Warnung vor folgendem Bankkonto: IBAN: DE23213522400189878598 / BIC: NOLADE21HOL / gehackte eBay Konten

    • Warnung vor folgendem Bankkonto: IBAN: DE23213522400189878598 / BIC: NOLADE21HOL / gehackte eBay Konten

      Gehacktes eBay-Konto:
      http://www.ebay.de/usr/apollo17mir

      Konto-Angabe:
      Manuel Budzynski
      Sparkasse Holstein/Eutin
      Iban DE23213522400189878598
      Bic NOLADE21HOL

      Nach "alter" Schreibweise:
      Kontonummer 0189878598
      BLZ 2321352240

      Klassisches Schema: eBay-Accountbesitzer und Kontoinhaber weichen voneinander ab. Laut eBay-Account hatte der Besitzer ausschließlich positive Bewertungen (151), der Account existiert seit 2001.
    • Nachtrag.
      Account und Artikelbeschreibung wirkten sehr seriös...Angebot ist noch online: ebay.de/itm/232078002974, Ebay wird die Sache sicher in nächster Zeit aus dem Netz nehmen.
      Die verwendeten Fotos sind nicht einfach über die Google-Bildersuche zu finden, musste ganz schön recherchieren, bis ich sie fand.

      Sollte jemand weitere Fälle zu der oben genannten Kontonummer finden, bitte hier posten.

      Lieben Dank =)
    • Japp. Ich hatte es bei meinen ersten Anläufen nicht gefunden...es ist kein Foto, das man üblicherweise bei Auktionen dieses Artikels findet. Selbst Google spuckte es nicht aus...ich musste extra-große Bilder suchen.
      Übrigens: der Händler/Hacker hatte nach Zahlungserhalt eine DHL-Sendungsnummer erzeugt, wahrscheinlich um Zeit zu schinden. Natürlich wurde der Artikel nie zur Post gebracht.
    • eBay hat mir gerade die Bestätigung geschickt, dass es sich um einen "wahrscheinlich kompromittierten" Account handelt.
      Ich denke mal, man muss die Mahnungs-Einschreiben trotzdem an die Verkäuferadresse schicken, damit rechtlich alles abgesichert ist? Weiß jemand von Euch, ob das so ist?
    • Was willst Du mit einer Mahnung per Einschreiben an den Accountinhaber erreichen? Das ist rausgeschmissenes Geld ( obwohl das angesichts der Kaufsumme kaum noch ins Gewicht fällt ). Aber es macht überhauptkeinen Sinn.
      Das Geld ist weg, vom Accountinhaber kannst Du das nicht zurückfordern.
      Dir bleibt nur noch eine Anzeige bei der Polizei wegen Betruges.
      Falls sich im Zuge der Ermittlungen irgendwann herausstellen sollte, daß der angebliche Inhaber des Bankkontos tatsächlich existiert und auch dieses Konto selbst eröffnet hat, also als Finanzagent tätig war, kannst Du allenfalls versuchen, von dem das Geld zurückzufordern.
      Allerdings sind Finanzagenten meist finanziell ziemlich klamm,. sodaß da wahrscheinlich auch nichts zu holen wäre...
    • Aber wegen was willst Du denn den Accountinhaber verklagen??

      Auf Schadensersatz verklagen könntest Du hier nur den Täter, also denjenigen, der das betrügerische Angebot unbefugt eingestellt hat, sofern der jemals gefasst wird.
      Oder allenfalls den Inhaber des Bankkontos, auf das Du überwiesen hast, sofern der tatsächlich existiert und das Konto auch selbst eröffnet hat. Wenn dem hingegen der Ausweis gestohlen wurde und er nachweisen kann, daß das bereits vor der Kontoeröffnung geschah, haftet er natürlich auch nicht für ein Bankkonto, das er überhauptnicht kennt.
      In beiden Fällen müsstest Du das Einschreiben mit Deiner Forderung samt Fristsetzung aber natürlich an die ladefähige Anschrift desjenigen senden, den Du auch verklagen willst. Und das ist nun mal nicht der Accountinhaber...