Was die Sache entschärft, ist wohl, dass sich die Angebote explizit an US-Amerikaner richten, hier dürften europäische Verbraucherrechte obsolet sein. In dem Fall muss aber sichergestellt sein, dass Europäer das nicht kaufen können.
Eröffneter Fall und Belastung des Kontos
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tun sie das?
ist auf .de ansehbar und Sofortkauf und Preisvorschlag wird mir angezeigt und funktioniert
und im aktuellen Angebot wieder 7(?)nahezu gleihce Bilder/Dresses, wie das Teil NICHT geliefert wird und nur 2, wie es geliefert wird
muß man nicht verstehen oder? -
@ aurum
Zumal es auf dem Amerikanischen Markt für diese Puppen auch eine eigene Rubrik gibt, wo die Mitbewerber diese Puppen ohne Bekleidung fotografiert anbieten.
Ich sehe das speziell in diesem Fall auch als eingestellt in der falschen Rubrik. -
*alte_eule* schrieb:
Wir unterhalten uns hier aber nicht über Steuerrecht.
Hier unterstellt niemand, dass du deine Steuern schuldig bleibst.
Das Stichwort sind Verbraucherrechte, die du vorenthältst bzw.die Belehrung darüber.
Du verstehst dich als Künstlerin, das sind Maler von Gemälden auch. Hier gibt es eine eigene Rubrik bei eBay. Die, die ich mir gerade angesehen habe, laufen dort durch die Bank als gewerbliche Anbieter. Das machen sie sicher nicht aus Unwissen oder Spass.
Nicht böse sein aber ich habe echt das Gefühl man versucht mir hier irgendwelche Fehler zu unterstellen und mir wird auch nicht wirklich geholfen bei meinem eigentlichen Problem ( nun Kreditkartenrückbuchung der Käuferin und schon wieder wird behauptet sie hätte den Artikel nicht erhalten) -
*alte_eule* schrieb:
@ aurum
Zumal es auf dem Amerikanischen Markt für diese Puppen auch eine eigene Rubrik gibt, wo die Mitbewerber diese Puppen ohne Bekleidung fotografiert anbieten.
Ich sehe das speziell in diesem Fall auch als eingestellt in der falschen Rubrik.
oder hier : http://www.ebay.com/itm/OOAK-Fashion-Royalty-Jerrica-Benton-Repaint-NUDE-DOLL-/192024723732
Ich kann gerne noch mehr schicken. Ich stelle auch nicht in die falsche Kategorie ein. Wie man anhand der Links sehen kann ist dies die selbe Kategorie wie meine ;-).
Ich muß mich aber auch nicht für etwas rechtfertigen. Alles gut so wie es ist. Ich weiß schon was ich tue. In diesem Sinne, vielen Dank nochmal und alles Gute für euch. -
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wir haben nur versucht, dich vor Abmahnfallen zu warnen
es könnte ja mal eine deiner Mitbewerber auf die Idee kommen, die (meiner Ansicht nach notwendigen) Widerrufsbelehrungen etc. dazuzuschreiben und dir (und anderen) ne Abmahnung zuschicken.
oder ein Abmahnverein hat angeblich ein Mitglied dieses Geschäftsfeldes und damit das recht, Abmahnungen zu verschicken
aber gut: wo kein Kläger, da kein Richter
und da es, wie ich eben ausprobiert habe, im deutschen ebay selbst bei korrekter suchworteingabe nicht angezeigt wird, wirds da wohl keinen europäischen Kläger geben
zu deinem PP-Amerikaproblem kann ich leider nicht helfenDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()
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aurum schrieb:
tun sie das?
ist auf .de ansehbar und Sofortkauf und Preisvorschlag wird mir angezeigt und funktioniert
und im aktuellen Angebot wieder 7(?)nahezu gleihce Bilder/Dresses, wie das Teil NICHT geliefert wird und nur 2, wie es geliefert wird
muß man nicht verstehen oder?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DieClaudia ()
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DieClaudia schrieb:
Alles gut so wie es ist. Ich weiß schon was ich tue.
Woah!
1. Das ist es nicht.
2. Du hast keinen blassen Schimmer, was du tust.
3. Deine Steuerberaterin ist Steuerberaterin und nicht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Aus gutem Grund.
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Du bist Unternehmer, es reicht für diese Erkenntnis bereits ein Blick in die Wikipedia:
de.wikipedia.org/wiki/Unternehmer#Unternehmerbegriff_im_BGB
Du siehst, daß die anderen üblichen freien Katalogberufe explizit mit aufgezählt werden.
Du mußt dich als gewerblich bei eBay anmelden. Das bedeutet natürlich nicht, daß du ein Gewerbe angemeldet haben mußt, denn das mußt du tatsächlich nicht, eBay verwendet den Begriff nur für alle, die nicht-privat sind, und zwar weil 99% der Unternehmer tatsächlich ein Gewerbe haben.
Laß dich davon nicht täuschen, du mußt selbsverständlich sämtliche Gesetze und Verordnungen befolgen, angefangen vom Impressum über Versandhaftung und Verpackungsverordnung bis hin zum Widerrufsrecht. Ob deine Kunden in den USA das brauchen oder verstehen ist völlig unerheblich, solange dein Krempel aus Europa (!) von Verbrauchern aufgerufen und gekauft werden kann.
Das alles hat nichts mit "nach Fehlern suchen" zu tun. Mach einen Termin beim Fachanwalt und laß dich beraten. Wenn jemand, der mit dir im Wettbewerb steht, nach Fehlern sucht, kostet das mal eben anderthalb tausend Euro. Und zwar pro Fehler, wenn du Pech hast bzw. der dir wirklich eine reinwürgen will und deshalb die Fehler nacheinander und nicht auf einmal findet.
Also einmal tief durchatmen, in einem Forum kann konstruktive Kritik schonmal etwas hart rüberkommen, aber so ist es nicht gemeint. -
Wie gesagt - wir wollen dich vor einer Abmahnfalle bewahren. Im Falle einer Abmahnung hilft es dir nämlich nicht, "wenn es jeder so macht".
In meinen Augen reicht es schon dafür, wenn die Artikel aus Deutschland zugreifbar und bestellbar sind, dass man sie per Suche auf eBay.de nicht findet, schützt vielleicht vor den automatischen Scannern bei den Abmahn-Abzockern, aber nicht vor der Rechtslage.
Allerdings - Auch und gerade bei Angeboten von Künstlern würde ich ein Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz sehen, da man die Qualität ja erst richtig beurteilen kann, wenn man den Gegenstand in der Hand hält.
Was würde ich an Deiner Stelle tun? Shipping nur ins nicht-EU-Ausland anbieten, damit schließt du dir zwar den Markt hier aus, bist aber vor der ganzen gefährlichen und komplexen Materie geschützt... -
aurum schrieb:
und da es, wie ich eben ausprobiert habe, im deutschen ebay selbst bei korrekter suchworteingabe nicht angezeigt wird, wirds da wohl keinen europäischen Kläger geben
Naja, es ist Versand nach D angeboten. Ich bin auch Sammler (völlig anderes Gebiet) und schließe im Ausland eingestellte Artikel explizit in meine Suchen ein, weil sich ein Teil des Marktes in Übersee befindet.
Was die Sache mit der eigenen Welt anbelangt, würde ich DerClaudia ,) einfach mal glauben, daß es üblich ist, anders als abgebildet zu verkaufen. In der Tat erschließen sich Konventionen in den jeweiligen Communities Außenstehenden nicht unbedingt.
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So. Achtung Sachbeitrag!
Die Käuferin wird von PayPal Recht bekommen, weil die Regularien von PayPal.com besagen, daß bei einem Wert von über 200 USD "signed for" verschickt werden muß. PayPal fordert einen online einsehbaren Scan der Unterschrift des Empfängers als Versandnachweis (genauer: Empfangsnachweis!).
Außer UPS und möglicherweise ein paar anderen echten "parcel services" bietet das beim Versand von D nach US keiner an! Insbesondere nicht DHL / die Post.
In diesem Fall wurde mit dem Einstellen auf ebay.com tatsächlich explizit akzeptiert, sich den Bedingungen der amerikanischen eBay-Plattform und des amerikanischen PayPals zu unterwerfen.
Jetzt ist die Sache natürlich speziell, dadurch, daß ein schriftliches Eingeständnis vorliegt, daß die Ware angekommen ist. Ob PP das berücksichtigen wird ist allerdings fraglich, es handelt sich um ein dämliches Automatensystem. Ich würde tippen, daß der Fall zunächst verloren geht und Claudia mindestens über einen Widerspruch gehen muß, um einen echten Mitarbeiter davon zu überzeugen, daß sie im Recht ist. Blöderweise sind E-Mails letztlich nur beliebig fälschbare Textdateien, so daß ich da keine Prognose abgeben möchte.
Üblicherweise erhöht man seine Chancen bei PP, wenn man eine Strafanzeige erstattet und in Kopie vorlegt. Ob sich allerdings bei PP.com (!) jemand für eine deutsche Strafanzeige interessiert, halte ich für fraglich.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()
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pandarul schrieb:
Die Käuferin wird von PayPal Recht bekommen
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Die Frage wurde schon beantwortet, wenn auch zwischen dem OT, Verzeihung, den Zeilen. Es liegt ein Cargeback vor:
DieClaudia schrieb:
Nicht böse sein aber ich habe echt das Gefühl man versucht mir hier irgendwelche Fehler zu unterstellen und mir wird auch nicht wirklich geholfen bei meinem eigentlichen Problem ( nun Kreditkartenrückbuchung der Käuferin und schon wieder wird behauptet sie hätte den Artikel nicht erhalten)
Ich habe nochmal nachgeschaut, PP hat seine Zahlen geändert, Online-"signed for" gilt erst ab 550 Euro oder 750 USD, das ist weit mehr als früher.
Dafür gibt es aber auch einen echten Knaller in den PP-ToS:
To be eligible for PayPal’s Seller Protection, you must meet all of the following requirements
[*]The primary address for your PayPal account must be in the United States.
Ich bleibe bei meiner Vorhersage.