Löschbert Bastelhamster schrieb:
Du hast dir auch sicher den Link zum entsprechenden Grundsatz geben lassen? Ich mein ja nur - damit Du auch mal den Support überfordert hast. Ich kenn die ebay-Grundsätze ganz gut aber den kenne ich nicht. Mal davon abgesehen, dass ebay natürlich GVK als GVK sehen möchte. Aber vom gewerblichen bzw pseudoprivaten Bäcker reden wir ja jetzt nicht. Wir reden davon, ob ein PVK Kekse verkaufen darf. Dürfte er noicht würden sie in dieser Liste stehen: pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html#prohibited Tun sie aber nicht. Nicht mal ansatzweise - von Haschkeksen mal abgesehen.

Aber er meinte das es nicht erlaubt ist und ich hätte eine Lücke gefunden, er geht der Sache nach.
War ja nicht ich, sondern har-monie

Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.
Christian Friedrich Hebbel
Christian Friedrich Hebbel