Die Berliner Zeitung berichtet heute über eine bedenkliche Entwirklung im Bereich der Strafverfolgung.
Unter der Überschrift
Taschendiebstahl: Experten kritisieren schnelle Einstellung von Ermittlungen
erschien dort heute folgende Meldung:
Die immer wieder gemachte Erfahrung von Personen, die im Internet mit Luftware und Dreiecksbetrug über den Tisch gezogen wurden ist heute schon, dass viele Polizeidienststellen solche Anzeigen nur auf nachdrückliche Aufforderung aufnehmen.
Nun werden in Berlin auch noch "von ganz oben" Anweisungen erteilt, dass bei Straftaten, die erfahrungsgemäß eine geringe Aufklärungsquote haben, kaum oder gar nicht mehr ermittelt werden soll. Natürlich steht hier Fahrraddiebstahl und Taschendiebstahl. Aber bereits die Erfahrung mit der Aufnahmefreudigkleit der Beamten beim Online-Betrug zeigt mehr als deutlich, dass diesen Straftaten offenbar eine noch geringere Aufklärungsquote beigemessen wird als dem Taschendiebstahl.
Freundlicherweise ist bei Online-Betrug auch noch die Herkunft des Täters unbestimmt. Die Polizeidienststelle, die eine solche Anzeige aufnimmt leitet sie selbstverständlich an die Behörden am Wohnort des Täters weiter. Das ist so vorgesehen und im Grunde auch sinnvoll, weil ein Täter bei Ermittlung ja vernommen werden soll. In diesem Fall wird es aber wohl eher dazu führen, dass alle Online-Betrüger nach Berlin "umziehen". Dort muss ja nicht mehr nachhaltig und gründlich ermitelt werden, im Gegenteil stellt Herr Kandt quasi einen Freibrief für Einzelfälle von Kleinkriminalität mit geringem Schaden aus. Aber auch ein Fahrrad kann mal eben 1000 Euro kosten und in einem Geldbeutel können durchaus mehrere hundert Euro sein. Wir bekommen hier also schon eine Vorstellung davon, welche Schadenshöhe für die Berliner Polizei so "unerheblich" ist, dass bereits die Polizei und nicht die Staatsanwaltschaft eine Einstellung der Ermittlungen aus eigenem Ermessen verfügen kann.
Sehr bedenklich ist die Entwicklung, dass dann tatsächlich Serientaten nicht mehr erfasst und daher auch nicht mehr als solche erkannt werden können. Gerade im Bereich Online-Betrug ist regelmäßig von organisierten Strukturen und Serientaten auszugehen. Erkennbar wird das dann aber auch dann nicht mehr sein. Schon heute ist diese Erkennung schwierig, weil aus Datenschutzgründen eine Zusammenführung von Taten nach Tatmuster in INPOL schwer bis gar nicht möglich (bzw gestattet) ist. Aber selbst dann müssten diese Taten als solche dort ermittelt und eingetragen worden sein.
Wie heisst es am Schluss des Artikels? "Fahnder bezeichnen die neue Regelung als Legalisierung von Straftaten auf Kosten der Opfer"?
Nein. Ich bin kein Fahnder. Aber ich bezeichne das ebenfalls so. Und zwar aus Gründen der kleinkariert.knickerigen Kostenersparnis eines permanent am Rande des Bankrotts lavierenden Stadt-Staates, der sich zwar ewige Dauerbaustellen ohne Lichtschalter aber mit exponentiell zur Bauzeit steigenden Kosten leisten möchte, aber nicht mal mit Hilfe des Länderfinanzausgleichs Mittel für eine effektive Strafverfolgung stellen kann.
Zwar weist die PKS für 2015 im Bereich des Warenbetrugs (Schlüsselnummer 511300) eine satte Aufklärungsquote von 79,3% auf, jedoch dürfte die Dunkelziffer der nicht angezeigten und daher in der Statistik nicht erfassten Taten auch aufgrund des geschilderten und hinreichend bekannten Verhaltens der Beamten, denen man die Worte "ebay" und betrogen" in einem Satz entgegenschleudert, verhältnismäßig hoch sein. Auch werden unter diesem Schlüssel nur die Taten erfasst, die über "deutsche" IP-Adressen begangen wurden. Der Haken bei dieser Art der Erfassung besteht daher vermutlich auch darin, dass die IP-Adressen von ebay sämtlich auf die USA verweisen und bei entsprechend langatmiger Reaktion sowohl des Opfers als auch der Ermittlungsbehörden die IP-Adresse des Täters überhaupt nicht mehr ermittelbar ist.
Unter der Überschrift
Taschendiebstahl: Experten kritisieren schnelle Einstellung von Ermittlungen
erschien dort heute folgende Meldung:
Berliner Zeitung vom 11-10-2016 schrieb:
Berlin -
Die Entscheidung des Polizeipräsidenten Klaus Kandt, die Ermittlungen bei Delikten der minderschweren Kriminalität, die wenig Aussicht auf Erfolg haben, einzustellen, sorgt bei der Polizei für Diskussionen. Die Berliner Zeitung hatte am vergangenen Wochenende über die Entscheidung des Polizeichefs berichtet, bei Taschendiebstählen nur dann Ermittlungen einzuleiten, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben. Eine entsprechende Geschäftsanweisung war bereits im vergangenen Jahr erlassen worden. Sie bezog sich jedoch nicht auf Taschendiebstahl, sondern auf den Klau von Fahrrädern.
Stetige Zunahme der Fälle
Jetzt gilt diese Anweisung auch für Taschendiebstähle. Deren Zahl hat seit 2009 stetig zugenommen. Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei fast 40.400 Fälle. Das ist eine Steigerung von knapp 8300 Fällen im Jahr zuvor. Die Aufklärungsquote dagegen blieb unverändert niedrig und liegt heute bei rund vier Prozent. Bei diesen Zahlen habe es nur dann einen Sinn zu ermitteln, wenn es auch erfolgversprechend ist, teilte die Polizeiführung mit.
Das sieht der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) anders. „Es macht keinen Sinn zu ermitteln, wenn es nichts zu ermitteln gibt. Die Frage aber ist, wer diese Entscheidung trifft und ob dazu ausreichend fachlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird“, sagt der BDK-Landesvorsitzende Michael Böhl.
Tatserien seien nicht immer sofort zu erkennen, sagen Ermittler. Dazu sind langjährige Erfahrungen nötig. Häufig reisen organisierte Diebesbanden aus Osteuropa nach Berlin. Sie reisen immer auf den selben Wegen und nutzen immer die selben Kontakte in der Stadt, bevor sie auf Diebestour gehen.
Diese Kontakte müsse der Fahnder kennen, und er muss auch über die innere Struktur der Clans Bescheid wissen, um sie zu überführen. In der Vergangenheit seien Erfolge erzielt worden, weil die Akten der nach einfachsten Mustern begangenen Diebstähle offen blieben, wissen Polizisten.
„Wenn nun ein Fahnder weiß, dass ein zunächst harmlos anmutender Fall schnell eingestellt werden kann, ist eine qualitative Prüfung, so wie sie vorgeschrieben ist, zweitrangig.“ Mit der Ausweitung der Anordnung geht es vor allem darum, Aktenberge abzubauen, sind sich Gewerkschafter einig. Das sorge für Freude in der Politik und für weitere Einsparungen bei der Polizei. Die Hoffnung, weiteres Personal zu bekommen, schwindet weiter.
Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoLG), sagt auch: „Es besteht die Gefahr, dass bei einer unkomplizierten Einstellung eines Verfahrens eine Tatserie unentdeckt bleiben kann.“ In der Strafprozessordnung, in der Ermittlungen gesetzlich geregelt sind, stehe nichts von Bagatelldelikten. „Jede angezeigte Straftat hat das Recht, ermittelt zu werden“, so der Gewerkschafter. Allerdings räumt auch Pfalzgraf ein, dass nicht so lange ermittelt werden muss, bis das Verfahren tot ist.
Staatsanwälte sind gelassen
Auch für ihn ist es klar, dass mit der Geschäftsanweisung der Arbeitsumfang verkleinert wird, ohne zusätzliches Personal einstellen zu müssen. Staatsanwälte sehen die Diskussion gelassen. Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, die zur Aufklärung des Falls führen könnte, wenn alles getan ist, wird der Fall eingestellt, sagt ein Staatsanwalt. Aber auch er räumt ein, dass das Ermessen, das zu entscheiden, von Kollege zu Kollege unterschiedlich ist. „Auch bei uns fehlt Personal. Der Druck ist immens“, so der Jurist.
Fahnder bezeichnen die neue Regelung als Legalisierung von Straftaten auf Kosten der Opfer.
Die immer wieder gemachte Erfahrung von Personen, die im Internet mit Luftware und Dreiecksbetrug über den Tisch gezogen wurden ist heute schon, dass viele Polizeidienststellen solche Anzeigen nur auf nachdrückliche Aufforderung aufnehmen.
Nun werden in Berlin auch noch "von ganz oben" Anweisungen erteilt, dass bei Straftaten, die erfahrungsgemäß eine geringe Aufklärungsquote haben, kaum oder gar nicht mehr ermittelt werden soll. Natürlich steht hier Fahrraddiebstahl und Taschendiebstahl. Aber bereits die Erfahrung mit der Aufnahmefreudigkleit der Beamten beim Online-Betrug zeigt mehr als deutlich, dass diesen Straftaten offenbar eine noch geringere Aufklärungsquote beigemessen wird als dem Taschendiebstahl.
Freundlicherweise ist bei Online-Betrug auch noch die Herkunft des Täters unbestimmt. Die Polizeidienststelle, die eine solche Anzeige aufnimmt leitet sie selbstverständlich an die Behörden am Wohnort des Täters weiter. Das ist so vorgesehen und im Grunde auch sinnvoll, weil ein Täter bei Ermittlung ja vernommen werden soll. In diesem Fall wird es aber wohl eher dazu führen, dass alle Online-Betrüger nach Berlin "umziehen". Dort muss ja nicht mehr nachhaltig und gründlich ermitelt werden, im Gegenteil stellt Herr Kandt quasi einen Freibrief für Einzelfälle von Kleinkriminalität mit geringem Schaden aus. Aber auch ein Fahrrad kann mal eben 1000 Euro kosten und in einem Geldbeutel können durchaus mehrere hundert Euro sein. Wir bekommen hier also schon eine Vorstellung davon, welche Schadenshöhe für die Berliner Polizei so "unerheblich" ist, dass bereits die Polizei und nicht die Staatsanwaltschaft eine Einstellung der Ermittlungen aus eigenem Ermessen verfügen kann.
Sehr bedenklich ist die Entwicklung, dass dann tatsächlich Serientaten nicht mehr erfasst und daher auch nicht mehr als solche erkannt werden können. Gerade im Bereich Online-Betrug ist regelmäßig von organisierten Strukturen und Serientaten auszugehen. Erkennbar wird das dann aber auch dann nicht mehr sein. Schon heute ist diese Erkennung schwierig, weil aus Datenschutzgründen eine Zusammenführung von Taten nach Tatmuster in INPOL schwer bis gar nicht möglich (bzw gestattet) ist. Aber selbst dann müssten diese Taten als solche dort ermittelt und eingetragen worden sein.
Wie heisst es am Schluss des Artikels? "Fahnder bezeichnen die neue Regelung als Legalisierung von Straftaten auf Kosten der Opfer"?
Nein. Ich bin kein Fahnder. Aber ich bezeichne das ebenfalls so. Und zwar aus Gründen der kleinkariert.knickerigen Kostenersparnis eines permanent am Rande des Bankrotts lavierenden Stadt-Staates, der sich zwar ewige Dauerbaustellen ohne Lichtschalter aber mit exponentiell zur Bauzeit steigenden Kosten leisten möchte, aber nicht mal mit Hilfe des Länderfinanzausgleichs Mittel für eine effektive Strafverfolgung stellen kann.
Zwar weist die PKS für 2015 im Bereich des Warenbetrugs (Schlüsselnummer 511300) eine satte Aufklärungsquote von 79,3% auf, jedoch dürfte die Dunkelziffer der nicht angezeigten und daher in der Statistik nicht erfassten Taten auch aufgrund des geschilderten und hinreichend bekannten Verhaltens der Beamten, denen man die Worte "ebay" und betrogen" in einem Satz entgegenschleudert, verhältnismäßig hoch sein. Auch werden unter diesem Schlüssel nur die Taten erfasst, die über "deutsche" IP-Adressen begangen wurden. Der Haken bei dieser Art der Erfassung besteht daher vermutlich auch darin, dass die IP-Adressen von ebay sämtlich auf die USA verweisen und bei entsprechend langatmiger Reaktion sowohl des Opfers als auch der Ermittlungsbehörden die IP-Adresse des Täters überhaupt nicht mehr ermittelbar ist.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.