Betrug oder doch Zwischenfall?

    • hab jetzt auf der verlinkten seite nochmal eglesen:
      die Imeiortung wird von den Mobilfunkanbietern nur ungern gemacht, manchmal verweigert
      und funktioniert nur dann auch bei "ausgeschaltetem" Gerät, wenn da vorher ne Schadsoftware aufgespielt wurde, die das runterfahren nur vortäuscht.......
      janeisklar
      so genau hatte ich das vorher nicht gelesen
    • Eine imei-Ortung wird schwierig, vermute ich mal: handy-orten.biz/imei

      Im Falle einer zivilrechtlichen Klage musst du beweisen, dass der das Handy erhalten hat, was schwer werden dürfte; in meinen Augen ist das gutes Geld schlechtem hinterher geworfen.

      Ehrlich gesagt habe ich bei so einer dreisten Masche auch keine Idee, was man sinnvollerweise noch tun könnte, außer unter Lehrgeld verbuchen und sich im unwahrscheinlichen Falle, dass das Handy doch irgendwie zurück kommt, freuen :(

      Naja, fast keine: PP hat dir ja das erhaltene Geld wieder abgenommen, mutmaßlich unrechtmäßig. Die Foren-Experten hier können sicher besser beurteilen als ich, ob eine Beschwerde bei der CSSF und/oder eine Anzeige gegen PP (bzw. dessen Geschäftsführung) zielführend sein könnten....
    • shikari schrieb:

      Ein Freund hat mir grad erklärt es muss nur an sein, ohne simkarte drin, sonst könne man auch keine Notrufe tätigen.

      Seems legit.

      das war einmal ...

      mittlerweile muß eine SIM-Karte eingelegt sein, um Notrufe absetzen zu können - die SIM-Karte muß allerdings nicht mehr "aktiv" sein (habe ich bei mir auch, die SIM wurde aufgrund mangels Nutzung deaktiviert, da steht dann im Display "nur noch Notrufe" anstelle des Netzbetreibers)

      hat den Grund, daß "früher" 110 / 112 zum testen der Funktionalität der Handys genutzt wurde, wenn sie z.B. auf Flohmärkten gekauft wurden und keine Karte drin war

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hasjana ()

    • sobald das Paket ankommt werde ich damit zur polizei fahren und es im Beisein meines Polizisten öffnen. Ist mein Handy drin, was ich nicht glaube: Werde ich einen Fall in eBay eröffnen wegen nicht erhaltener Zahlung.

      Paypal werde ich auch widersprechen ( ich weiß zwar noch nicht wie das geht, aber vielleicht hat hier jemand noch Anregungen und Tipps für mich ) .

      Die ganze Geschichte hat nun ein Freund von mir an einen Bekannten Anwalt von ihm geschickt, er schaut sich das an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von shikari ()

    • Bist Du eigentlich mal die Bewertungen Deines Käufers durchgegangen? Auch wenn Verkäufer nur grüne geben dürfen, haben sie ja die Möglichkeit im Text darauf hinzuweisen,
      dass die Ware nicht angekommen ist, ohne das B-Wort zu nutzen. Wenn das schon öfter vorgekommen ist, findest Du unter Garantie Hinweise. Wenn Du die Möglichkeit hast ihn zu bewerten,
      dann gib Hinweise darauf, wie es gelaufen ist. Mach ihn ja nicht auf die IMEI-Suche aufmerksam, dann sucht er nach Möglichkeiten, wie er die vielleicht umgehen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pewebe ()

    • shikari schrieb:


      Echt nicht? Mhm... also wenn ich dem pp Fall widerspreche, öffne ich diesen ja wieder, dann gehts bei eBay nicht?!

      Nunja dann läuft es über einen Weg.

      Auf mir sitzen lassen werde ich das ganze jedoch nicht.
      du kannst bei PP nicht widersprechen, ein gemeldeter Konflikt wird dann nur geschlossen. Ein erneuter Konflikt kann nicht mehr geöffnet werden - auch nicht bei eBay. :(


      Saeschau schrieb:


      Eine imei-Ortung wird schwierig, vermute ich mal: handy-orten.biz/imei

      Im Falle einer zivilrechtlichen Klage musst du beweisen, dass der das
      Handy erhalten hat, was schwer werden dürfte; in meinen Augen ist das
      gutes Geld schlechtem hinterher geworfen.

      Ehrlich gesagt habe ich bei so einer dreisten Masche auch keine Idee,
      was man sinnvollerweise noch tun könnte, außer unter Lehrgeld verbuchen
      und sich im unwahrscheinlichen Falle, dass das Handy doch irgendwie
      zurück kommt, freuen

      Naja, fast keine: PP hat dir ja das erhaltene Geld wieder abgenommen,
      mutmaßlich unrechtmäßig. Die Foren-Experten hier können sicher besser
      beurteilen als ich, ob eine Beschwerde bei der CSSF und/oder eine
      Anzeige gegen PP (bzw. dessen Geschäftsführung) zielführend sein
      könnten....

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      ob zu recht oder zu unrecht - PP entscheidet, ohne richtig zu prüfen.
      eine Beschwerde würde ich einreichen - mehr geht nicht.
      Und die Anzeige gegen PP oder dessen Geschäftsführer - naja, das lass ich mal so stehen. ?(