Verdacht auf Gewerblichkeit

    • Verdacht auf Gewerblichkeit

      Hallo!

      Ich habe bei einem ebay-Mitglied vor 4 Monaten einen PC gekauft, dessen Zustand ziemlich schlecht war (Gehäuse zerkratzt, sehr laute Knartzgeräusche etc.).
      Da ich mir keinen Anwalt leisten kann, und ebay auf meine Emails nicht reagierte, wollte ich einen anderen Weg versuchen, den PC zurückzugeben:

      Es handelt sich um folgenden Verkäufer:
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…back&userid=crazyheart_de
      mit folgenden Verkäufen:
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…=31&sort=2&rows=25&rdir=0
      Ich beobachte ihn jetzt seit den letzten 4 Monaten, jeden Monat verkauft er ungefähr 15 Modellflugzeuge, und kauft die dreifache Menge ungefähr Ersatzteile, kaputte Flugzeuge etc. Das ganze geht schon mind. 1 Jahr so.

      Gibt es eine Möglichkeit der Überprüfung auf Gewerblichkeit?
    • Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Hallo ...

      ... hast Du denn noch einen Link zur Auktion, oder zumindest den Auktionstext (Artikelbeschreibung) ??

      Ich persönlich denke schon, daß dieser Verkäufer gewerblich handelt, denn schließlich kauft er defekte Ware auf, repariert sie und verkauft sie dann bei eBay weiter. Das eigentliche Poblem sind die 4 Monate ... ist dieser Zustand denn jetzt erst aufgetreten, oder war der Mangel von Anfang an an dem Gerät vorhanden?
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    • RE: Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Nein, die Mängel sind von Anfang an vorhanden. Mir gehts jedoch nicht darum, dass ich meine rechtlichen Schritte wegen Ware, die sich nicht in einem Zustad, wie in der Artikelbeschreibung beschrieben, befindet, geltend machen möchte: Ich hatte den Verkäufer anfänglich darauf angeschrieben, er pöbelte nur unfreundlich zurück. Ich setzte ihm mehrere Fristen, dass er das Geld zurückzahlen solle, damit ich den PC zurücksenden kann. Ich möchte nun einfach auf Gewerblichkeit setzen, da mich ein Gutachten, Anwalt etc. sehr viel kosten würde, und wenn ich am Ende nicht gewinne, sitz ich auf den Kosten.

      Hast du ne Ahnung, wen man seinen Verdacht mitteilen könnte?
    • Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Er ist Powerseller !! Außerdem verkauft er in regelmäßigen Abständen hochwertige Waren bei eBay, so daß von einem gewerblichen Händler auszugehen ist.

      Er schließt zwar jegliche Gewährleistung in seinen Auktionen aus, deklariert sie sogar als Privatverkauf ...

      Setz ihm eine erneute und letzte Frist, daß Du auf Wandlung des Vertrages bestehst. Sollte auch hier keine vernünftige Reaktion erzielt werden können, droh ihm mit einer Anzeige bei seinem zuständigen Finanzamt, wegen Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung liegt in diesem Fall vor, da er - wie schon erwähnt - seine gewerbliche Tätigkeit unter dem Deckmantel eines Privatverkäufers tarnt. Das Finanzamt findest Du anhand seiner Wohnanschrift heraus, diese hast Du aufgrund der Lieferung des PC bereits.

      Es ist zwar immer blöd wenn man solche Mittel einsetzen muß, aber leider läßt es sich in einigen Fällen nunmal nicht vermeiden.

      Vielleicht reagiert Dein VK auch auf Dein Schreiben. Erklär ihm zunächst ganz vernünftig den Sachverhalt, beschreib ihm die Mängel, mach Fotos, die Du mitgeben kannst und füge hinzu, daß Du mit dem Gerät nichts anfangen kannst. Du hattest ihn direkt nach Erhalt des Gerätes und den dann festgestellten Mängeln angeschrieben, aber nur Pöbeleien als Antwort erhalten. Sollte auch diese Frist ablaufen, ich würde ihm hier 14-Tage ab Erhalt des Schreibens einräumen, siehst Du Dich gezwungen, die o.a. Schritte (Finanzamt) einzuleiten, da auf seine Vernunft nicht gesetzt werden kann. Dein Schreiben nicht per eMail schicken, sondern als Einschreibebrief MIT RÜCKSCHEIN, damit Du den Erhalt der Sendung quittiert bekommst.

      Einen Anwalt brauchst Du nicht, da der Fall eindeutig ist, von daher würdest Du auch vor Gericht sicherlich nicht verlieren. Und wenn ein VK direkt nach Mitteilung eines Mangels so reagiert, weiß ich aus Erfahrung, daß dieser den Mangel kannte, als der Artikel zum Verkauf angeboten wurde ...
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    • RE: Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Super, vielen Dank für deine Meinung. Ich werds genauso machen, wie dus gesagt hast.
      Wird das Finanzamt dann von sich aus tätig werden, oder muss ich meine Behauptung untermauern?
      Und falls es dann irgendwann entschieden ist, ob er gewerblich ist oder nicht, kann ich das irgendwo einsehen? Und soll ich jetzt im Sinne des Widerrufrechts vorsorglich zurücktreten?
    • Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Das Finanzamt wird von sich aus tätig und überprüft den VK. Sicherlich kannst Du mit Schreiben an das FA auch die Kopie Deiner EOA-Mail mitschicken, sowie den eBay-Namen des VK, dann ist es für das FA umso leichter nachzuvollziehen, welche Tätigkeit der VK nachgeht.

      Ich denke, es ist völlig unerheblich, ob das Finanzamt feststellt, ob der VK gewerblich handelt, denn hierrüber wirst Du sicherlich keinen Bescheid erhalten. Fakt ist, das der VK im Sinne der Gewinnerzielabsicht handelt ...

      Du kannst natürlich versuchen, Deinen Widerruf dem Verkäufer gegenüber geltend zu machen. Ich denke, wenn er Deine "Drohung" liest, wird er vielleicht sogar darauf eingehen. Wie gesagt, so würde ich es machen ... Ich drücke mal die Daumen, daß Du den Vertrag noch ohne Meldung an das FA umwandeln kannst !!
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    • RE: Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Folgende Bedenken habe ich noch: Wenn das Finanzamt feststellt, dass er mit seinen Flugzeugen gewerblich handelt, er jedoch meint, er habe den PC privat verkauft. Was dann?

      Auf jeden Fall vielen Dank für deinen Rat!
    • Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Das kann passieren, sollte jedoch kein Problem sein, denn alle Verkäufe laufen über den einen eBay-Account ... Außerdem schließt der VK auch bei den anderen Auktionen grundsätzlich die Gewährleistung aus und deklariert alle Verkäufe als Privatverkauf !!!

      Wie gesagt, ich würde es erstmal auf die sanfte Tour versuchen, vielleicht ist er ja doch noch einsichtig und Ihr könnt Euch vernüftig einigen ... Wandlung des Vertrages, Kostenerstattung für Reparatur, oder ähnliches.
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    • RE: Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Ich bins nochmal.

      Ich habe ihm gerade mal eine Mail geschrieben von einer anderen Mail-Adresse. Darin schrieb ich, dass ich auch ein Sammler bin und mir gerne mal seine Flugzeuge, die er verkaufen würde, anschaun würde, um ihm welche abzukaufen.

      Das antwortete er (er konnte sich glücklicherweise nicht mehr an meinen Namen erinnern...):

      "Hallo
      Danke für Dein Interresse.
      Wir sind ein Verrein mit ca 200 Mitglieder, alle Heli Wahnsinig :-), leider weis
      ich auch nie was aus nächstes zum Verkauf kommt, was suchst Du?"

      Lohnt es dich dann überhaupt noch ein Brief ans Finanzamt?
    • Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Wenn es wirklich an dem ist, könnte es durchaus schwierig werden. Andererseits steht er mit seinem Namen bei eBay drin und ist demnach für die Verkäufe verantwortlich.

      Man nennt es in diesem Fall dann "Verkaufsagent", auch wenn er als solcher nicht bei eBay eingetragen ist (vermute ich).

      Versuch einfach die Variante mit der freundlichen eMail, wenn es dann nichts bringt, nur noch per Post (EBf mit RS) kommunizieren. Der Weg über das Finanzamt ist immer eine Alternative, die man sich offen halten sollte ...
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    • RE: Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Hallo!

      Ich habe ihm jetzt mal ne Mail geschrieben, in der auch angedeutet habe, dass ich einen Brief ans Finanzamt schicken werde.

      Das war die Antwort (Auszug):
      Ach ja, nur so zur Info, habe mein Modellbau Gewerbe seit 1999 und natürlich
      angemeldet, in Laufen.
      Aber wie ja ersichtlich, verkaufe ich nur Modellbausachen gewerblich, der Computer war privat und fällt nicht darunter.

      Was sagst du dazu? Hat er Recht, dass er den PC als Privat verkaufen kann?

      Danke soweit!
    • RE: Verdacht auf Gewerblichkeit - was tun?

      Ich denke mal, dass das meine letzte Chance ist, dass es entweder nur einen rein gewerblichen Account oder einen rein privaten Account gibt.
      Würde es sich hierfür vielleicht lohnen, Geld für einen Anwalt auszugeben? Ich könnte dann ja mal einen spezialisierten ebay-Anwalt fragen...