. Ich habe hier schon viele interessante Informationen gefunden.

      Ich habe folgende Frage:

      Ich möchte (als Firma) bei eBay gebrauchte Geräte verkaufen, die wir nicht mehr benötigen.
      Ich habe jetzt also zum Beispiel ein Fax, welches eigentlich noch voll funktionsfähig ist.
      Müsste ich dann darauf auch 1 Jahr Gewährleistung geben?
      Was bedeuten würde, wenn es kaputt geht, muss ich es zurücknehmen???
      Oder wie sieht das aus?


      Andreas
    • RE: Gebrauchte Geräte verkaufen / Gewährleistung

      Als gewerblicher Verkäufer kannst Du die Gewährleistungspflicht nicht ausschleißen, auch wenn der Käufer damit einverstanden ist. Das ist ja das schwachsinnige an der Gestzesänderung von vor 2 Jahren.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Gebrauchte Geräte verkaufen / Gewährleistung

      Sagen wir mal so: Gewerbliches handeln heißt doch eigentlich, daß man Dinge in regelmäßigen Abständen verkauft und damit eine Gewinnerzielabsicht hegt. Weiterhin ist davon auszugehen, daß dadurch "der Lebensunterhalt" finanziert werden soll ...

      Ich persönlich sehe das in Deinem Fall nicht so. Du schreibst zwar ehrlicherweise, daß Du Sachen aus Deiner Firma verkaufen möchtest, da diese nicht mehr benötigt werden und jemand anderes vielleicht Interesse daran hat. Wenn man das Wort Firma liest, geht man im Grunde auch von einem gewerblichen Händler aus.

      Verkauf die Sachen als Privatperson !! Wenn ich (als Beispiel) meine Selbständigkeit aufgebe und die in meinen Büroräumen befindlichen Sachen verkaufe, da nicht mehr benötigt, verkaufe ich sie privat ... und nicht gewerblich. Demnach fällt hier die Sachmängelhaftung weg.

      Natürlich soll dies kein Ansporn dafür sein, die Gewährleistung / Sachmängelhaftung zu umgehen, es soll lediglich dazu dienen, daß Du Deine nicht mehr benötigten Sachen bei eBay verkaufen kannst.

      Das ist ja das schwachsinnige an der Gestzesänderung von vor 2 Jahren.


      Kommt drauf an ... wenn man wie u.a. "Foto Walser" gewerblich bei eBay handelt, ist das Gesetz schon käuferfreundlich und auch gut so !!! Und von diesen Händlern gibt es ja mittlerweile mehr als genug bei eBay. Viele versuchen noch immer die SMH zu umgehen ... tztztz !!
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Gebrauchte Geräte verkaufen / Gewährleistung

      Viele versuchen noch immer die SMH zu umgehen ... tztztz !!

      Der Käufer muß aber schon vor der Gebotsabgabe den Gewährleistungsauschluß akzeptieren (geht nur bei Privatverkäufen). Wenn er das nicht will, braucht er ja nicht zu bieten. Ich zum Beispiel würde bei KFZ sehr gerne auf die Sachmängelhaftung und Gewährleistung verzichten, um billig an Autos zu kommen.
      Deswegen kann mann ja bei Händlern auch keine preiswerten Gebrauchtwagen mehr kaufen :O.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)